Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1878)
- Date
- 1878-03-12
- Page
- Seite 171 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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171 Fabrik keine besseren Ordnungen gehalten werden als aus die Verführung gegen mich einzusehen ist, ich glaube nach ihrer eigenen Quittung zufolge, den 8. November 238 Thaler und 16 Groschen in der Fabrik bezahlt zu haben. Es ist also nichts als billig, daß eine solche Bezahlung bei denen Büchern ebenfalls zu finden sei, wenn es sich also befindet, so kann es auch die waare Vernunft nicht begreifen, daß ich heute von meinen Magistrat allhier auf dero Borschreibung vom 3. Iiuis mit Execution belegt werde, und vor selbe einen Thaler habe zahlen müssen, auch sogar mich mit meiner Quittung nicht legitimiren können, indehm ich solche bereits vor vierzehn Tagen an Herrn Markuse zur Abforderung des Porcelain eingeschickt habe, an welchen sie alle Tage mit Aufschub abweißen, und dahero auch noch nicht erhalten, kurtz, ich will mich nicht beßfalls noch mehr krenken, und bin mit umgehender Post ohbige Kosten franco gewärtig, in ausbleibenden Falle, seien Sie gesichert, daß ich mich dieserhalb sowohl, als auch meinen Verdruß zu besänftigen, an einen höheren Ohrt melden werde, denn des Königs Wille ist es sicher nicht, dessen Unterthanen mit unschuldigen Verdruss und Unkosten beschweren zu lassen. Ein solches habe Ihnen nachrichtlich mitzutheilen, damit Sie ferner bessere Ordnung halten mögen, und bin in ohbiger Erwartung Dero Wallach." Das war allerdings unerhört, daß ein Jude wagen konnte, zum General-Direcrorium so zu reden. Vier Tage daraus erläßt daher die königl. Pol-celaiu-ölauulaetui--Handlungs-Commission folgendes Rescript an den Wohl- und Hocherelgeborenen, Hochgelahrten, insonders Hochzuverehrenden Herrn Director, Bürgermeister und Rathmänner: „Der dasige Jude Wallach hat sich beygehen lassen, uns in der Original-Anlage auf einer höchst groben und unanständigen Art zu beleidigen. Es hat seine Richtigkeit, daß er unter den 8. Oclober er. 238 Thaler 16 Groschen an das königl. Haupt-Waaren-Lager für Porcelaiiis, die er zu nehmen schuldig war, bezahlet und darüber die gehörige Quittung erhalten hat. Der starcke Verkauf an christliche Particuliers erlaubt es aber nicht, einen jeden Juden seine Porcellains sogleich zu packen, und dieses war die Ursache, warum der Wallach die seinigen nicht gleich bey oder nach der Zahlung erhielt .... . . . Hätte er indessen und mehrere seines Gleichen den Allerhöchsten Befehl Seiner Königl. Majestät befolget, und bereits im Monat August oder September die schuldigen Pc>rcelain8 entnommen, so wäre er diesem allen nicht exponiret gewesen. Gesetzt aber auch, daß ihm durch die veranlaßte Execulion zu nahe geschehen, welches sich gar nicht absehen lasset, La eines Juden Schuldigkeit ist, nicht allein die Porcelains zu bezahlen, sondern sie auch ohne Anstand außerhalb Landes zu debiriren, und sie nicht dem Haupt-Waaren-Lager zur Last stehen zu lassen: So wäre es seine Pflicht gewesen, auf einer bescheidenen Art sein Recht vorzustellen, und nicht ein königl. Werck auf einer so ungebührlichen Art zu nahe zu treten. Euer Wohl- und Hochevelgeboren sehen wir uns dieserhalb genöthiget ganz ergebenst zu ersuchen: Die Grobheiten des Wallach nach der Pflicht zu ahnden, und wie solches geschehen, eine gefällige Nachricht zu ertheilen, und die Original-Anlage an uns gefällig zu remitliren. Wogegen wir mit wahrer Hochachtung die Ehre haben zu sein u. f. w." Unterzeichnet wie immer sind die Namen: Grinninger und Klipfel, die Directoren der Commission. Es verdient an dieser Stelle hervorgehoben zu werden, daß die städtischen Behörden großes Wohlwollen gegen die jüdischen Einwohner Potsdams hegten, und daß immer wieder die Acten, mögen sie den Porzellankauf oder eine der vielen anderen Plakereien behandeln, aus welchen das Leben der Juden zusammengesetzt war, Zeugniß ablegen von der rührenden Theilnahme und der edlen Gesinnung, welche diese Behörden gegen die jüdischen Insassen der Stadt beseelte. Fast hat es den Anschein, als ob dieses Rechtsgefühl sich auch in dem vorliegenden Falle zeigt. Denn am 25. December monirt die Commission und verlangt zu wissen, ob dem Juden Wallach die anbesohlene Zurechtweisung ertheilt worden sei; am 30. März 1780 langt das zweite Monitum an, in welchem es heißt: „Wir ersuchen uns wenigstens gefälligst zu sagen, warum solches nicht geschehen kann." Doch still bleibts wie zuvor, und die Acten wenigstens enthalten keinen Bescheid. Mittlerweile war die sechsmonatliche Frist verstrichen, welche den ganz Verarmten zum Ankauf des Porzellans gestellt wurde, und da die Restanten seitdem nicht vermögender geworden waren, wurden sie von Neuem der Gegenstand weitläufiger Correspcndenzen zwischen der Manusactur-Commission und dem Magistrat. Bier Executionen muß dieser anordnen, mit dem Befehl, daß dieselben nicht früher von den Restanten abgenommen werden, als bis sie wenigstens einen Theil ihres schuldigen Porzellanquanrums genommen haben. Widrigenfalls würden sie aus die Listen der verarmten Juden gesetzt werden, und das Mindeste, was Seine Majestät verfügen werde, wäre: daß weder sie, noch ihre Wittwen, noch Nachkommen jemals eine Concession zur Ansetzung, zur ferneren Verheirathung oder sonst einen Berus erhallen würden. Allein die Armuth trug den Sieg davon; auf ihrem Schild stand unauslöschlich: n„u pnssumus. Der Magistrat fragt an, was er nunmehr thun solle, er wiederholt die Frage am 5. Februar 1782; die Manusactur-Commission hat niemals darauf geantwortet. Ihr letztes Schriftstück bei den Acten, datirt vom 1. Mai 1783 und verhängt über den Cassirer der Judenschaft-Execution, weil dieselbe für die Acquisition eines zweiten publiquen Gebäudes annoch für 200 Thaler Porcelain zu kaufen schuldig ist, und die letzten Worte in dem interessanten Actenhefle, das mir durch die Güte der hochgeehrten Magistratsbehörden zur Verfügung gestellt wurde, sind eine Quittung vom 13. Mai 1753, daß dieser Ankauf geschehen ist. Darüber hinaus fehlt jede Nachricht in der Manufactur-Angelegenheit der hiesigen jüdischen Gemeinde. Allein wir haben Grund anzunehmen, daß die Chancen der Manufactur weder hier noch in den anderen Gemeinden des Landes bessere geworden sind, und daß man wohl auch an höchster Stelle 11*