Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1878)
- Date
- 1878-04-02
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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218 Jeuilleton. König Friedrich Wilhelm II. von Preußen und die Israeliten. Bon Prof. Martin Philippson. II. Die allgemeinen Grundsätze, von denen die Commission auSgeht, sind sehr lobenSwürdig. Sie meint, was den sittlichen Verfall der Juden unter dem auf sie gehäuften Druck anbetreffe, so „ist jedes europäische Christenvolk viel schlechter gewesen, und kein vernünftiger Grund gegen die Möglichkeit der Juden-Besserung denkbar." Auch sei dieselbe dem Staate nützlich und dessen Pflicht; daß es nicht früher geschehen, falle den Christen ebenso sehr wie den Juden selbst zur Last. Ganz vernünftig war es, wenn man als ersten Vorschlag hervorhob, die solidarische Verbindung unter den Juden, die sie so sehr drücke und ihre vollkommene Absonderung befördere, aufzuheben. Schon jetzt könnten sie die Abgaben nicht mehr tragen, die auf ihrer Allgemeinheit in Höhe von 46,700 Thalern lasteten;') abgesehen von den 13,500 Thalern, welche die Einzelnen bei besondern Gelegenheiten entrichten müssen. -) Indessen nun treten die kleinlichen Rücksichten und Gehässigkeiten ein. Die schon in Handelsgeschäften etablirten Juden sollen Zeit ihres Lebens, wenn auch mit Aufhebung der solidarischen Haftbarkeit, zu den bestehenden Sonderabgaben verpflichtet bleiben, damit die königlichen Kaffen nicht allzu viel einbüßen! Spater würde dann die verbesserte Betriebsamkeit der Israeliten auf anderem Wege die Ausfälle einbringen. Um nun die Gemeindelasten der Israeliten zu beschränken, muß man ihre Gemeindebeamten bis auf einen einzigen Rabbiner und etwa einen Vorbeter vermindern! „Diese große Verminderung ihrer bloß zum Ritual-Wesen bisher gebrauchten Bedienten . . . wird viel beytragen, die ängstliche Anhänglichkeit an rabbinische Satzungen zu schwächen." Vergebens wehrt sich die Commission gegen den Vorwurf, dies sei ja ein Religions- oder Gewissenszwang, mit der Ausrede: wer noch weitere Ritualbeamten brauche, könne sich solche ja selbst salariren — als ob dies den minder Bemittelten möglich gewesen wäre! Das jüdische Lazareth soll unter christliche Direction gestellt, ebenso die Regulirung des jüdischen Schuldenwesens durch eine christliche Commission besorgt werden. Also indirecte Christia- 1) An Schutzgeld . 25,000 Thaler. „ Rekrutengeld. 4,800 „ Verlust bei der S Überlieferung . . . l6,200 „ „ Leihhausgeldern. 300 „ „ Kalendergeldcrn. 400 „ 46,700 Thaler. 2) Zur Haupt-Stempel-Casse. 7,434 Thaler. Charge-Casse.3.851 ,, Potsdamscher Waisenhaus Lasse .... 782 „ ,, Directorial-Sportel-Casse . . . . . 1,438 ,, 13,505 Thaler. vifirung, Auflösung der jüdischen Religionsgemeinschaft mit allen Mitteln! Unter diesen Umstanden wurde selbst der sonst vernünftige Vorschlag verdächtig, in den jüdischen Schulen nur das Deutsche als Unterrichtssprache zuzulaffen, übrigens auch nur einheimische Juden als Rabbiner, Cantoren und Lehrer zu dulden. „Bey solcher Anordnung," meint die Commission, „ist gewiß zu hoffen, daß schon in der nächsten Lenerslion aus den Juden, denen es an Geistes Kräfte und anhaltender spplicstion nicht fehlt, beßere Menschen, und darunter selbst viele vorzügliche Lubjecte entstehen werden." Mit Recht wird es für nothwendig erachtet, den Juden mehr Nahrungszweige, als ihnen bisher gestattet waren, zu gewähren. Aber wie wenig bleibt diese gerechte Erwägung in Kraft den voraussichtlichen Protesten der christlichen Gewerbtreibenden und der schlechten Meinung gegenüber, welche die Commission selbst von „Wucher, Arglist und Betrug der Juden" hegt! Daraus ergiebt sich eine Fülle von Beschränkungen. Bis auf die Enkel inclusive soll in einer großen Stadt kein Jude ohne 15,000, in einer Mittlern ohne 5000, in einer kleinen ohne 1500 Thaler Vermögen sich zum Handel etabliren dürfen; auch nicht ohne gehörigen Lehr- oder Gildebrief, den sie sich, da voraussichtlich kein christlicher Lehrer sie aufnehmen wird, einstweilen in Holland verschaffen mögen! Auch muß ihre Zahl immer begrenzt bleiben, um den christlichen Kaufleuten nicht das Brod zu beschränken, und sollen sie auf 30—50 Jahre hin noch mit besondern Abgaben belegt werden. Dienjenigen aber, die sich den Handwerken, Künsten, Wissenschaften, Ackerbau und Handarbeit widmen, muß bei Strafe ewiger Landesverweisung jedes Handelsgeschäft oder Verleihen auf Zinsen verboten sein. Ackerbau im Besondern sollen sie nur auf bisher wüsten Stellen treiben, arme, aber kräftige Juden zur Tagelöhnerarbeit von den Juden gezwungen werden. Unter den Handwerken soll man sie nur zu Kunst- und Luxusindustrien zulaffen, damit sie den armen christlichen Professionisten nicht die Nahrung wegnehmen. Zu den Wiffenschaften will die Commission sie zugelaffen wissen, aber nur als Privatdocenten, um nicht „die kugsgemeats mancher berühmten Christlichen Gelehrten auf den Preußischen Uoiversitsvlea zu erschweren." Die jetzt lebenden Juden, die sich schwerlich zu Soldaten eigneten, sollen anstatt dessen Rekrutengelder entrichten, ihre Söhne oder wenigstens Enkel aber den gewöhnlichen Conscriptionsgesetzen unterworfen werden. Alle Juden, die nicht das oben angedeutete Vermögen für den Handel besitzen, müssen sofort anderweitige Gewerbe ergreifen. Um ihre Annaherurg an die Christen zu erleichtern, muß ihnen das Tragen der langen Bärte verboten und die Führung bleibender Familiennamen anbefohlen werden. Alle Contracte und Rechtsschriften dürfen sie nur in deutscher Sprache abfassen. Sie sollen nicht mehr den mit einer verächt-