Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1878)
- Date
- 1878-02-19
- Page
- Seite 125 (sequence 13)
- Language
- German
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L25 des „Großen" erworben, der unvergänglich in der Geschichte Preußens leuchten wird. Allein, wiewohl gewaltig die Massen überragend, stand er dennoch mitten in denselben und war ein Sohn seiner Zeit, in deren Banne er sich befand, ohne es zu wissen, von deren Anschauungen er sich nicht losringen konnte, so sehr er sie auch verspottete. Das ist das Loos auch der größten Denker und der verdienstlichsten Männer, daß sie in den Vorstellungen ihrer Zeit mehr oder weniger befangen bleiben, und Friedrich der Große erwies sich so, indem er die bisherige Stellung der Juden in mancher Hinsicht erschwerte, den schon bestehenden noch andere Vorrechte und Privilegien hinzufügte und diesem Berhaltniß der Juden durch das General - Juben- Reglement vom 17. April 1750 die Sanction ertheilte. Ein Jahr vorher (1749) schrieb Lessing sein erstes Drama „Die Juden", in welchem er das herrschende Voruriheil gegen die Juden in seiner ganzen Erbärmlichkeit und Tüchtigkeit zeigt. Er war ein Prediger in der Wüste. Neunzehn Jahre empfanden die Juden den Druck dieses General-Reglements, ohne daß ihnen nach ihren treuen Diensten im siebenjährigen Kriege die erwartete Erleichterung zu Theil wurde: Da traf sie die neue Verpflichtung der Porzellan-Abnahme, die schwerer als alle anderen Lasten auf sie drückte. Sie ruhte auf allen Vorrechten und Concessionen, auf allen Wohlthaten und Begünstigungen, und — wohlgemerkt — alles nur Denkbare und Nothwendige im Leben der Juden war bereits zur Concession geworden. Aber diese Verpflichtung war zu eigenartig und unerträglich, sie war unausführbar. Die darauf bezügliche Cabinets-Ordre ist aus Potsdam den 2t. März 1769 datirt und lautet: „Seine König! Majestät p. p. haben zu Beförderung des Vertriebes derer beh Dero Porcelnin Manufactur verfertigten Porcelains und um solche außer Landes mehr und mehr bekannt zu machen. Allergnädigst resolvirei, daß die Juden bey ihrer jedesmahligen Ansetzung, auch wenn sie die Erlaubnis erhalten, ein Haus zu acezuiriren. ein für allemahl ein gewisses mäßiges Quantum Poreelain, und zwar ein Jude, der auf ein General- Privilegium angesezet wird oder erlanget, für 500 Thaler, ein ordinärer Schutzjude für 300 Thaler und bey Erlangung einer Concession oder eines sonstigen lleneticiums gleichfalls für 300 Thaler zu nehmen und außerdem zu ilebitiren, und daß geschehen durch Beibringung hinlänglicher Bescheinigungen vor Extradition des Privilegiums darzulhun gehalten sein sollen, und solches Dero General - virecterio und daß selbiges auf dessen genauere Befolgung bey jeden vorkommenden Fall sehr ernstlich gehalten sein soll, hierdurch Allergnädigst bekannt machen wollen." Am 24. August 1763, also wenige Monate nach dem Hubertusberger Frieden hatte der König die Porzellanfabrik des Kaufmanns Gotzkofsky in Berlin in der Leipziger-Straße angekauft und derselben großes Interesse zugewandt. Um nun den Absatz zu vermehren und namentlich das Porzellan im Ausland bekannt zu machen, war die angegebene Verpflichtung den Juden auferlegt, deren Handelstüchtigkeit längst bekannt und schon im Mittelalter berühmt war. Allein wie sollte der Vertrieb nach dem Auslande denen möglich sein, die in keinerlei Handelsbeziehung stauben! Wie vor Allem sollte es ihnen möglich werden, das Porzellan, das sie aus der Manufactur entnahmen, zu bezahlen! Die Gemeinde in Potsdam bestand damals aus 18 Familien und wuchs bis 179 auf 32 an. Dem Geringsten unter ihnen lag es ob, für 300 Thaler Porzellan zu entnehmen und außer Landes zu exportiren; denn er besaß eine Concession zum Handel, oder hatte ein Haus übernommen, oder ein Kind angesetzt, ober dieses hatte geheirathet und Herz Wulff, der nun gar einen Ausschnitt mit Tüchern hatte, mußte für 750 Thaler kaufen, während die Judenschaft als solche durch ihren Oberältesten, Magnus Simon, der später Inhaber eines General-Privilegiums wurde, und Jacob Baruch für 300 Thlr. zu entnehmen hatten. Was Wunder, wenn der Ankauf und selbst der ratenweise immer mehr in's Stocken gerieth und nach Verlauf von 10 Jahren, also 1779, dreizehn Debenten in Potsdam waren, deren rückständiger Betrag die Summe von 2675 Thalern ausmachle! Man denke sich, im Jahre 1773 am 18. Februar, als die Gemeinde durch ihren Oberältesten um die Bestätigung des Cantors Meyer Israel bittet, dessen ganzes Einkommen höchstens 60 Thaler jährlich beträgt, wovon er mit seiner Familie existiren muß. Da wird der Magistrat durch die Kurmärkische Kriegs¬ und Domainenkammer AUergnädigst befehligt, darüber zu berichten, „vor wie viel echtes Porcelain der Mayer Israel zu auswärtigem Debit aus der Königl. Manufactur auf den Fall zu übernehmen gemeint sei, wenn er als Canlor bei der Jubengemeinde zu Potsdam approbiret würde". Der Magistrat berichtet, daß der Mann mit seiner Familie von dem Einkommen nur mit großer Noth subsistiren könne, sich aber dennoch offerire, für die gesuchte Concession vor 10 Thaler Porcelain zu nehmen. Darauf „ertheilt die p. Kammer zur Allergnädigsten Resolution, daß, sobald der Meyer Israel durch gültige Atteste dargethan, daß er vor 20 Thlr. Porcelain aus der Fabrik erkauft und außerhalb Landes debitirl habe, die nachgesuchte Approbation als Juvencanror ertheilt werden solle". Das geschieht, und am 22. April 17 74 erfolgt die Approbation. Ein Cantor war nach dem General-Juden-Reglement von 1750 publique Bediente, und solche |>ubli<(tie Bediente hielt die Potsdamer Gemeinde noch im Jahre 17 73 sieben, nach der Vorschrift des Reglements, Artikel 3. Diese waren: Der Vice - Rabbiner Daniel Koppel, ein Cantor, ein Klepper, der auch zugleich Thorsteher ist, ein Schulbedienker, ein Todtengräber, ein Krankenwärter und ein Bassist. (Forts, folgt.) Vermischtes. N o ch etwas Nachdruck. Zu den Eigenthümlichkeiten einiger jüdischen Zeitschriften gehört es gegenwärtig noch, baß sie der „Allgemeinen Zeitung