Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1878)
- Date
- 1878-02-19
- Page
- Seite 120 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Wendung der Fragwörler: Was? Wie? Was kann? Was thut? Nach der Fibel von I. Demsch. Rechnen: Kenntniß der Zahlen bis 50, Bezeichnung derselben mit Ziffern und Wörtern, das Zuzählen und Abziehen in diesem Zahlenraume. Zeichnen: Hebungen im Zeichnen von Punkten in bestimmten Distanzen, sowie die Bildung senkrechter und wagrechter Linien und die Gruppirung derselben zu einfachen Figuren, und zwar mit Verwendung des Griffels auf der Schultafel. V. und VI. Classe. V. 1t Knaben, 8 Mädchen. VI. 8 Knaben, 2 Mädchen. Die Unterrichtsgegenstände sind in beiden Classen dieselben und unterscheiden sich blos im Ausmaße. Lehrziel. In dieser Claffe muffen die Zöglinge zu einer genauen Kenntniß des Satzbaues geführt und angeleilet werden, eignen oder gegebenen Gedanken, correcten, mündlichen oder schriftlichen Ausdruck zu verleihen, sowie die im practischen Leben nöthigen, schriftlichen Aufsätze abzufaffen. Lehrstoff. Religion: Die Hauptlehren der mosaischen Religion, die Zehngebote, die Bedeutung der jüdischen Fest- und Fasttage, Kenntniß des jüdischen Kalenders, die Sittenlehre mit dem entsprechenden Texte der heiligen Schrift. Biblische Geschichte, von I. Deutsch, bis zu den Königen. Sprachunterricht: Kenntniß des Haupt-, Neben-, Vorder- und Nachsatzes, die Anwendung der causalen und copulativen Eonjunctionen, mit Rücksicht auf Ursache und Wirkung, Beweggrund und Thal, Mittel und Zweck :c. Schriftliche Aufsätze: Das Abfaffen von Beschreibungen, Schilderungen, Erzählungen und Briefen, sowie die Führung des Tagebuches. Lesen aus dem Lesebuch für die Oberclaffe der Landschulen. Rechnen: Die 4 Rechnungsarten in gleich- und ungleichbenannten Zahlen, in gemeinen und Decimalbrüchen, die Proportion mit Anwendung des Metermaßes. Geographie: Das Wichtigste aus der physikalischen und mathematischen Geographie, die 5 Welttheile im Allgemeinen, das Kaiserthum Oesterreich mit allen seinen Kronländern und Kenntniß der Grundzüge der Verfassung. Geschichte der hervorragendsten Persönlichkeiten aus der Geschichte Oesterreichs. Naturgeschichte: Die Eintheilung der Körper in der Natur, die wichtigsten Repräsentanten der Säugethiere und Vögel. Naturlehre: Die allgemeinen und besonderen Eigenschaften der Körper, die Luftarten, die wässerigen Lufterscheinungen, die Wärme, deren Wirkung,, sowie die Kenntniß des Baro- und Thermometers, des Wassers, des Feuers, des Lichtes und des Windes. Gewerbekunde: Es wurden die Schüler mit den Namen der verschiedenen Gewerbe, der zu verarbeitenden Stoffe und der dazu nötbigen Werkzeuge, theilS durch Vorzeigung derselben, und theils durch Bilder vertraut gemacht, um ihre Neigung zu dem zu wählenden Gewerbe zu sondiren. Zeichnen: Die Zeichnungen werden mir Bleistift auf Papier und mit richtiger Bertheilung von Schatten und Licht ausgeführt. Außer den Uebungen der vorhergehenden Classe wurden auch Menschen, Thiere, einfache Gruppen, kleine Landschaften und Ornamente nach Bezeichnung vom Lehrer an der Schultafel, sowie nach Vorlagen ausgeführt. Schönschreiben: Die Bildung der deutschen, lateinischen, hebräischen, römischen Rond- und Fracturschrift. Turnunterricht wird allen Zöglingen ertheilt und hat vorzüglich den Zweck, den dem Gehörlosen eigenthümlichen, schleppenden Gang zu beseitigen. Auch werden Ordnungs- und Freiübungen vorgenommen. Weibliche Handarbeiten: Die Mädchen erhalten einen ihrer eigentlichen Bestimmung angemessenen Unterricht in weiblichen Handarbeiten, nebst Belehrung über die Qualität der zu verarbeitenden Stoffe, sowie Anleitung zur Führung eines geordneten Hauswesens. Pest, im Februar. Bekanntlich sind in Ungarn wie in Galizien die Ehescheidungen unter den Juden sehr häufig, was besonders aus den viel zu frühen Heirathen entspringt. Dabei spricht sich die ungarische Gesetzgebung durchaus nicht so bestimmt, wie die anderer europäischen Staaten darüber aus, daß die gerichtliche Scheidung der jüdisch-rituellen vorangehen müsse und die erstere wird daher sehr häufig unterlassen und eine Wiederverheirathung auf die rituelle Scheidung vorgenommen, ohne daß die staatliche Behörde irgend welche Notiz davon erhält. Ein vor Kurzem zur Schlußverhandlung gelangter Bigamieproceß ist daher von principieller Tragweite. Der Thalbestand ist folgender: Der Budapester Einwohner Heinrich Brecher entschloß sich nach 13-jähr. Ehe i. I. 1873 zur Scheidung von seiner Frau, in welche die Letztere einwilligte. Die 5 Kinder, welche aus dieser Ehe hervorgingen, erklärte der Vater selbst versorgen zu wollen und die der israelit. Religion angehörigen Galten wendeten sich an den Neupester Rabbiner Albert Stern behufs Vornahme der rituellen Scheidungsceremonie. Nachdem dieser sich von der Stichhaltigkeit der vorgeführten Gründe überzeugt hatte, nahm er die Scheidung der beiden Eheleute vor und fertigte ein Zeugniß aus, dahin gehend, daß die Ehe im Sinne des mosaischen Gesetzes für vollkommen aufgelöst zu betrachten und daß demnach den also getrennten Ehegatten die Eingehung einer neuen Ehe gestaltet sei. Auf Grund dieses Zeugnisses heirathete Heinrich Brecher im Jahre 1873 in Budapest das Fräulein Regina Frisch, während seine geschiedene Gattin im selben Jahre in Altofen mit Samuel > Brün au er aus Jäßbersny getraut wurde.