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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-03-26 · Heft 13 (26.3.1878) · p. Seite 204

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 13 (26.3.1878)
Date
1878-03-26
Page
Seite 204 (sequence 12)
Language
German
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204 sie mußten besondere Schutzzelder bezahlen; für alle Diebstähle oder Hehlereien, an denen Juden becheiligt waren, blieb deren ganze HeimathSgemeinde solidarisch haftbar; jeder Bankerott eines Juden ward als ein betrügerischer betrachtet und mit Gefängniß bestraft. Jede neue Concession für den einzelnen war mit ungeheuerlichen Abgaben belastet; zumal mußte jeder Jude, der sich verehelichte, eine große Menge Porzellan aus der königlichen Manufactur entnehmen und auf seine Kosten in das Ausland verkaufen. Friedrich der Große erreichte in der That insofern seinen Zweck, als die Zahl der Israeliten in den preußischen Staaten eine sehr beschränkte blieb. Bald nach der Thronbesteigung seines Nachfolgers (1787) wurde eine Zählung veranstaltet, aus der sich Folgendes ergab.2) In dem ganzen Herzogthum Magdeburg waren nur 210 Israeliten, von denen nicht mehr als 27 selbstständige Familienväter waren; die meisten in Halle a. S. In der Stadt Magdeburg selbst durfte kein Jude wohnen. Pommern enthielt 1223, mit 193 Familienvätern. Westpreußen, das erst vor Kurzem von Polen überkommene Land, war reichlicher mit Juden — 2375, davon 373 Familienvater — versehen. Noch mehr waren in dem gleichfalls jüngst von Polen erworbenen Netzedistricte: dieser enthielt verhältnißmäßig sehr viele Juden: 0927, in 1604 Familien. Die Kurmark zählte ohne Berlin 2702 mit 424 Familienhäuptern. Hier war die bei weitem größte Gemeinde Frankfurt a. O. mit 106 Familien und 672 Seelen; in weitem Abstande davon Prentzlow mit 36 Familien und 194 Seelen, sowie Potsdam mit 35 Familien und 289 Seelen. Im Fürstenthum Halberstadt fanden sich 734 Israeliten, die zum größten Theile — 89 Familien mit 465 Seelen — in der Hauptstadt desielben lebten. Die Grafschaft Ravensburg enthielt 288, das Fürstenthum Minden 228, die Grafschaft Hohenstein 2o8 Juden. In ganz preußisch Lirthauen waren nur 72, in Ostpreußen 822 Seelen, von denen 791 in Königsberg und Umgegend. Die Neumark beherbergte 270 Familien mit 1818 Seelen; die Grafschaft Marck 461, Tecklenburg und Lingen 69 Israeliten, Ostfriesland 1295 in 198 Familien, Geldern gar keine. Die Hauptstadt Berlin hatte 329 Familien und 2480 Seelen. Der ganze Staat hätte danach, mit Ausnahme Schlesiens, nur 20,689 Juden gezählt. Hierbei ist eine doppelte Bemerkung zu machen. Einmal scheint die Ziffer überhaupt zu niedrig angegeben, indem wahrscheinlich die nur geduldeten und die außerordentlichen Schutz- Juden ausgelaffen sind. Zweitens darf man sich über die geringe Zahl der Familien im Berhältniß zur Seelenzahl nicht wundern, da viele Israeliten, die kein Recht des Wohnsitzes hatten, sich als Handlungsdiener, Knechte oder Mägde der Berechtigten gerirten. In Schlesien gab es circa 11,000 Israeliten, von denen 2> Geb. Staats-Archiv in Berlin, General-Oepartement, Titel LV1I, Nr. 12. 2526 in Breslau wohnten, so daß die breslauer Gemeinde noch etwas größer war als die berliner. 3) Für den preußischen Ge- 'ammtstaat hätten wir danach eine Anzahl von etwa 31,700 Juden ermittelt: d. h. auf 175 Einwohner kam ein Jude. Friedrich Wilhelm 11., der Neffe und Nachfolger Friedrich des Großen, zeichnete sich, trotz vieler Mängel als Mensch und zumal als Regent, doch vor jenem durch eine größere Milde, Freundlichkeit und Humanität aus. Wie er von Beginn an einige der härtesten und drückendsten Auflagen erließ, wie er die knappen Gehälter der Beamten und die Beköstigung der Soldaten verbefferte — so war er auch von vornherein darauf bedacht, die unglückliche Lage seiner jüdischen Unterthanen zu heben. Schon sechs Wochen nach seiner Thronbesteigung, am 29. September 1786, schreibt er dem Generaldirectorium d. h. der Gesammtheit der damals zahlreichen Minister der Finanzen und des Innern, in seiner eigenthümlichen Orthographie betreffs der Juden vor: „Diese so gedrükte Nation sol so viel möglich sonlagirt werden, und von dem General Fiscal nicht so greülich geküelt (d. i. gequält) werden."^) Dieses eigenhändige königliche Marginal ging dann auch in die ausführliche Instruction über, die unter dem sictiven Datum des 28. September 1786 an das Generaldirectorium erstoß. Die gerechte und wohlwollende Gesinnung des Monarchen zeigte sich auch bald bei einem einzelnen Falle. Ein reicher jüdischer Banquier, Moses Isaak, hatte in seinem Testamente diejenigen seiner Kinder, die zum christlichen Glauben übergehen würden, von dem größten Theile seines Erbes ausgeschlossen. Nach seinem Tode fochten zwei Töchter, die sich hatten taufen laffen, diese Bestimmung an. Aber der König bestätigte das Uriheil des Obertribunals, welches die Klägerinnen abwies. Es wurde ihm eine solche Unparteilichkeit, bei dem christlichen Charakter des Staates, von vielen verdacht. ''>) Doch erließ der König, um ähnlichen Fällen vorzubeugen, ein Gesetz (4. Novbr. 1786), welches die Beschränkung testamentarischer Bermächtniffe auf die Bedingung, daß der Legatar der jüdischen Religion treu bleibe, künftighin für ungültig erklärte.7) Die Aeltesten der berliner Judenschaft hielten es bei der bekannt gewordenen Gesinnung des Monarchen für zeitgemäß, denselben um Ernennung einer Commission anzugehen, welche mit Zuziehung „einiger redlicher Männer" von der jüdischen „Colonie" deren Berfaffung verbeffere und für den Staat nütz- 3) 3- F- Zöllner, Briefe über Schlesien (Berlin, 1792). 1 78, II 391. 4) Geh. St.-A. in Berlin, Generalvep., Tit. III, N'r. 37. 5) Ebendas. Nr. 38. Es heißt hier II § 39: „Seine Königliche Majestät empfehlen auch Dero General etc. Direciorio angelegentlich mit Nachdruck darauf;u halten, daß die ohne dem schon gedrückte jüdische Nation, soweit cs möglich soulagiret und von dem General- Fiscal nicht so graulich gequälct werde". 6) (v. Borcke) Geheime Briefe über die Preuß. Staatsverfassung, Utrecht 17^7, S. 35 ff. 7) Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgeninni VIII (Berlin, 1791) p. 197 ff.

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