Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1878)
- Date
- 1878-03-26
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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198 wird, auch die Zahl der Ehrenmitglieder und die Menge und Größe der Geschenke wachsen wird. Möchten daher die in dieser Zeitung schon oft ergangenen Mahnungen nicht vergebens sein, unv die Lehrer endlich ihre Gewissenspflicht begreifen, mit einem so geringen Opfer 16 M. jährlich) wenigstens diese Sicherung für ihre Hinterlassenen zu erwerben. Anderweitig ergeht auch an alle warmfühlenden Herzen die Aufforderung, ihre Ehrenmilgliedschaft unv ihre Spenden diesem wohlthätigen Vereine zuzuwenden. Endlich müßten roch die Gemeinden selbst, wenigstens die mittleren und kleineren, welche in einem Unglücksfalle so wenig für die Hinterlassenen ihres Lehrers zu thun vermögen, einsehen, daß sie in ihrem eigenen Interesse die Pflicht haben, ihre Lehrer zum Eintritt in den Verein anzuhalten, oder durch Zahlung von jährlich 6 Mark die active Mitgliedschaft für ihren jedesmaligen Lehrer zu erwerben. Berlin, U>. März. Dem Vorstände der hiesigen jüd. Gemeinde ist aus das Gesuch, betreffend die bürgerliche und politische Gleich st ellung der Juden in Rumänien mit den dortigen Christen dieser Tage von dem auswärtigen Amte folgender Bescheid zugegangen: „Berlin, 28. Februar 1878. Die Vorstellung des Vorstandes der jüdischen Gemeinde vom 1. d. Mts. und die derselben beigefügten gleichlautenden Vorstellungen der Vorstände jüd. Gemeinden in anderen deutschen Städten sind dem Fürsten Reichskanzler vorgelegt worden. Seine Durchlaucht haben von dem Inhalte mit Interesse Kenntniß genommen unv mich beauftragt, darauf Nachstehendes ergebenst zu erwidern. Der Herr Reichskanzler wird wie bisher so auch künftig gern jede geeignete Gelegenheit benutzen, um seine Theilnahme für die Erfüllung der in jenen Vorstellungen dargelegten Wünsche zu bethäligen. Der Zeitpunkt, zu welchem der Versuch einer solchen Einwirkung zu machen sein wird, läßt sich freilich mit Bestimmtheit nicht vorhersehen; sollten indessen die Verhandlungen der aus Anlaß der gegenwärtigen Friedensunterhandlungen in Anrege gebrachten Conferen; eine Möglichkeit dazu gewähren, so wird der deutsche Bevollmächtigte alle Bestrebungen unterstützen, welche cahin zielen, daß den Angehörigen jedweden Religionsbekenntnisses in den betreffenden Ländern dieselben Rechte und Freiheiten zu Theil werden, welche ihnen in Deutschland verfassungsmäßig gewährleistet sind. Ich gestatte mir zugleich, die gefällige Vermittelung deS Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu dem Zwecke ergebenst zu erbitten, damit die vorstehende Erwiderung auch zur Kenntniß der betheiligten Vorstände der jüdischen Gemeinde in pp. gebracht werde. Der Ttaats-Secretär des Auswärtigen Amts." —. Die jüdische Gemeinde hat eine Concurrenz ausgeschrieben, betreffend die Errichtung einer Friedhof- Anlage der jüd. Gemeinde in Weißensee. Die beiden besten Entwürfe sollen mit 1500 resp. 6oo Mark prämiirt werden. StraHburg, im März. Die israelitischen Consistorien des Ober- und Rieder-Rheins haben folgendes Circulär erlassen: „Wir zeigen Ihnen an', daß nach langen und mühevollen Antrengungen die Schöpfung von Borbereitunzs- und einer höheren Lehranstalt zur Bildung von Rabbinern, Lehrern und Vorbetern zu einem guten Ziele zu führen, wir endlich zur Ausführung gelangt sind. Die VorbereitungSschule wird in Colmar und das israelitische Seminar in Straßburg seinen Sitz haben. Die in kurzer Frist zu eröffnenden Curse werden völlig unentgeltlich sein. Wir richten heute einen Aufruf an die jungen Leute, welche sich rör eine dieser drei Laufbahnen bestimmen wollen. Die Bewerber für die Vorbereitungsschule haben sich an den Großrabbiner von Colmar zu wenden, und diejenigen, welchen die Stufe des religiösen unv universitären Unterrichts schon jetzt die Zulassung zum Seminar und zu der Universität von Straßburg gestattet, wollen ihre Bewerbung bei dem Großrabbiner von Straßburg sammt ihren Studienzeugnissen einreichen. Eine Prüfungscommission wird ernannt werden, welche Tag und Stunde für die Zulassungsprüfungen bekannt geben wird rc. — Die neue Anstalt, deren Errichtung unsren Elsässischen Glaubensgenossen alle Ehre macht, wird von unsren lebhaftesten Wünschen begleitet. Belgien. Brüssel, 12. März. (Privatmitth.i Es ist immer das Zeichen einer schwachen Sache, wenn die Gewalt gesprochen hat, und hinterdrein ihren Machtspruch immer wiederholt zu rechtfertigen sucht. Verbinden sich die Macht und das Recht in Einem Punkte, so können sie sich ruhig auf die Thal stützen, denn diese spricht in diesem Falle für sich selbst. Ein Anderes aber, wenn die erstere fühlt, daß sie aus irgend ihr selbst plausiblen Gründen über das Recht hinausgegangen. Sie versucht dann durch lautes Sprechen die Stimmen des verletzten Rechtes zu übertönen. So geht es jetzt Hierselbst, nachdem die städtische Behörde die Bestattung auf dem Privatfriedhofe der jüdischen Gemeinde mit polizeilicher Gewalt verboten hat. Daß hierin eine flagrante Verletzung der Gewissensfreiheit liegt, so lange die Juden ihren Friedhof aus eigenen Mitteln erhalten und kein Conflict zum Vorschein kommt, der polizeiliche Abhülfe erfordert, wie es aus den katholischen Friedhöfen nicht selten Vorkommen mag, kann Niemand verkennen. Immer wird wieder als alleiniger Grund angeführt: die Beseitigung aller confessionellen Friedhöfe sei nothwendig, um den Prätensionen der katholischen Geistlichkeit die Spitze abzubrechen, und die Juden müßten, um des allgemeinen Wohles wegen, dieses Opfer bringen. Allein die Erhaltung des jüdischen Privatkirchhofes hat sicher hiermit gar nichts zu schaffen, denn das städtische Regiment vermag genügend seinen Zweck zu erreichen, wenn es den städtischen Friedhof für allgemein und interconfessionell erklärt. Mit ganz gleichem Rechte könnte dasselbe Regiment die Aufhebung der Synagoge und der protestantischen Kirche fordern. — Jüngst erschien in der ll.vue de Belgique vom 15. Februar eine Abhandlung: „A prnpas du