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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-09 · Heft 15 (9.4.1878) · p. Seite 229

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 15 (9.4.1878)
Date
1878-04-09
Page
Seite 229 (sequence 5)
Language
German
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229 Tochterschule gemacht; deshalb habe er damals dagegen protestirt, daß dieselbe als eine höhere Töchterschule im wissenschaftlichen Sinne, auf welche also das betreffende Minifterialrescript zu beziehen sei, betrachtet werden könne. Aber wer stehe denn dafür, daß nicht der gleiche Anspruch bei Anerkennung des Princips des Antrages — und um dieses handle es sich haupsächlich — auch auf diese und sodann auf alle anderen Schulen ausgedehnt werde? Der Magistrat fürchte diese Consequenzen des ersten Schrittes und bitte daher um Ablehnung. Nachdem noch die Herren Block gegen, die Herren Matth4e und vr. Dürre für den Antrag gesprochen, ergreift zu einem Schlußwort der Antragsteller Friedeberg das Wort, um zu erklären, wie es ihn gefreut habe, daß mit alleiniger Ausnahme des Herrn Block, welcher sich auf einen streng confessionellen Standpunkt gestellt habe, dem Anträge von allen Seilen ein mehr oder minder großes Wohlwollen entgegen getragen sei; er hofft, daß der Antrag angenommen werde und auch der Magistrat anerkennen werde, daß Recht und Billigkeit den Antrag rechtfertigen. Redner bittet, sich durch die in Aussicht gestellten Consequenzen nicht schrecken zu lasten und fügt hinzu, daß, wenn ein gleiches Verfahren den evangel. Christen in einer katholischen Gemeinde widerfahren wurde, ein allgemeines „Kreuziget ihn!" ertönen würde. Nicht um ein paar Groschen der Synagogengemeinde zu ersparen, sei der Antrag gestellt, sondern es handle sich um die Anerkennung des Princips, weshalb er für seinen Antrag zu stimmen bitte. — Stadtv. Dr. Rahmer beantragt namentliche Abstimmung, ein Antrag, den der Vorsitzende als in der Geschäftsordnung nicht begründet, zurückweist. Hierauf wird abgestimmt und der Anttag gegen 13 Stimmen abgelehnt. Man kann nicht sagen, daß die Mehrheit bei dieser Abstimmung ihr Motiv verdunkelt habe; sie spricht es selbst aus, es ist die einfache Furcht — die Herren befürchten, daß auch die Katholiken und die freireligiöse Gemeinde ihren Religionsunterricht zugelaffen und von der Stadt bezahlt haben wollen! Nun, haben diese nicht etwa daffelbe Recht, wie die Protestanten? Hat die Schule nicht dieselbe Verpflichtung auch für die Jugend dieser Confessionen zu sorgen? Bezahlen sie nicht ihre Schulsteuer, und warum soll diese, was den Religionsunterricht betrifft, allein zu Gunsten der Protestanten bestimmt sein? Uebrigens ist Magdeburg durchaus nicht in dem Maße ein Sitz des officiellen Protestantismus, wofür einige von diesen Herren es auszugeben suchten. Die freireligiösen Gemeinden Uhlich's und Sachse's nehmen einen starken Bruchtheil der Bevölkerung ein, und nach den Angaben der Kirchenstatistik ist Magdeburg nächst Berlin diejenige Stadt, in welcher eine große Anzahl von Protest. Ehen nicht kirchlich geschloffen und von Protestant. Kindern nicht getauft wird. Aber man sieht, die Gleichberechtigung findet da am meisten Schwierigkeit, wo sie am meisten geboten scheint. — Ganz ähnlich verhielten sich die städt. Behörden in Osterode (Ostpreußen), worüber der Prediger 2. Sturmann berichtet: Osterode, Ostpreußen. Während in Dirschau nach dem Berichte des vr. I. Caro daselbst der jüv. Religionsunterricht an der dortigen höhern Bürger- und Töchterschule in jeder Beziehung gleichberechtigt mit dem Religionsunterrichte anderer Bekenntnisse ertheilt und mit 150 M. p. r>. honorirt wird, ist hier der Fall umgekehrt. Eine Petition des Gemeindevorstandes hierfelbst im Jahre 1874, an der hiesigen höhern (städtischen) Bürgerschule (die jetzt Realschule wird) und an der höhern Töchterschule, welche Anstalten von circa 50 Schülern und Schülerinnen besucht werden, den jüd. Religionsunterricht durch unfern Relizionslehrer und Prediger Herrn Sturmann ertheilen zu lasten, und ihm dafür ein kleines Honorar aus städtischen Mitteln zu bewilligen, indem die jüd. Gemeinde einen großen Theil der Communalsteuer trägt, wurde kurz abgewiesen, mit dem Bescheide, daß dem Magistrat kein Gesetz bekannt sei, nach welchem die Commune für den jüd. Religionsunterricht zu sorgen habe. Auf eine dessallfige Beschwerde bei der Königl. Reg. zu Königsberg erfolgte derselbe Bescheid und auf eine solche an den Unterrichtsminister desgleichen. Die Gemeinde erhält also weiter die Religionsschule für alle Schüler und Schülerinnen, die aber nur wie überall von den Knaben bis zur Bar-Mizwa und von den Märchen bis zum Eintritt in's 14. Lebensjahr (selten etwas länger) besucht wird. Schüler und Schülerinnen reifern Alters erhalten keinen Religionsunterricht. Der Religionsunterricht wird jedoch feit vielen Jahren in einem Claffenzimmer der städtischen Elementarschule I ertheilt und giebt auch die Stadt Heizung an Sonn- und christl. Festtagen, was jedoch zu jeder Zeit widerrufen werden kann, da es nur ein Gnabenact ist. Die Gemeinde hat jedoch dem Schulviener für seine etwaige Mehrarbeit 1 M. 50 Pf. monatlich zu zahlen. Biel erfreulicher hingegen lauten die Mittheilungen des Herrn Rabbiners Nr. Jo^l in Krotoschin: Bericht: All I. Ich erlheile hier Religionsunterricht, a) an der jüdischen fünfclassigen Rectoratsschule, und zwar in den beiden ersten Elasten in 4 Stunden wöchentlich — in den übrigen Claffen ertheilen ihn andere Lehrer —; I») seit 1868 in drei Stunden wöchentlich an der städtischen höhern Töchterschule; e) seit 1874 am Königl. Gymnasium in 9 Stunden wöchentlich. All II. Erreicht wurde dies an der höhern Töchterschule hauptsächlich dadurch, daß der Rector dieser Anstalt in einem Schulprogramme sich tadelnd über das Fehlen des jüd. Religionsunterrichtes aussprach, und es bedurfte nur dieses Anstoßes, um die städtischen Behörden zu veranlaffen, diesen Mangel zu beseitigen. Was das Gymnasium betrifft, so hat eine Eingabe des Vorstandes der hiesigen Synagogengemeinde beim Provinzial-Schul- Collegium dahin geführt.

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