Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1878)
- Date
- 1878-03-26
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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199 cimSiiere juif“, welche abermals die Rechtmäßigkeit im Vergehen deS Brüffeler Bürgermeisters zu erweisen sucht. Wir sind leider nicht im Stande, viel aus derselben anzuführen, weil sie in einem ungeheuren Schwall von Worten eben äußerst wenig enthalt. Ohne logische Folge und unter Zusammenwürfeln vieler Stellen aus Dichtern und politischen Schriftstellern weiß der Artikel keinen einzigen weiteren Grund anzuführen, als den hinfälligen vom Opfer für die allgemeine Sache, welches die Juden schuldig seien. Dies ist ein trauriger Rechtsgrund für einen Gewallstreich, der völlig unnölhig gewesen. Dahingegen könnten wir uns anheischig machen, aus den theoretischen Plaudereien des Berfaffers gerade das Gegentheil zu erweisen. Was er über die völlige Trennung von Staat und Kirche^ was er von der Wurzel der Religion im Gemüthsleben und der Uuverwischbarkeit der Ueierlieferung sagt, fallt eben in's Gewicht gegen den Brüffeler Magistrat, der einen allgemeinen Friedhof zu schaffen, und um die Privatfriedhöfe sich nicht zu kümmern hatte. Zuletzt schiebt Verfaffer noch ein Fragment aus einem Roman: „Jude und Bauer" in seinen Artikel ein, das wenig zur Sache gehört, da es über das beliebte Thema der gemischten Ehe handelt. Es schimmert da die Neigung hindurch, auch auf diesem Gebiete für die Juden einen Zwang einzuführen, und etwa den jüdischen Eltern ihr gesetzliches Zustimmungsrecht zur Berheirathung ihrer Kinder zu entziehen, sobald es sich um eine Mischehe handele. Daß diese Herren Radicalen die Allgewalt des Staates auch so weit auszudehnen nicht zurückscheuen würden, kann man ihnen zutrauen. Nur muß man Loch ihre Kurzsichtigkeit bewundern, die Staatseinrichtungen bis zur Stufe des Despotismus bringen zu wollen, der jedem wahrhaften Liberalismus gleich wie die alte Autokratie völlig entgegengesetzt ist. Denn der echte Liberalismus will mir der Machtfülle des Staates die sorgfältige Wahrung der persönlichen Freiheit verbinden, und weder jene durch diese auflösen, noch diese durch jene einpferchen laffen. Uebrigens hätte der Verfaffer selbst doch ein wenig stutzen sollen, da er für seine Erzählung keine anderen Autoren als Schudt, Eisenmenger :c. zu citiren hat. Bemerkenswerth bleibt es, daß es gerade Juden sind, welche sich zu Bertheidigern des Brüffeler Bürgermeisters aufwerfen; so der in unsren Correspondenzen schon erwähnte junge Advocat in der In,I6i»eu6i,nce beige, so der Verfaffer des besprochenen Artikels in der Revue ,1« Belgique, Herr Max Sulzberger, ein deutscher Jude, jetzt bei dem Journal „ L'Etoile beige “ beschäftigt. Das genannte Blatt, das gelesenste in Belgien selbst, wird im Sinne deS Brüffeler Bürgermeisters und Gemeinderathes redigirt, und steht näher der radikalen, als der liberalen Linie. Großbritannien. London, 12. März. (Privatmitth.) Für den Sieg der öffentlichen Meinung über Gladstone und feine Handlungsweise ist es scharf bezeichnend, daß, da eine Auflösung des Parlaments, also eine Neuwahl in der Luft schwebt. Gladstone schon jetzt erklärt hat, nicht wieder für Greenwich als Candidat auftreten zu wollen, d. h. er hat sich überzeugt, daß er in dem liberalen Greenwich, welches er ein Jahrzehnt hindurch vertreten hat, nicht etwa einen Wahlkampf zu bestehen, sondern einer entschiedenen Niederlage gewiß sei. Einen stärkeren Beweis, daß die ganze liberale Bevölkerung gegenwärtig gegen die Ansicht und die Handlungsweise des ehemaligen liberalen Premierministers, also in Uebereinstimmung mit den englischen Juden steht, kann man nicht fordern. Holland. Haag, 10. März. Der Unterrichtsminister Herr Kappeyne hat in die Kammer einen neuen Gesetzentwurf über den Elementarunterricht eingebracht, von welchem hier die Analyse. Der Minister geht von dem Principe aus, daß der Staat verpflichtet ist, allen seinen Angehörigen solchen Unterricht zu ertheilen, der sie zu guten Staatsbürgern machen kann, er will aber neben der Staatsschule auch die Privatschule bestehen laffen, und der Unterricht in der Staatsschule soll nicht obligatorisch für die Eltern sein, denen die Wahl der Schule frei bleibt. Der Religionsunterricht soll ganz von der Schule getrennt bleiben, doch soll die Stundeneintheilung solcherweise angeorvnet werden, daß den Kindern bestimmte Stunden zum Religionsunterrichte außerhalb der Schule angewiesen werden. Der Religionsunterricht bleibt ganz der Kirche in ihren verschiedenen Confessionen überlaffen. Letztere Bestimmung ist im Wesentlichen schon in rem Schulgesetz von 1857 enthalten. (Wir haben schon früher wiederholt auseinandergesetzt, daß wir einem solchen Systeme durchaus zustimmen können, sobald es für alle Confessionen durchgeführt wird, wie dies eben in Holland und Italien geschieht. Wir Juden haben bis zur neueren Zeit unseren Religionsunterricht stets selbst besorgt, und hatten überdies für unsre Kinder gegen den antijürischen confessionellen Geist in den öffentlichen Schulen zu kämpfen. Wird daher in der allgemeinen Schule der Platz für den Religionsunterricht frei gehalten, derselbe aber zugleich den ReligionSgesellschaften überlassen, so können wir damit nur einverstanden sein. Redaction., Rumänien. Bottvschan, im März, s Privatmitth.t (Wir erhalten folgenden Bericht, den wir des Zweckes wegen hier zu geben, ganz besonders ersucht werden. Wir thun ries mit Vergnügen und dringender Empfehlung. Redaction.) Unsere Brüder in Rumänien, welche aus verschiedenen Ländern hierher einwandern, sind unter einander geschieden durch Geist und Wesen, das bei Allen ein anderes ist; renn Jeder hält an den Sitten fest, die er mitgebracht. Da erhebt sicb der Einheimische im Stolze auf seine Heimalh, auf seine Abstammung,