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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-03-26 · Heft 13 (26.3.1878) · p. Seite 202

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 13 (26.3.1878)
Date
1878-03-26
Page
Seite 202 (sequence 10)
Language
German
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202 sich eingefunden. Wir fügen nur den Wunsch hinzu, daß die Gemeinde in ihrer würdigen Weise für die Wittwe sorge; denn es ist einsichtlich, daß bei einem Gehalte von 250 Thalern nichts erspart werden konnte. — Man theilt uns auS Sch wetz mit: „Zum Besten des israelit. Frauenvereins hielt am 9. Januar, als dem Todestage von Moses Mendelssohn (nach jüdischer Zeitrechnung 4. Januar), der hiesige Rabbiner vr. Dankowicz einen längeren Vortrag über diesen bekannten Popularphilosophen, in welchem er vor Allem auf Mendelssohns „Phädon oder über die Unsterblichkeit der Seele in drei Gesprächen", sein vollendetstes und gereiftestes Werk, und auf die Schrift „Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum" hinwies, welche zum ersten Mal in aller Schärfe und Entschiedenheit die Nothwendigkeit einer unbeschränkten Gewiffensfreiheit, unbeschadet der Autorität der Staatsgesetze, forderte." >) Bonn, im März. (Literarische Notizen.) Das Chanukkahfest in der Mischnah. Wir erhielten vor Kurzem ans Altona folgende Zuschrift: „In Nr. 6 d. Ztg. bemerkt Herr Rabbiner l»r. Tobias Cohn gelegentlich der Recension des Beth-Hamidrasch von Jellinek, daß das Chanukkahfest und reffen historische Bedeutung den nicht bekannt gewesen sei. — Diese Behauptung beruht jedoch offenbar auf einem Jrrthum: Die Pflicht, das Chanukkahlicht vor rem Hause anzuzünden, findet sich Baba-Kama, Abschnitt 6, Mifchnah 6 am Ende, desgleichen in der Tosephta zur Stelle mit denselben Worten und dem Zusatz: nra-o rp:r:« 'zsiz da wird ja deutlich des Chanukkah Erwähnung gethan. Die Frage jedoch, nsi:r: sra Sabb. 21, b. ist mit dem folgenden wahrscheinlich einer rn:rr nb-zn entnommen." Wir theilten diese Zuschrift unserm geschätzten Mitarbeiter mit, und erhielten folgende Erwiderung: In obiger Zuschrift erhebt der Einsender Einwand gegen meinen in Nr. 6 enthaltenen Literarischen Artikel. Ich setze die betreffende Stelle des letzteren verbe, tenus her: „und endlich ift die Einsetzung des Chanukkahfestes «in dem Chanukkah-Midrasch nämlich) nicht ausgesprochen, was zu beweisen scheint, daß die Feier reffelben hinlänglich im Volke Wurzel gefaßt hatte und deshalb eines besondern Hinweises daraus nicht bedurfte, oder aber, daß Angesichts der Leiden, unter welchen man seufzte, die Feier dem Bewußtsein abhanden gekommen war, oder wenigstens der beglückenden Erinnerung nicht Ausdruck gegeben werden durfte. Konnte roch schon der Talmud die Frage auswerfen: -nts Ii Wir finden uns veranlaßt, zu bemerken, daß» da uns gegcn- »värtig überaus viele, bisweiten ausführliche Mittbeilungen über einzelne, auf jüdischem Gebiete gehaltene Borträge zukommen, wir in Zukunft nur über solche referircn werden, welche eine Reihe zusammenhängender Borlräge über ein bestimmtes Thema bilden. Wir sind gewohnt, für den Einen als billig zu erachten, was für den Anderen geschehen ist, und können daher die Publicilät dem Einen nicht verweigern, wenn wir sie dem Anderen zngestehcn. Es muß daher der Maßslad der Bedeutsamkeit und des höhercu Werthes angelegt werden. Die Rcdaetivn. fSabbath 21 b) „Was bedeutet Chanukkah?" während die Mischnah deffelben an keiner Stelle gedenkt!" Und nun frage ich: Wie ist es dem Einsender jener Zuschrift möglich geworden, aus meiner Darstellung herauszulesen, „daß das Chanukkahfest und deffen historische Bedeutung den a**N:n nicht bekannt gewesen sei?" Ich spreche doch deutlich aus, daß eS eines Hinweises auf das Fest gar nicht bedurfte, oder daß man denselben nicht wagte, oder aber, daß man von der Feier allmälig abgekommen war. Ist das nicht das gerade Gegentheil von Dem, was Ihr Corresp. unterstellt? Auch ich hatte die Mischnah Baba-Kama VI, 6 im Auge, an deren Schluß es heißt: -nas na>i:n n:a, und füge meinerseits noch hinzu: Rosch Haschanah I, 3; Megillah Ul, 1 und 0; Bikkurim I, 6; Thaanith II, 10, um zu bestätigen, daß die Kenntniß von dem Chanukkahfest hatten. Allein daran war mir ein Zweifel auch nicht entfernt in den Sinn gekommen. Meines Orts bemaß ich den Werth dieser Mischnahangaben einzig und allein nach dem Zeugniß, das sie von Wesen und Bedeutung des Festes, von den Formen der Feier und der Stimmung erbringen, mit welcher das Fest begangen wird, und in dieser Hinsicht ergeben diese Mittheilungen thatsachlich nichts. Sieht man ferner auf den Tenor dieser Mittheilungen und auf die fast hervortretende Absichtlichkeit, dieselben versteckt unter allerhand Anderem anzubringen, so drängt sich die Gewißheit auf, daß rem Verfaffer der Mischnah eine ganz bestimmte Rücksicht geleitet hat, das Chanukkahfest mit einer möglichst dürftigen, nur gelegentlich hingeworfenen Notiz abzufertigen. Man beachte ganz besonders den Vermerk in Baba-Kama VI, 6: -nas nairn -1:3, — drei Worte, die Alles sind, was in der Mischnah vom Chanukkahlicht vorkommr —, und erwäge, daß dieses nur in der zufäligsten Art dort eine ganz beiläufige Erwähnung findet: dann wird man von der „Psticht, das Chanukkahlicht vor dem Hause anzuzünden", welche Ihr Corresp. an dieser Stelle ausgesprochen findet, wohl schwerlich eine Vorstellung gewinnen. Das Chanukkahlicht wird dort stillschweigend vorausgesetzt, gelehrt und geboten wird es nicht. Nirgends begegnet uns in der Mischnchh eine Kunde von der Feier res Festes, nirgends eine halachische Behandlung deffelben, nirgends etwas von gesetzlichen Vorschriften, die dabei zu beachten wären. Und hören wir die Thoßephtha zu Baba-Kama VI (vergl. Thalmud Jeruschalmi das., Halachah 8 in der Gemara), so vermißen wir bei derselben diesmal vollständig die größere Ausgiebigkeit, die ihr sonst eigen ist und gerade hier am Orte wäre, und sie begnügt sich mit der knappen Notiz der Mischnah und den aus drei Werten bestehendem Zusatz: 'zziz mana rp:rr®, der jedoch mit vem Wesen des Festes absolut nichts zu thun hat. Dieses Verfahren von Mischnah und Thoßephtha, die sich nur auf bloße Neuerung des Festes beschränken, ist auffällig, unv deshalb hielt ich mich zu der Bemerkung berechtigt, daß die Mischnah des Chanukkahfestes — d. h. seiner! Bedeutung und der gesetzlichen Vorschriften zu seiner Feier — 1 an keiner Stelle gedenkt.

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