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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-09 · Heft 15 (9.4.1878) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 15 (9.4.1878)
Date
1878-04-09
Page
Seite 231 (sequence 7)
Language
German
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231 vielmehr meine Rede nur dem Mißbrauch entgegentrete, welchen eine orthodoxe und freiheitfeindliche Richtung der Kirche mit der Arbeiterbewegung treibe — sondern auch im Verlauf meiner Rede die Angriffe stets aus die orthodoxen Priester in ihrer Mehrheit beschränkt hatte. Hierauf vermochte Herr Prof. Wagner auch persönlich nichts zu erwidern. Zumal als Vertreter einer großen Majorität christlicher Mitbürger lege ich den größten Werth darauf, daß mir nicht fälschlich ein Angriff auf die christliche Kirche imputirt werde." — Gegen diese Berichtigung läßt nun Prof. Do. A. Wagner im Abendblatt der gedachten Zeitung seinerseits eine Berichtigung folgen, die aber nichts besonderes enthält, außer, daß er sein Stillschweigen auf die späte Mitlernachtsstunde schiebt. Berlin, 31. März. Gerade in der letzten Stunve der diesjährigen Session des Abgeordnetenhauses kam noch eine Petition zur Sprache, die uns interessirt und zugleich erweist, wie selbst in den geordnetsten Staaten in kleineren Kreisen bisweilen gegen Verfassung und Gesetz gehandelt wird. Betreffs einer Petition des Dr. Wiesenthal in Berlin, der, obwohl Besitzer eines im Regierungsbezirk Stettin belegenen Rittergutes, zu den Kreisversammlungen nicht berufen worden ist, weil er „der christlichen Kirche" nicht angehöre und der sich deshalb beklagt, beantragt die Agrarcommission auf Grund einstimmigen Beschlusses, „die Petition der königl. Staatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, dahin zu wirken, daß vie Statuten der Provinzial-Landschaft für Pommern mit der Berfaffnng und den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen in Einklang gebracht werden." . v. Ludwig beantragt Uebergang über die Petition zur Tagesordnung, da die jüdischen Rittergutsbesitzer keine eigentlichen Landwirthe seien, sondern die Güter nur des Wiederverkaufes halber erwürben; deshalb sei ein Statut nur gerechtfertigt, welches die Juden von den Kreisversammlungen ausschließe. (Widerspruch. i) Graf Bethusy-Huc befürwortet dagegen den Commissions- Antrag. Die Juden seien verfassungsmäßig mit den Christen gleichberechtigt und man müsse eine dem widersprechende widersinnige und inhumane Bestimmung aufheben. (Beifall.) vr. Hänel constatirt, daß zu seiner Freude, nachdem bereits von conservativer Seite der Commissionsantrag empfohlen worden, eine solche Empfehlung durch liberale Abgeordnete überflüssig geworden sei. (Beifall.) v. Meyer (Arnswalde) befürwortet den Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus dürfe in einer Frage, wie die vorliegende, nicht Zwangsmaßregeln beschließen. Windhorst (Meppen) wird für den Antrag der Comt) Dieser v. Ludwig ist der schon oft genannte ultra-conservative Abgeordnete, der nenlichst der „Nationalzeitung" einen Jnjurienproceß anhing, weil diese ihn für nicht ganz gesund erklärt hatte. Seine Behauptung ist übrigens durchaus unwahr, denn auch uns ist eine ganze Reihe jüdischer Rittergutsbesitzer bekannt, die ihre Güter in vierjährigem Besitz haben, und regelmäßig bewirthschaften. Redaction. Mission stimmen, in der Hoffnung, daß das Haus künftig auch gegen andere Confessionen als die jüdische dieselbe Toleranz und Humanität zeigen werde. Nach Schluß der Discussion wird der Commissionsantrag mit großer Mehrheit angenommen; der Gegenantrag v. Ludwig und v. Meyer wird abgelehnt. Hamburg, 26. März. (Privatmitth.) Nachstehender Borfall verdient wohl als Mahnung zur Vorsicht in weiteren Kreisen bekannt zu werden. Der beeidigte Uebersetzer B. erhielt vom Standesamt eine Kethuba zur Ueberfetzung in's Deutsche zugeschickt. Dieses Trauzeugniß war das einzige Document, welches der Besitzer, ein hier Eingewanderter, zur Beweisführung einer gesetzlichen Verehelichung beibringen konnte und mit welchem er seinem jüngst dahier geborenen Kinde die behördliche Anerkennung „ehelich geboren" erwirken wollte. Das Document enthielt aber als Namen des Mannes nur onra "ja und als Namen der Frau bsnain na ba,n. Nur der Unterschrift des ehemaligen Bräutigams war zu entnehmen, daß sein Name I. S. G. sei. Nur auf die Versicherung des Herrn B. hier, daß in hebräischen Documenten vielfach nur der betreffende Vorname gesetzt wird, erkannte die Behörde in diesem Falle die Gültigkeit des Schriftstücks an, behielt sich jedoch vor, derartig Abgefaßtes nicht unter allen Umständen für gültig zu erklären. — Die jüdischen Blätter thäten gut daran, dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen; denn in gewiffen Kreisen herrscht noch immer eine große Leichtfertigkeit bei Abfassung von derartigen Documenten. Stuttgart, 21. März. Ein besonderes Jntereffe erweckt, wie die „N. St. Z." schreibt, die heutige Liste der amtlichen Ernennungen, wonach der bisherige Justizasiefforatsverweser Ur. Löwenstein in Tübingen zum Justizaffessor in Weinsberg ernannt worden ist. Es ist dies der erste Fall einer definitiven Anstellung eines Israeliten als juristischen Staatsbeamten in Württemberg. Nachdem schon bas Gesetz vom 31. December 1861 jedem Württemberger ein Recht zu einer solchen Anstellung verliehen hat, so constatiren wir heute die endliche erstmalige Realisirung jenes gesetzlichen und wohlbegründeten Rechts und können dem Staat zu einem so talentvollen und gewissenhaften Beamten wie dem obengenannten nur alles Glück wünschen. Oesterreich - Ungarn. Wien, 3. April. lPrivatm.) Der Artikel „Eine Zeitbetrachtung" konnte für uns hier zu Lande nur recht willkommen sein. Bei dem Wege, den das öffentliche Leben in allen feinen verschiedenartigen Momenten in Oesterreich seit langen Zeiten genommen hat, bei dem Zustande, in welchem sich das finanzielle, industrielle und commerzielle Wesen seit vier Jahren befindet, bei der Unentschiedenheit unserer Politik in dem hochwichtigen

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