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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-02-19 · Heft 8 (19.2.1878) · p. Seite 124

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 8 (19.2.1878)
Date
1878-02-19
Page
Seite 124 (sequence 12)
Language
German
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124 seine klare, leichtverständliche und dennoch schwungvolle Vortragsweise während des Cyclus seiner Vorträge nicht nur zu erhalten, sondern noch zu erhöhen verstand. Er bemühte sich, den wissenschaftlichen, sittlichen und humanistischen Werth deS so wenig gekannten und dennoch übelbeleumdeten BucheS zur Geltung zu bringen, und machte sich die Beweisführung zur Aufgabe, daß Gesetzgeber, Gelehrte und Schriftsteller aller Zeiten reichlich daraus geschöpft haben. Jeuilleton. Friedrich II. und -ie Juden. Zu den Schattenseiten Friedrich des Großen gehört sein Verhalten gegen die Juden. Er erwies sich gegen sie von allen Vorurtheilen der voraufgegangenen Zeit befangen, während doch unter seiner Regierung schon die Stimmen für Humanität und Gerechtigkeit, die auch ihnen zu Theil werden müßten, sehr laut vernehmbar wurden. Friedrich that noch mehr: er verstärkte die Lasten, welche sie fast erdrückten, und ohne sie von irgend einer Beschränkung zu befreien, vermehrte er die Abgaben und Plackereien und verlangte die Ausführung seiner Maßregeln mit Härte. Er war es, der den Zwangskauf des Porzellans aus der königlichen Manufactur und desien Verkauf außerhalb des Landes für die Juden ersann. Er erwies damit zugleich die geringe Einsicht, welche er in Handelsverhältnisse hatte. Denn es mußte sich bald ergeben, daß diese Manipulation der Porzellanmanufactur nur schadete, wie wir weiter unten sehen werden. Vor Kurzem hielt Herr Rabbiner l>r. Tobias Cohn im „Verein für Geschichte Potsdams" einen Vortrag: „Der Zwangsankauf von Porzellan in der jüdischen Gemeinde zu Potsdam unter Friedrich dem Großen", ein Vortrag, der in einiger Zeit in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" und im Laufe des Jahres in der Zeitschrift des Vereins abgedruckt werden wird, und dessen Manuscript uns der Verfasser freundlich zu Gebote gestellt hat. Wir geben aus ihm den größeren Theil, weil sich gerade in den Details der sonst hinlänglich bekannten Angelegenheit der Geist der Verwaltung und die Härte des ganzen Vorgangs am klarsten charakterisirt. Noch ist kein Jahrhundert verflossen, daß eine solche ebenso verkehrte wie drückende Maßregel, aus der Anschauung des Königs und seiner Regierung entsprungen, wieder verschwand. Hervorheben wollen wir für das richtige Berstänbniß des Folgenden, daß man den hohen Werth des Geldes von damals gegen jetzt, sowie die geringe Zahl der Juden im damaligen preußischen Staate im Auge behalten muß, um die Höhe der Steuerlast bemeffen zu können. Aus der Mark Brandenburg waren die Juden im Jahre 1573 unter dem Kurfürsten Johann Georg ausgetrieben worden. Als dann ein Jahrhundert später, am 21. Juni 1673 , der große Kurfürst Friedrich Wilhelm den Juden wieder Aufnahme in der Mark gestattete, erkannte er sehr wohl, daß er dadurch tüchtige Kräfte, fleißige und strebsame Menschen in sein Land zog, welche wesentlich mithelfen konnten den in den Leiben des dreißigjährigen Krieges tief zerrütteten Wohlstand des Landes zu heben. Allein er blieb gleichwohl der Tradition getreu, die Juden in ihrer eximirten Stellung zu erhallen und sie an keinerlei allgemeinem Recht und Gesetz theilnehmen zu lassen, sondern ihnen ein besonderes Schutzverhältniß einzurichten, das sie mit allerhand Steuern erkaufen mußten. Wehe dem Menschen, den nicht das Gesetz der Gesammtheit, sonden nur die Gunst des Mächtigen schützt, der nicht ein Glied des Ganzen, sondern ^nur ein zufälliges Etwas sein darf, dem in jedem Augenblicke der Boden streitig gemacht werden kann, auf welchem er steht. Der Gesellschaft gegenübergestellt, in welcher er aufgehen will durch redliches Schaffen und theilnehmende Mitthätigkeit an ihrem Gedeihen, wird er dann ein Gegenstand ihrer Anfeindung, die Zielscheibe ihres Hasses und der Verfolgung. Das ist die Lage der Juden in Preußen unter dem großen Kurfürsten und den darauf folgenden Königen, so daß Friedrich ll.. der mehr als seine Vorgänger begriff, welche reiche Einnahmequelle dieses Schutzverhältniß der Juden dem Staate gewährt, sich nicht dazu entschließen konnte, dasselbe aufzuheben und an dessen Stelle einen allgemeienn Rechtsschutz zu setzen. Welche Vorkommnisse im Leben des Juden waren aber nicht steuerpflichtig, abgesehen davon, daß er alle Lasten der übrigen Unterthanen schonungslos mittragen mußte! Wie erfinderisch ferner war man im Gewähren von besondern Freiheiten und im Erlheilen von besondern Privilegien! Daß man überhaupt nur sich für eine Person halten durfte, die eine selbstständige Handlung vornehmen konnte, dafür mußte die gesammte Judenschaft des Landes jährlich ein Schutzgeld von 15,000 Thalern zahlen, wofür nach dem Tode des Vaters der Schutz auf das älteste Kind überging, vermöge desien es heirathen durfte. Wollte man das zweite Kind „ansetzen", d. h. auch diesem das Schutzrecht verschaffen, so mußten dafür 50 Thlr., und beim dritten Kinde 100 THaler Schutzzeld gezahlt werden, und die Schutzsuchenden mußten je 1000 oder 2000 Thaler Vermögen besitzen. Man erhob ferner Trauscheingelder all monteiii pieiatis, Kalendergelver für die Gesellschaft der Wiffenschasten, und Rekrutengelder, welche die Heirathenden an die Rekruten-Casie entrichten mußten. Bei Auszeichnungen, welche im Falle ganz besonderer Verdienste eintraten, wurde ein General- Privilegium enheilt, welches das Recht gab, Kinder in unbeschrankter Anzahl anzufetzen. Friedrich der Zweite hat wie durch das Schwert, so vornehmlich durch die Werke des Friedens seinem Volke ein Staatsbewußtsein gegeben und sich den Namen

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