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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-03-05 · Heft 10 (5.3.1878) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 10 (5.3.1878)
Date
1878-03-05
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 in Allem übereinstimmenden Gelehrten, wie David Kimchi, Abraham ben Chisdai, MoseS den Nachmon u. A. sprachen über die Urheber dieser Leiden das Vervammungsurtheil aus und äußerten sich in den herabwürdigendsten Schmähungen. War aber damit geholfen? War hierdurch der weiteren Berbreitung des Verbrennens der Bücher und Todschlagens der Juden ein Einhalt erzielt? Man mußte, die Verfolgten zu reiten, die Gefahren abzuwenden, die Wurzel des Nebels zu beseitigen, die gegen den Rambam und seine Schriften erhobenen Beschuldigungen als falsch und unwahr nachzuweisen suchen. Das geschah denn auch. Wie? Wodurch? Die Geschichte schweigt hierüber und giebt nur Bermuthungen Raum. Durch einen höheren Einfluß wurden daö über die Schriften des Rambam gefällte Urtheil aufgehoben und einer nochmaligen Prüfung unterworfen. Die Anklage wurde von dem jetzigen Richter als falsch erklärt und eine Strafe rer entsetzlichsten Art, aber damals wegen falschen Zeugnisses übliche, über die verhängt, welche sie angebracht oder bezeugt hatten: zehn Männern wurden die Zungen ausgeschnitten. Ob auch der Urheber aller dieser Leiden, der Rabbiner Samuel ben Abraham, von diesem harten Geschicke betroffen wurde, d. h. unter den zehn Hingerichteten war, ist nicht bekannt, wird aber von einem späteren Schriftsteller vermuthet, weil er in einer Schrift mit dem Epitheton eines Märtyrers erwähnt wird. Sein Schüler und Genoffe Rabbi Jona war glücklich entkommen, empfand aber wegen der entsetzlichen Folgen eine solche schmerzliche Reue, daß er von den in der Gemeinde noch übrig gebliebenen bußfertig und reumüthig sein Unrecht eingestand, auch sich vornahm, nach Palästina zu wandern und auf dem Grabe des Rambam diesen um Verzeihung zu bitten. In der entsetzlichen Bestrafung sehen die Zeitgenoffen die Vergeltung nach der talmuvischen Lehre 771-2 15:2 mn. Die Tragödie war aber damit noch keineswegs zum Abschlüsse gekommen. Das Feuer des Haffes war entzündet und wenn auch in Montpellier momentan erstickt, in anderen Städten und Ländern breitete die Flamme sich aus. Der Kamps des Buchstabenglaubens gegen die Vergeistigung des Judenthums hatte für sich nichts erzielt, aber über die ganze Judenheil Leiden und Unheil hervorgerufen. Dagegen hatte derselbe bezüglich der maimonidischen Schriften die ganz entgegengesetzte Wirkung. Durch die Vorgänge selbst, noch mehr durch die Verurtheilung seiner Gegner und ganz besonders durch die vielen Vertheivigungsschriflen der berühmtesten und angesehensten Gelehrten, insbesondere durch das Schreiben, welches Rabbi Abraham Maimon zur Vertheivigunz und Ehrenrettung seines verdächtigten großen Vaters erließ, wurden die Schriften des MaimonideS noch mehr bekannt und verbreitet, als es früher der Fall war. — Auch christliche Gelehrte waren zum Studium des Moreh, der in lateinischer Uebersetzung vorhanden war, veranlaßt und die zwei bedeutendsten christlichen Theologen, die zugleich als Philosophen Berühmtheit erlangt haben: Albertus Magnus und Thomas Aquinas, studirten den Moreh nicht nur, sondern eigneten sich Vieles von demselben an. Sie wollen bas freilich nicht Wort haben, suchen es wohl auch zu bemänteln, aber es ist erwiesen, daß sie von ihm, den sie zuweilen auch nennen, viele Gedanken und Erklärungen entlehnt und als ihre eignen angegeben haben. Ueberhaupt ist die aristotelische Philosophie von den Arabern keineswegs unmittelbar den christlichen Gelehrten des Mittelalters bekannt geworden. Die Vermittler waren jüdische Philosophen und unter diesen vorzugsweise Maimonides. Das Geschichtliche meines Vortrages kann ich hier abschließen und nur ein kurzes Resum« wolle man mir freundlichst gestatten. Es ergiebt sich: 1) Der Ursprung der Verketzerung lag in der einseitigen Bildung seiner Gegner. Mit Ausnahme des Talmurstudiums gab es für sie keine Gcistesthätigkeit und für Maimonibes, als Philosoph, hatten sie kein Verstänbniß. 2) Die Verketzerung seiner Schriften war ein Frevel, weil den Gegnern hierzu die Berechtigung abging. Im Jndenthum giebt es kein Glaubenstribunal. Der eine Gelehrte kann wohl die Lehrsätze des anderen als Jrrthum bezeichnen, aber dann muß er den Jrrthum Nachweisen. Für wahr oder nicht wahr giebt es nur ein Kriterium: die Beweisführung. 3) Ware den Gegnern ihr Vorhaben gelungen, so würden die Schriften des Rambam nicht mehr existiren und wir würden einen der schwersten Verluste, die für das Judenthum denkbar sind, zu beklagen haben. 4) Obgleich in unserer Zeit auch die größten Obscuranten ben Rambam und seine Schriften hochschätzen, also zugestehen, daß deffen Gegner im Unrechte waren, so gleicht doch ihr Verfahren in jeder Beziehung der Verketzerung des Rambam, indem auch sie Verdächtigung, Verunglimpfung und Verfolgung anwenven, wo nur Widerlegung oder Beweisführung zulässig ist. 5) Die Besorgniß, daß durch die Schriften des Rambam der Talmud an Ansehen verlieren und weniger oder gar nicht mehr werde studirt werden, hat sich als unbegründet und falsch erwiesen. 6) Das Erfolg lose der Verketzerung des Rambam, sowie das Schicksal der Niederlage seiner Gegner und ihre Berurtheilung von allen späteren Geschlechtern, ist einer der vielen geschichtlichen Beweise, daß dieselbe zu jeder Zeit nur momentane Strömungen bewirkt, aber im Lause der Zeit als unsittliche Thal verurtheilt wird. 7) Ihre momentane Stärke liegt nämlich hauptsächlich darin, daß religiöse Zeitfragen, welche der Wissenschaft angehören und nur von den Fachmännern als Controverse behandelt werden sollten, vorsätzlich und mit Entstellungen vor das Forum der

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