Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1878)
- Date
- 1878-03-12
- Page
- Seite 169 (sequence 9)
- Language
- German
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169 wir behaupten, daß es wenige Cultusgemeinoen geben wird, deren Institute auf so solide Basis gestellt sind, wie die unsrigen. Wir besitzen durch die Hochherzigkeit verschiedener Hohenemser gestiftete und durch Ordnung und Sparsamkeit des Cultusgemeindeverwaltung gestärkte Fonde, so einen Schulfonds, einen Cultus- und Armenfond, ein wohleingerichtetes israelitisches Versorgungshaus. für Verpflegung armer und kranker Juden; eine Chewra-Kadischa, einen Wohlthätigkeitsverein, einen Frauen- und Madchenverein und einen Verein zur Unterstützung armer Handwerkslehrlinge. Unsere Cultusbeamten hängen nicht von dem Wohl- oder Uebelwollen einzelner Personen oder Parteien ab, sind somit individuell vollständig unabhängig. Wo in einer Gemeinde das religiöse Vereinswefen in einer solchen Weise gepflegt wird, da lebt gewiß auch hohes Jntereffe für unsere h. Religion, welches sich auch durch den in hiesiger Synagoge eingeführten zeitgemäßen und höchst erbauenden Gottesdienst am nachdrücklichsten bekundet. Wir besitzen einen geistvollen und pflichteifrigen Seelsorger und einen tüchtigen Volksschullehrer, und ist aus diese Weise für die religiöse und intellectuelle Bildung der Jugend bestens gesorgt. Wir wissen wohl und erkennen es dankbarst an, daß die jetzige Generation nicht alle diese schönen und bleibenden Institute geschaffen hat, sie ist aber bemüht, dieselben zu erhalten und nach Kräften zu erweitern. Wenn wir daher auch zugeben, daß die hiesige Gemeinde Manches von ihrem äußern Flitter und an Population eingebüßt hat, so ist sie doch in ihrem innern Organismus besser consolidirt, als früher. Mag demnach dem geehrten St. Galler Corresponventen der Kampf, den die gegenwärtige Generation ausficht, der dah>n zielt, die Hohenemser Juden aus ihrer deprimirenden Ausnahmsstellung und von dem Reste mittelalterlichen Ghettowesens zu befreien, zwar nicht glorios dünken, so dürste dieser keinesfalls jenen mißliebigen Beigeschmack haben, den der geehrte Correfpondent daran zu finden scheint. Frankreich. Paris, 1. Marz. Bei Gelegenheit der Ertheilung des Officierranges in der Ehrenlegion au den Großrabbiner Isidor äußert sich das republikanische Blatt I/Lvönement im redactionellen Theile folgendermaßen: „Ich beglückwünsche die Regierung wegen dieses Aktes der Gerechtigkeit, der zugleich ein Akt der Entschiedenheit ist. Es giebt in Frankreich noch Geister, die fanatisch ober engherzig genug sind, die Juden in eine Art Ghetto zurückwerfen zu wollen. Noch etwas weiter, und man würde sie dann als Parias behandeln. Gegen diese monströse Ungerechtigkeit protestiren die Arbeitsamkeit, der Liberalismus und die Philanthropie, welche die israelitische Bevölkerung in Frankreich auszeichnen. Sie ist nicht zahlreich, und wenn man so sehr mit ihr rechnet, so ist dies, weil sie schon lange gelernt hat, nur auf sich selbst zu rechnen. Die Revolution hat die Juden in ihre Rechte ein- >etzt, während sie das Volk emancipirte. Sie sind das lebendige Zeugniß der bürgerlichen Gleichheit und der Gewisiensfreiheit. Man hätte nur erst dann das Recht, sie zu beschuldigen, falls re sich mit den Klerikalen verbänden, um die Revolution zu 'chmähen, welcher sie Alles verdanken, was sie sind. Die Beförderung des Herrn Isidor gehört in diesen Jdeenkreis. Der Großrabbiner war ihrer als Priester und als Mensch würdig. Er besitzt eine hohe Intelligenz, ein goldenes Her; und ist ein fleißiger Arbeiter. Mehr als ein christlicher Armer könnte Zeugniß geben von der Wohlthätigkeit des israelitischen hohen Würdenträgers." Holland. Amsterdam, im Februar. Die Stadt Amsterdam hat der hiesigen jüdischen Gemeinde eine jährliche Unterstützung von 50,000 fl. unter der zwiefachen Bedingung angeboren, daß die Gemeinde selbst für ihre Armen sorge und ihr Jrrenhospital der Wissenschaft zur Verfügung stelle. Diese Vereinbarung ist für zwei Jahre abgeschlosien worden. Die Stadt hat unter Anderem auch 5000 fl. für das jüdische Hospital festgesetzt, (Jew. Chr.) Großbritannien. London, 25. Februar. Der Board of Deputies hat Angesichts der bevorstehenden Neubildung eines autonomen Fürstenrhums unter russischer Oberhoheit auf der Balkanhalbinsel gemeinsame Berathungen in Betreff des weiteren Schicksals der Glaubensgenoffen in jenen Landestheilen eingeleitet. Es gilt, die bürgerliche und die Glaubensfreiheit der Glaubensgenoffen nach Kräften festzustellen. In einer vor wenigen Tagen gehaltenen Versammlung wurde darauf hinzewiesen, daß die türkische Regierung den Juden vollkommene Freiheit gelaffen habe. Auch die Anglo-Jewish Association widmet der Sache ihre Aufmerksamkeit. (Die Köln. Ztg. macht hierzu die Bemerkung, daß diese Bemühungen unter den obwaltenden Umständen schwerlich einen Erfolg haben würden. Bei den überaus gespannten Verhältniffen, wo eine Lösung selbst der weittragendsten politischen Fragen kaum zu erwarten steht, kann man allerdings auf eine Berücksichtigung oder gar Erledigung eines so speciellen Gegenstandes nicht hoffen. Wenn wir unsre Ansicht offen aussprechen sollen, so wäre unseren Glaubensgenoffen in der Bulgarei nach den Greueln, welche die Bulgaren gegen sie, gerade wie gegen die Mohammedaner, ausgeübt, und nach dem Beispiele, welches Rumänien und Serbien gegeben haben, nichts weiter anzurathen, als die Bulgarei zu verlassen und den Türken zu folgen. In den russisch-türkischen Friedenspräliminarien soll der mohammedanischen Bevölkerung eine dreijährige Frist, um aus der Bulgarei abzuziehen, gestellt sein. Diese Frist könnten unsre 11