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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-03-26 · Heft 13 (26.3.1878) · p. Seite 203

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 13 (26.3.1878)
Date
1878-03-26
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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203 Diese Schweigsamkeit nun erklärte ich zunächst dadurch, daß das Chanukkahfest zu lies im Bewußtsein des Volkes Wurzel gefaßt habe und ein Hinweis darauf unnöthig war. Mir schwebte dabei die analoge Erklärung des Maimonides für andere religiöse Observanzen «Mischnah-Commentar zu Menachoth IV, 1) vor. Dann aber schien mir auch, als ob im Gegentheil die Feier des Festes inmitten der lange andauernden Leiden allmälig unterblieben wäre, und daß man Angesichts der drohenden Gefahren Scheu trug, an das Siegesfest der Makkabäer zu erinnern lvgl. Rappaport in -p"tb ■nm 'rrrr-i und — wenn ich nicht irre — auch schon früher in einer seiner Gaonim - Biographien, die mir jedoch nicht zu Hand sind.) Für diese Unterstellung finde ich hinreichenden Anlaß in den Berichten der beiden Thalmute und der Thoßephtha. Unter der Regierung des Kaisers Trajan wurden nach dem Bericht des Ieruschalmi lSukkoth V) Tausende niedergemetzelt, weil sie das Chanukkahlicht angezündet hatten. In den Zeiten der Gefahr, überliefert Babli (Sabbath 2l b), wurde das Chanukkahlicht an einer weniger in's Auge fallenden Stelle placirt, und diese Gefahr bezieht sich nach Thoßaphoth Sabb. 45a darauf, daß es verboten war. das Chanukkahlicht anzuzünden. Und in Lud scheint nach einer Angabe der Thoßephtha zu Thaanith II das Chanukkahfest so weit in Vergessenheit gekommen oder wenigstens derart gleichgültig behandelt worden zu sein, daß man an demselben sogar ein öffentliches Fasten ansetzte, was freilich von den Thanaim R. Elieser und R. Josua gerügt wurde. 1 Siehe auch Ieruschalmi N, 12 Gemara und Babli Rosch Haschanah 18b). Nimmt man im Hinblick auf Babli Thaanith 18b auch an, daß die Drangsale der Luddenser mit dem Chanukkahfeste nicht in Zusammenhang standen: so steht doch jedenfalls fest, daß in der Zeit nach der Zerstörung des Tempels die Leiden in Judäa sich drängten und unter ihrem Gewichte schon im zweiten Jahrhundert die rrrrn pVtits ihre Autorität einbüßte, auf welcher allein die Feier des Chanukkahfestes und im Zusammenhänge damit die Anordnung beruhte, ein Fasten an demselben nicht abzuhalken (Ieruschalmi Thaanith II, 12). Unter solchem Drucke fand auch die Redaction der Mischnah statt, nachdem die sonnigen Tage, welche unmittelbar vorher dem jüdischen Belke geleuchtet hatten, schnell vorübergezogen waren. Was lag daher näher, als daß man in der Mischnah eine umständliche Erwähnung dessen vermied, was unter verwandten Zeitverhältnissen verpönt, mit Gefahr verknüpft und in Folge besten nachweislich unterblieben war! Von solchem Gesichtspunkte ging die Mischnah aus und zeichnete daher das Chanukkahfest mit den leisesten Strichen, aus welchen ein Bild von der Feier desielben schwerlich zusammengesetzt werden kann. Zwei Jahrhunderte und mehr waren vergangen, als der Babylonische Thalmud unter R. Aschi die Acten sammelte, in welchen von der unter der Gunst des Orts und der Zeit vollzogenen Entwickelung des religiösen Denkens und Lebens im Volke reiches Zeugniß niedergelegt ist. Das Chanukkahfest darf wieder in sein Recht eingesetzt werden. Man geht daran mit dem Vorhaben, das so sehr vernachlässigte Fest möglichst zu befestigen. Ist es da bei der Darstellungsweise des Thalmud zu verwundern, daß derselbe die ganz naturgemäße Redewendung gebraucht: 772i:n ->«72 „was hat es renn eigentlich für eine Bewandtniß mit dem Chanukkah?" Es soll eben das abhanden gekommene Fest zuvörderst wieder seinem Wesen nach in's Bewußtsein gerufen und zurückgeführt werden, bevor darüber verhandelt wird. Daß jedoch, wie Herr D. meint, diese Formel „N277N -N72" einer Megillath Thaanith entnommen wäre, halte ich für durchaus unwahrscheinlich. Denn abgesehen von der ursprünglichen, bei welcher diese Formel gar keinen Sinn hätte, entspricht sie auch in den nachfolgenden ganz und gar nicht dem Charakter, den ein solches Document voraussetzt. Potsdam, im März 1875. vr. Tobias Cohn, Rabbiner. Ieuil König Friedrich Wilhelm II. von Preußen und die Israeliten. Bon Prof. Martin Philippson. Die Philosophie, welche der große Friedrich so gern als seine Lehrmeisterin anrief, verhinderte ihn nicht, an falschen und kleinlichen Borurtheilen mit der vollen Zähigkeit und Hartnäckigkeit 1) Die folg. Abhandlung schließt sich an die vor kurzem gegebene „Friedrich II. und die Juden". Es scheint uns höchst interessant, gerade die Periode, welche der Emancipatiou und dem Kampfe um sie voranging, näher kennen zu lernen, als es durch die Gcfchichtswerke bisher möglich war. Der vorliegende Aus'atz ist die Frucht sorgfältiger archivaliscber Forschungen. " Redac tion. 1 c t o n. seines Charakters fest zu halten. Zeit seines Lebens bethätigte er den Grundsatz, daß Bürgerliche kein Ehrgefühl besäßen, und schloß sie deshalb von dem Officierstande aus. Im siebenjährigen Kriege durch den großen Menschenverlust gezwungen, einige Bürgerliche unter feine Officiere aufzunehmen, vertrieb er dieselben sogleich nach dem Frieden auf das härteste und rücksichtsloseste. Und ebenso bewahrte er stets, ohne besondere Ursachen, die lebhafteste Abneigung gegen die Juden, die im Allgemeinen und Einzelfällev nur Unangenehmes von ihm zu befahren hatten. Das neue Judenprivilegium von 1750 tragt herzlich wenig von der gepriesenen Aufklärung des 18. Jahrhunderts an sich. Die Zahl der Israeliten blieb eine sehr beschränkte; von den Zünften, dem Specereihandel, der Landwirthschaft blieben sie ausgeschlosien; 1 3 *

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