Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1878)
- Date
- 1878-03-12
- Page
- Seite 167 (sequence 7)
- Language
- German
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167 soeben den Rechenschaftsbericht über das I l 6. Jahr seines Be- > freiwilliges Uebereinkommen bestimmt werden, wenn diese AuSstehens veröffentlicht hat. Die Pflege der Kranken und die Be-! lagen über Wunsch der Parteien gemacht werden. Die Verwen« stattung der Todten bilden, wie bei anderen derartigen Vereinen,' düng der von den Parteien an die Cultusgemeinde - Vorftehung Len Zweck der Gesellschaft, und dieser wird in ausgiebigem Maße! entrichteten Gebühr mit Einschluß der Bestimmung des Antheiles erfüllt. Der Verein vereinnahmte im Jahre 1877 : 9172 Mark des seelsorglichen Functionärs und der Dienerschaft hat eine innere und verausgabte 7565 M., so daß ein Ueberschuß von 1606 M. verblieb. Das Vermögen des Vereins besteht in 55,500 M., außer einem Haufe rc. Trotz dieses glänzenden Aussehens spiegelt sich die gegenwärtige commerzielle und industrielle Calamität auch in der finanziellen Gebahrung des Vereins ab. Die Gesammteinnahme des Vereins betrug 2032 M. weniger als im Vorjahre, weil die freiwilligen Gaben und die Schenkungen hinter der ftüheren Zeit sehr zurückgeblieben, wogegen die Mehrausgaben gegen das Vorjahr ca. 540 M. betrug. Wir hoffen, daß dieser Rückgang bald wieder aufhören und em günstiger Fortschritt sieb in den nächsten Jahren wieder fühlbar machen werbe. Oesterreich - Ungarn. Prag, im Februar. Die Leser dieser Zeitung wissen, daß in den beiden Kronländern Mähren und Böhmen jetzt eine „Organisation des Judenwesens" angestrebt wird. Wie die Sache augenblicklich in Böhmen steht, lehrt uns ein officiöser Artikel in der „Prag. Zig." Er lautet: Mit Erlaß der k. k. Statthalterei sind die Bezirkshauptmannschaften in Böhmen betreffs der Organisation des Judenwesens in Böhmen und zur Begutachtung einer dem Cultusministerium überreichten Denkschrift der böhmischen Rabbiner-Versammlung, die Reorganisirung der Rabbinate betreffend, beauftragt worden, die mit behördlich genehmigten Statuten versehenen israelitischen Cultusgemeinden und diejenigen israelitischen Cultus-Vereinigungen, welche ohne behördliche Bewilligung und ohne genehmigte Statuten nur geduldet bestehen, nachzuweisen. Das Ministerium hat sich für die Zeit des Ueberganges die Ertheilung der Bewilligung zur Constituirung der israelitischen Cultusgemeinden Vorbehalten und die Herablangung eines Musterstatuts in Aussicht gestellt, nach welchem alle dem Gesuche um die Bewilligung zur Constituirung als selbstständige israelitische Cultusgemeinden stets beizuschließenden Statuten- Entwürfe zu verfassen sein werden, indem nur solche berechtigt seien, die Eindringlichmachung rückständiger Cultusbeiträge im Wege der politischen Execution anzusprechen. Bezüglich der Gebühren für Amtshandlungen der Rabbiner und Religionslehrer ist angeordnet, daß bestimmte Taxen für jeden einzelnen Act festzusetzen sind, um einerseits die Parteien vor Erpressungen zu schützen, und anderseits den Cultusgemeinden, welche Rabbiner und Religionslehrer und das Bethaus erhalten, eine Entschädi- Angelegenheit der legal con stimmen Cultusgemeinde zu bleiben, welcher zum Zwecke der Einbringung auch der staatliche Beistand gewährt wird. — Die Denkschrift der oberwähnten böhmischen Rabbiner-Versammlung enthält drei Punkte: 1. Es möge die Stellung des Rabbiners zu seiner Cultusgemeinde durch ein Gesetz geregelt werden, damit dieselbe nach Verlauf eines dreijährigen Provisoriums eine definitive und nicht, wie bisher, eine privatrechtliche, daher unsichere und abhängige, sondern eine öffentliche werde. 2. Es möge die Bildung von Rabbinatsbezirken für alle religiösen Angelegenheiten geordnet werden, wegen des Bedürfniffes, eine geeignete Persönlichkeit zur Abgabe von Gutachten in rituellen Angelegenheiten und zur Entscheidung in religiösen Streitfragen, sowie zur Approbirung und Ueberwachung der Schächter und zur Einflußnahme auf den Religionsunterricht und die sittliche und loyale Erziehung zu gewinnen. Endlich 3. Es möge für die Zukunft die Dispens von der Rabbinatsbefähigung, welche durch die vorgeschriebene Nachweisung absolvirter akademischer Studien bedingt ist, nicht mehr ertheilt werden. Die Motivirung des letzteren Punktes besteht darin, daß die Dispensertheilung dermal nicht mehr wie früher nothwendig sei, weil bei der erleichterten Gelegenheit zur Absolvirung jener Studien eine genügende Zahl akademisch gebildeter Rabbiner vorhanden ist und eine solche Dispens nur die Würde des Rabbinerstandes herabsetze. Ueber diese Fragen wurden von den Repräsentanzen der böhmischen Lanbesjudenschaft und der Prager Cultusgemeinde Gutachten abverlangt. Aus Westgalizien, im Februar. Wer es auftichtig mit der geistigen und sittlichen Hebung der jüdischen Volksmaffe im europäischen Osten meint, wird unumwunden die fortgesetzte Bekämpfung des in ihr noch immer grassirenven Wunderglaubens als das dringlichste Mittel anerkennen. Denn es ist doch offenbar, daß mit diesem Wunderglauben die geistige Verfinsterung identisch ist; und daß er aus roher Unwissenheit überhaupt und in religiöser Beziehung insbesondere entspringt. Ein Einblick in diese Zustände gewährt eine Correspondenz der N. fr. Pr., die wir deshalb hier wiedergeben, und wobei nur zu bedauern ist, daß alle diese Beweise von Betrügereien die Leute nicht verhindern, die Beute des nächsten Gauners wieder zu werden. Sie lautet: Zu den vielen hierländischen socialen Uebelständen gehört j Der bei uns zu Lande seit jeher bestehende, von den Behörden! großmüthig geduldete sogenannte „wandernde Wunder - Rabbi", gung für die Verwendung derselben zu gewähren. Sonst aber! Derselbe reist in der Regel in seinem eigenen Wagen, von einem soll von den Parteien keine Mehrleistung gefordert werden;! Famulus begleitet, und laßt sich in jedem Orte, wo er für einige außerordentliche Auslagen als: Decorirung und Beleuchtung des! Tage sein Quartier aufschlägt, seine Wunderthaten vom gläubigen Bethauses, Reisekostenentschävigungen u. dgl. dürfen nur durch! Volke Israels sehr theuer bezahlen. An Liesen von aller Welt