Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1878)
- Date
- 1878-04-09
- Page
- Seite 228 (sequence 4)
- Language
- German
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228 Principe der Gleichheit ein solcher Antrag gestellt werde. Wem in unseren Schulen der Religionsunterricht nicht seiner Confession entsprechend sei, habe das Recht, davon wegzubleiben. Die Israeliten dagegen hätten als ersten Schritt einen Religionsunterricht im Schulsaal, als zweiten das Recht des israelitischen Religionslehrers zur Unterschreibung der Censuren, was gleichbedeutend sei mit dem Eintritt desselben in's Lehrercollegium, als dritten nun Gehalt verlangt. Magdeburg sei eine vorwiegend protestantischchristliche Stadt, die in ihren Schulen allen Confessionen gleiche Gelegenheit zur Befriedigung ihres Bedürfnisses biete, aber Niemand an ihren Religionsunterricht binde. Er sei stolz auf Mag- .deburg als protestantische Stadt. In gleicher Weise konnten die Anhänger Uhlich's — von dem er übrigens mit voller Achtung spreche — kommen und mit ihnen alle übrigen Religionsgesellschaften; es würde ein Convolut von 18 und mehr religiösen Gesellschaften mit allen möglichen Ansprüchen entstehen, weswegen er dringend bitte, den Antrag unter allen Umstanden zurückzuweisen. — Stadtschulrath Wolterstorff conftatirt, daß der Antrag, die Censuren auch von den israelit. Religionslehrern feststellen und unterschreiben zu lassen, gestellt, aber von dem Provinzial-Schulcollegium abgelehnt sei. — Stadtv. Sombart unterstützt den Antrag. Er könne nicht, wie Herr Block, aus religiösen Gründen stolz auf Magdeburg sein. Redner verweist auf die katholische Stadt Aachen, wo das, was man hier verweigere, erst neulich den Evangelischen gewährt sei. Der israel. Religionsunterricht werde gewährt und müsse nun auch bezahlt werden. Der Procentsatz könne dabei nicht maßgebend sein. Wenn man die Consequenzen scheue, so empfehle es sich gerade, dieselben hervorzurufen, aber es empfehle sich nicht, schon jetzt hierüber zu debattiren. Aus Gründen der Billigkeit, da man einmal das Recht auf Religionsunterricht anerkannt habe, müsse derselbe auch bezahlt werden. Wenn Herr Block sage, daß die Israeliten ja an den Religionsunterricht nicht gebunden seien, so müsse erwidert werden, daß die Steuern der Israeliten zu den städtischen Schulen fließen und die Schule eine Bildungsstätte für alles Wissen sei. — Bors. Listemann spricht sich vom Rechtsstandpunkte aus für den Antrag aus. Nachdem man die Erlheilung des Religionsunterrichts zugefianden, müsse man auch die Consequenz ziehen und denselben bezahlen. Der Antrag sei nur die letzte Stufe auf einer Leiter, die man erstiegen habe. Jetzt habe der jüdische Lehrer so viel Recht, als jeder andere Lehrer. Bor den befürchteten Consequenzen hege er keine Angst und er wolle dieselben herankommen lassen. — Stadtv. Kalkow freut sich, daß der Antrag von der israelitischen Gemeinde ausgehe, weil ihm dies jeden Stachel benehme, welchen der Antrag haben würde, wenn derselbe z. B. von der freien Gemeinde rc. ausgehen würde. Er fei gegen die israelitische Gemeinde nicht intolerant. Aber er möchte bei dieser Frage Alles vermeiden, was nach Religion schmecke. Unsere Schulen seien in erster Linie öffentliche Lehranstalten und beförderten Allen gemeinsame Wiffensziele. So habe auch der Religionsunterricht einen allen Confessionen gemeinsamen moralischen Theil, und es sei schade, daß man diesen nicht von dem confessionellen Theile zu trennen vermöge. Mit der Aufgabe des gemeinsamen Religionsunterrichts nehme der strengconfessionelle Vater seinem Sohne das Beste an der Schule und jeder sorgsame Lehrer bedauere solchen Fall auf's Aeußerste. In dem Augenblicke aber, wo man sich trenne, gebe man auch den Anspruch an das Allgemeine auf. Auf Grund alles deffen bittet Redner den Magistrat an feiner Weigerung im Allgemeinintereffe unserer Schulen festzuhalten. — Stadtv. Odemar schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an. — Stadtv. Schmidt erklärt sich gegen den Antrag, während Stadtv. Andrer denselben befürwortet. — Stadtv. Dr. Rahm er erklärt, daß er mit Absicht bisher in dieser Angelegenheit geschwiegen habe, um den Schein zu vermeiden, als ob er pro üomo spräche, da er einer der beiden jüdischen Lehrer sei. Thatsächlich indeß muffe er berichtigen, daß das ministerielle Rescript eine Berechtigung des israelitischen Lehrers zur Unterschreibung der Censuren ausfpreche, das Provinzial-Schulcollegium indeß diese Anforderung als eine hier nicht übliche zurückgewiesen habe. Was den allgemeinen Standpunkt betreffe, so sei hier keine Synode und man habe nicht um Dogmen zu streiten. Was die Auseinandersetzungen des Herrn Kalkow betreffe, so fielen dieselben zusammen, da ein confessioneller idealer Religionsunterricht eben nicht existire. Im Uebrigen sei ja die jüdische Religion so recht die einzig allgemeine, die Mutterreligion auch des Christenthums, die zuerst den Glauben an einen einzigen Gott aufgestellt habe. Eines noch wolle er hervorheben: Zu Anfang der Sitzung sei die Antwort Sr. Majestät des Kaisers auf die Aeußerung des Herrn Justizministers in Betreff der mangelnden geistigen Atmosphäre unserer Stadt mitgetheilt worden; ihn dünke, daß mit der Ablehnung des Antrages bei Schluß der Sitzung der Eindruck des Anfanges geschmälert werde und man zu der Frage gedrängt werde, ob nicht doch ein Gran Wahrheit in der Aeußerung des Herrn Justizministers liege. — Stadtv. Dr. Schulz glaubt gerade aus Gründen der Humanität und Gerechtigkeit, welche für den Anttag geltend gemacht sind, sich gegen den Antrag erklären zu müssen. Das Judenthum sei allerdings die erste Religion, aber alle unsere diffentirenden Milchristen hätten ein gleiches Recht, und wohin sollren am Ende alle diese Einzelbevorzugungen führen? Wenn auf bewiesene Artigkeit und Zuvorkommenheit ein reales Recht begründet werden solle, dann könne man nicht zustimmen. Consequenterweise würden für die jüdischen Lehrer dann auch die Bestimmungen des Normaletats, der fünfjährige Zuschuß und Wohnungsgeldzulage verlangt werden; er bitte den Antrag abzulehnen. — Stadtschulrath Wolterstorff legt nochmals die Frage wegen der Unterschrift der Censuren klar und wendet sich sodann gegen die Ausführungen des Vorsitzenden, die er für nicht zutreffend hält. Der Versuch, noch weiter zu gehen, sei neulich schon bei Gelegenheit der Berathung des Etats der höheren