Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-09 · Heft 15 (9.4.1878) · p. Seite 230

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 15 (9.4.1878)
Date
1878-04-09
Page
Seite 230 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227177-3227193--36161-3306179
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

230 Ad III. Remuneration beziehe ich aus der Caffe der höhern Töchterschule, 120 Mark, und aus der Königlichen Gymnasialcasse 300 Mark. Der Unterricht wird im Schullocale, theils in der ersten, theils in der letzten Vormittagsstunde erlheilt. Ich werde zu den Gymnasialconferenzen zugezogen und ertheile an beiden Anstalten die Censuren für den jüdischen Religionsunterricht, was übrigens in einer Zuschrift des Provinzial-Schul- Collegiums mit Genehmigung des Herrn Cultusministers, dem jüd. Religionslehrer ausdrücklich verstattet worden ist. Zu bemerken ist noch, daß in den jährlich erscheinenden Programmen beider Anstalten auch die in den einzelnen Clafsen durchgenommenen Pensa des jüdischen Religionsunterrichts speciell angeführt werden. Ad IV. Es hat sich noch Niemand von den Schülern refp. Schülerinnen der Anstalten vom Religionsunterrichte dispensiren lasten. Die Disciplin ist ganz so wie bei den übrigen Lehrgegenständen. Schließlich bemerke ich noch, daß unter „Religionsunterricht" durchweg nicht der specifische Unterricht im Hebräischen verstanden wird, da dieser vielmehr nach wie vor von besonderu Lehrern ertheilt wird. Es ist das zwar selbstverständlich, da die Zeit — z. B. 6 Stunden für die 7 Elasten des Gymnasiums (Ober- und Unter-Tertia bilden 2 Elasten) und 110 jüdische Gymnasiasten — zu einem solchen Unterrichte nicht im Entferntesten auSreichen würde. Allein, um Mißverstänbniffen vorzubeugen, habe ich diese Bemerkung für nöthig gefunden. Hieran schließen wir den Bericht des Herrn Rabb. Dr. F. Rosenthal zu Beuthen (Oberschlesien): Zu dem Artikel „Der jüdische Religionsunterricht in den preußischen Schulen" in Ihrem hochgeschätzten Blatte gestatte auch ich mir. Ihnen die betreffende Notiz für unsere Gemeinde Beuchen einzusenden. Ich unterrichte am hiesigen Gymnasium in 11 wöchentlichen Stunden in jüdischer Religion nach dem im beifolgenden Schulprogramme festgesetzten und von der Regierung genehmigten Lehrplan. Ich beziehe mein Honorar, 450 Mark, aus der Gymnasialcaffe. Unsere städtische jüdische Volksschule, deren Local-Schul- Jnspector ich bin, hat ein ausgebilvetes Sechsstufensystem mit 7 Lehrkräften. Die oberste Stufe ist nach Geschlechtern getrennt. Nach meinem, von der Regierung genehmigten Lehrpläne, wird auf den untern Stufen bibl. Geschichte, Religion und Hebräisch in 4 Wochen tl. Stunden, auf den Mittlern Stufen in 5 wöchentl. Stunden, auf den obern in 6 wöchentlichen Stunden unterrichtet. An einer höhern Töchterschule, — einer Privatanstalt, welche von jüdischen Töchtern stark besucht wird — wird von der Anstalt durch einen jüdischen Lehrer und eine jüdische Lehrerin jüd. Religionsunterricht ertheilt. Ich selbst ertheile in der jüdischen Stadtschule, wie in dieser höhern Töchterschule freiwillig unentgeltlich je 1 St. wöchentlich Unterricht in Religion. Außerdem wirkt hier ein Verein Talmud-Thora, der einen besonder» Lehrer unterhält, für den speciellen hebräischen Unterricht auf dem Gymnasium. Ich werde durch denselben in meinem hebräischen Unterrichte auf dem Gymnasium in sehr wohlthätig ersprießlicher Weise unterstützt. Für die Erweiterung des hebräischen Unterrichts bei den Schülern der Volksschule wirkt ein anderer „Verein zur Förderung des hebräischen Unterrichts". Von den Mitteln dieses Vereins wird in der Volksschule neben dem obligatorischen Religionsunterricht aus der untersten Stufe 2 Stunden wöchentlich, auf den obern Stufen in je 3 und 4 wöchentl. Stunden speciell im Hebräischen Unterricht ertheilt. Auf dem Gymnasium nehmen sämmtliche Schüler Antheil am Religionsunterricht. Nur ein einziger Schüler wird von mir mit Rücksicht auf sein fleißiges Privatstudium im Talmud auf Wunsch seines Vaters dispensirt. öwoLC&tlc&beu/. Deutschland. Berlin, 29. März. Daß auch hier der kleine Krieg nicht aufhört, dafür giebt eine Mittheilung der heutigen Nat.-Zeitung ein Beispiel, das wir wörtlich anführen, weil unsre Leser am besten das Nöthige daraus ersehen. Vom Herrn Reichstagsabgeordneten Dr. yjlaic Hirsch geht uns ein Schreiben zu, worin derselbe uns ersucht, unserem gestrigen Bericht über die Gewerkvereins-Versammlung in den Reichshallen, „dessen volle Unparteilichkeit er im Uebrigen anerkenne", seine Schlußreplik gegen die Herren Wangemann und Prof. A. Wagner nachzutragen. Herr vr. Max Hirsch schreibt unS: „Abgesehen von den sachlichen Widerlegungen, besonders auch der Wagnerischen Lehre vom Heile des Staatsbetriebes gegenüber, wendete ich mich zu meiner persönlichen Rechtfertigung gegen die Aeaßerung des Herrn Profesiors: „er halte es nicht in der Ordnung, daß gerade ein Mann jüdischen Glaubens so gegen die christliche Kirche vorgehe". Diese Aeußerung erwies ich unter allgemeiner Zustimmung als eine durchaus unberechtigte Insinuation, da ich nicht nur am Eingänge meines Referats mit allem Nachdruck erklärt hatte (wie auch in Ihrem Bericht hervorgehoben ist), daß mir jeder Angriff auf das Christenthum als solches, deffen hohe Culturmission ich anerkenne, fern liege,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.