Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1878)
- Date
- 1878-04-09
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
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226 von der wir sprachen, zeigte sich namentlich bei dem Umschwung, den seit 1840 auch unser Vaterland wiederholt durchzumachen hatte, und bei welchem die große Masie der Magdeburger Bevölkerung stets auf dem Boden verblieb, den sie eingenommen. Sie war liberal mit ganzem Herzen, aber nicht revolutionär, und beugte sich nicht, als die Reaction wieder das Steuer führte. Anders war es in den oberen Schichten. Sie, die vor 1848 Uhlich mit Ovationen überschütteten und durch Magistrat und Stadtverordneten ihm das Ehrenbürgerdiplom votirten, waren nach 1850 ganz anders gesonnen. So z. B. schied sich die Stadtverordneten-Versammlung, die nach dieser Zeit gewählt worden, in zwei streng geschiedene ungleiche Theile. Die neun Erwählten der dritten Elaste waren immer liberal; auch wir gehörten diesem Drittel an. Die achtzehn Erwählten der zweiten und ersten Elaste bildeten die sg. conservative Partei. Das Schlimme lag darin, daß diese zwei Drittel der Versammlung immer fertig mit ihren Beschlüffen in die Sitzung kamen und den neun Liberalen systematisch jede Einwirkung, sei es auch nur durch das geringste Amendement abschnitten; und doch waren tüchtige Männer unter Liesen, wie z. B. von Unruh, Jungwirth, Fabricius. Wir wissen nicht, ob sich dieser Zustand aus den fünfziger Jahren noch bis heute in dieser scharfen Weise erhallen hat; jedenfalls aber beweist die Abstimmung über den jüdischen Religionsunterricht, daß die Mehrheit in der Magdeburger Stadtverordneten- Dersammlung noch heute von jenem antiliberalen Geiste beherrscht wird. Wir geben darüber nach der „Magdeb. Zeilg." folgenden Bericht: Bericht über die Sitzung vom 7. März. Stadtv. Friedberg nimmt hierauf das Wort, — nicht, wie er hervorhebr, um als Correferent der Commission zu sprechen, sondern um als Stadtverordneter einen Gegenstand zur Sprache zu bringen, dessen Besprechung dringend geboten sei. Es handle sich um eine gewissermaßen confessionelle Frage, welche er gern vermieden hätte; er habe es deshalb an een nöthigen Schritten an maßgebender Stelle nicht fehlen lasten, indeß ohne Erfolg. Seit ungefähr 1 V2 Jahren werde bekanntlich jüdischer Religionsunterricht an den beiden städtischen Realschulen ertheilt und zwar seitens zweier von der hiesigen israelitischen Gemeinde präsentirlen und bezahlten Lehrer. Es habe erst einigen Widerstand zu beseitigen gekostet, ehe dieser Unterricht eingeführt worden sei, jetzt sei er indesien eingeführt, und zwar hauptsächlich auf Grund eines an eine andere Gemeinde ergangenen Ministerialrescripts; es werde darüber in den Censuren berichtet, kurz und gut, der jüdische Religionsunterricht sei Unterrichtsgegenstand geworden, wie jede andere Disciplin. Die hiesige israelitische Gemeinde habe sich nun an den Magistrat mit der Bitte gewandt, ihr einen Beitrag zur Besoldung der beiden Lehrer in Höhe von 600 M. zu gewähren. Dies sei jedoch abgelehnt worden, weil eines Theils die Zahl der Schüler — es seien deren annähernd 60 — zu ungenügend wäre, andern Theils, weil die hiesige israelitische Gemeinde wohlhabend genug wäre, den Religionsunterricht selbst zu bezahlen. Hierauf sei zu bemerken, daß das betr. Ministerialrescript ausdrücklich sagt, daß der jüdische Religionsunterricht auf Antrag der betreffenden Gemeinde eingeführt werden müffe, indeß in Betreff der Besoldung keinerlei Vorschrift mache. Das Rescript laute: Berlin, 30. April 1875. Der Standpunkt, von welchem aus früher die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan öffentlicher höherer Schulen abgelehnt wurde, kann gegenwärtig nicht mehr festgehalteu werden. Demgemäß ist bereits an nicht wenigen Gymnasien und Realschulen bei genügender Zahl jüdischer Schüler auf den Antrag der Synagogengemeinde des Orts ein besonderer jüd. Religionsunterricht angesetzt und wird, wo die Verhältniffe des Schullocals nicht eine andere Einrichtung nölhig machen, in der Regel zu derselben Zeit im Schulhause ertheilt, wo der christliche Religionsunterricht der betreffenden Elasten stattfindet. Die von den Directoren und Claffenorvinarien zu übende allgemeine Aufsicht erstreckt sich selbstverständlich auch auf den jüd. Religionsunterricht. Als obligatorisch für alle die Anstalt besuchenden jüdischen Schüler wird derselbe nicht angesehen. Bon der Qualification des von der Synagogengemeinde als Religionslehrer Präsentirten chat das königl. Schulcollegium der Provinz sich nähere Kenntniß zu verschaffen. Bei Feststellung rer Censuren feiner Schüler wird der jüd. Religionslehrer zugezogen und unterzeichnet dieselben an letzter Stelle ausdrücklich als „jüdischer Religionslehrer." Was die Remuneration des Lehrers betrifft, so gewährt bei den vom Staate unterhaltenen höheren Schulen die Anstaltscasse einen Beitrag dazu; ein entsprechendes Abkommen ist meistentheils auch bei den städtischen Anstalten zwischen dem Patronat und der Synagogengemeinde getroffen. Bei einer Zahl von ca. 35 jüdischen Schülern im Gymnasium und der damit verbundenen Realschule zu N. kann, wie ich dem königlichen Provinzial - Schulcollegium auf den Bericht vom 15. d. M erwidere, der hier wiederbeiliegenden Vorstellung der Synagozengemeinde daselbst vom 6. Februar d. I. eine entsprechende Berücksichtigung nicht wohl versagt werden. Ich beauftrage das königliche Provinzial-Schulcollegium, das Curatorium der Anstalt dem Obigen gemäß zu verständigen und den Vorstand der Synagogengemeinde vorläufig zu benachrichtigen, baß er von dem Curatorium weitere Mittheilung in der Sache zu erwarten habe. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Falk. Wahrscheinlich habe, fährt Redner fort, der Herr Minister bei diesem Erlaß nicht an einen so wenig wohlwollenden Magistrat wie den unsrigen gedacht, sonst hätte er wohl auch in dieser Beziehung ganz strikte Vorschriften gemacht. Redner ist der Meinung, daß es auf die Zahl der Schüler gar nicht ankomme; der Unterricht werde ertheilt und eine derartige Leistung an einer städtischen Schule könne man anständiger Weise nicht umsonst - verlangen. Was nun die Wohlhabenheit der hiesigen israelit.