Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-02 · Heft 14 (2.4.1878) · p. Seite 215

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 14 (2.4.1878)
Date
1878-04-02
Page
Seite 215 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227177-3227192--36145-3306162
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

215 Oldenburg, 17. März. (Privatmitth.) Aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Regierungsjubiläums unseres GroßherzogS brachte eine Deputation der Landesvertretung demselben die Glückwünsche der jüdischen Landesgemeinde dar, die von dem Fürsten mit huldvollstem Danke entgegengenommen wurde. Zugleich wurde dem Großherzoge folgende Adresse der Landesvertretung überreicht: Durchlauchtigster Großherzog! Gnädigster Fürst und Herr! Bei der Wiederkehr deS Tages, an welchem vor fünfundzwanzig Jahren die Huld GotteS Eurer Königlichen Hoheit bas Scepter der Herrschaft über das Oldenburger Land verliehen, krängt es auch die Israeliten des Herzogthums, vor Eure Königliche Hoheit hinzutreten, um den lebendigen Empfindungen ker Ehrfurcht und Treue, der Liebe und Anhänglichkeit, die uns für unseren erhabenen Fürsten beseelen, durch unser tiefempfundenes, wenn auch schwaches Wort Ausdruck zu geben. Warm schlägt unser Herz für das Leben, das Heil und das Wohlergehen eines Fürsten, der seinen Thron aus die Säulen rer Gerechtigkeit und der Liebe gegründet, deffen Haupt ein Diadem schmückt, gewunden aus den hellstrahlenden Tugenden der Gottesfurcht, der Milde und des Evelmuths, deffen erhabener Sinn in Weisheit und Einfickt dem Glück und der Wohlfahrt seines Landes gewidmet ist. Ein Hort des Rechts, ein Fürst des Friedens, geben Eure Königliche Hoheit vom Throne herab daS leuchtende Beispiel jener Gerechngkeits- und Friedensliebe, die nur dem Boden eines wahrhaft edlen und gottdurchdrungenen Gemüthes ersprießt, genießt das Oldenburger Land unter rem Fitlig Höchst Ihrer Regierung die Segnungen, die dem Ouell religiöser Duldung entspringen, die die goldene Frucht der Saat religiöser Eintracht find. Darum erfüllt uns die Wiederkehr des heutigen Tages mit erhebendem Bewußtsein. mit dem Hochgefühl innigsten Dankes gegen den Lenker menschlicher Geschicke, und wir flehen ihn an, er möge die Sonne göttlicher Gnade auch fürder über dem Haupte unseres erhabenen Lanvesvaters leuchten lassen und Eurer Königlichen Hoheit und Höchst Ihrem erlauchten Hause, aus dem Borne seiner Huld noch viele Jahre des Lebens der Freude und des Glückes gewähren, zum Heile des Großherzoglichen Hauses, zum Segen des oldenburgischen Volkes! Oldenburg, den 27. Februar 1878. Hierauf erging nachstehendes Schreiben: Cabinet Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg. Der ergebenst Unterzeichnete ist Höchstbeauftragt den richtigen Eingang der von dem Jüv. Landesgemeinderath in Anlaß des Regierungs-Jubiläums übergebenen Abreffe ganz ergebenst zu bestätigen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dieselbe mit Befriedigung entgegengenommen und lassen dem verehrlichen Landesgemeinderath für seine warmen Glückwünsche und die in rer Adresse bekundeten Gesinnungen rer Treue und Ergebenheit Höchstihren herzlichen Dank sagen. Oldenburg, Hochachtungsvoll 14. März 1878. gez. Rönne. An den Jüdischen Landesgemeinderath, zu Händen des Herrn Landesrabbiners l>r. Glück Hierselbst. Oesterreich - Ungarn. St. Gallen, Mitte März. Erwiderung. (Privatmitth.) Die „Berichtigung^ seitens des verehrlichen Gemeindevorstances in Hohenems in Nr. 11 dieser Zeitung kann mir, wie Sie, hochgeehrter Herr Redacreur, voraussetzten, so weit sie nämlich meine Mittheilung selbst betrifft, nur erwünscht und willkommen sein. Dagegen ersehe ich aus den sich daran knüpfenden Bemerkungen mit Bedauern, daß der löbliche Gemeindevorstand weit mehr aus meinen Worten gelesen, als darin enthalten ist. So findet er seine Bestrebungen in der fraglichen Bürgerrechtsangelegenheil in meinem Bericht „fast vorwurfsweise kritisirt", während letzterer — vollkommen kritiklos — sich lediglich auf das Factum, den betreffenden Proceß und die beim österreichischen ReichSgerichtshofe stattgehabten Verhandlung, beschränkte. Daß eS sich in diesem Kampfe mit dem der Majorität nach klerikalen (diese nähere Bezeichnung ist vorigesmal wahrscheinlich aus Versehen des Setzers ausgelassen worden) Vorarlberger LandeSausschuffe um Vervollständigung der ortsbürgerlichen Gleichberechtigung handelt, war ich mir sehr wohl bewußt und hielt ich es daher auch nicht für nöthig, meinen Lesern erst die Versicherung zu geben, daß ich nicht zu jenen klerikalen Gegnern stehe. Gerade weil ich das Verfahren der verehrlichen Gemeindevertretung als vollkommen correct, ja sogar als selbstverständlich erachtete, habe ich dasselbe weder als „gloriös" rarstellen, noch irgend welcher Kritik unterwerfen zu müssen geglaubt. Wie ein mißbilligendes Unheil, so lag mir auch der Gedanke weit fern, Lurch meine Schlußbemerkung die Hohenemser Gemeinde- und rcligkösen Zustände und Institutionen in ein ungünstiges Licht stellen oder den dortigen Cultusbeamten und besonders dem mir persönlich bekannten und in allseitiger Hochachtung stehenden Gemeindevorstand irgendwie zu nahe treten zu wollen. Dieselbe bezieht sich einzig und allein auf die Anfangs erwähnte unv zuletzt als Motiv des ministeriellen Entscheides hcrvorgehobene rapide Abnahme der Gemeinde, die noch in den vierziger Jahren aus ca. 2000 Seelen bestand und gegenwärtig kaum 200 Seelen zählt. Nur auf dieses tragische Geschick, das übrigens Hohenems mir so vielen Gemeinden und kleineren Ortschaften Iheilt und zu dem sich nock die unerquickliche, eine Regelung obiger BürgerrechtSangelegenheit um so wünschbarer machende

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.