Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1878)
- Date
- 1878-02-12
- Page
- Seite 109 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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109 und Bildungsstufen, für welche daher verschiedenartige Organe angemeffen sind. Auch kommt es, daß Blätter in ihrer geographischen Umgebung sich da Eingang verschaffen, wo bis dahin das Bedürfniß nicht rege gewesen. Kann man es daher nur beifällig aufnehmen, wenn die jüdische Journalistik sich reichhaltiger entfaltet, so muß man doch um so mehr die Entartung fürchten, die sich nach mehrfachen Seiten hin kund giebt. Wir wollen heute nicht wieder von dem religiösen und sittlichen Charakter der jetzt bestehenden jüdischen Zeitschriften sprechen, obgleich dieser die Hauptsache ist und durch nichts, selbst nicht durch Talent und Wißen, ersetzt werden kann. Wo niedrige Leidenschaften und selbstische Zwecke statt echter Religiosität, Gerechtigkeit und Schonung vorherrschen, da kann die religiöse Pflanzung nur von Unkraut überwuchert werden. Aber einige andere Schwächen und Verirrungen wollen wir hervorheben. Da ist erstens die Reclame, deren sich einige unter ihnen befleißigen. Entweder scheien sie sich in schwerbezahlten Reclameartikeln und Inseraten gleich Universalmitteln, Haartincturen und wunderbaren Erfindungen, Quartal für Quartal als „das beliebteste, verbreitetste und vorzüglichste" jüdische Blatt aus desien Leitartikel, Feuilletons u. s. w. von classischem Werthe sind, oder sie geben gar eine übergroße und mit jedem Inserat steigende Zahl ihrer Abonnenten an und rühmen sich das „gelesenste" Blatt zu sein, obschon man weiß, daß sie kaum durch Verpflanzung von Ort zu Ort ihr Dasein fristen. Zur Zeit der älteren Journale, die unsrer Glaubensgenoffenschafr gewidmet waren, galt der Grundsatz. daß jedes derselben nur Originalartikel bringe, keines vom anderen entlehne, oder wenn dies in einem seltenen Falle geschah , die Quelle angebe, Natürlich war hiervon ausgenommen , was selbst erst anderen öffentlichen Blättern entlehnt war, da, wenn die Nachrichten über Tagesereignisse vollständig sein sollen, solche Ausnahme aus anderen Zeitungen nicht entbehrt werden kann. Genug, ein jedes Blatt achtete möglichst das Eigenthumsrecht des Anderen. Wie anders ist dies jetzt geworden. Die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" darf sich das Zeugniß geben, daß sie jenem Grundsätze stets treu geblieben ist. Außer jüdischen Zeitschriften in fremden Sprachen, wie die Archives isra61ites, Jewish Clironicle, Hebrew Leader u. a., entnimmt sie der jüdischen periodischen Presse niemals etwas, nicht größere und nicht kleinere Artikel und Nachrichten, es sei denn, was jedoch nur in sehr seltenen Fällen vorkommt, daß ein betreffendes Blatt im Interesse der Sache sie selbst darum ersucht. Wo sie eine Piece einem Blatte in fremder Sprache entlehnt, giebt sie gewissenhaft die Quelle an. Wie wird sie dagegen behandelt! Wöchentlich wird sie von gewissen Blättern geplündert, werben ihre Privatmittheilungen und sonstige Artikel ungescheut nachgedruckt, ohne daß auch nur mit den Anfangsbuchstaben sie als die Quelle angegeben wird. Bringt unser Blatt 'Nachrichten aus nichtjüdischen Zeitungen und fügt die Reraction größere oder kleinere Bemerkungen hinzu, so werben letztere frischweg mitabgedruckt, und da kommen oft curiose Dinge vor. Jüngst z. B. wiesen wir in einer solchen Nachbemerkung der Redaclion auf die Nummer und Seite eines früheren Jahrgangs unserer Zeitung hin, wo ein betreffendes Gesetz abgedruckt war, und ein nachdruckendes jüdisches Blatt gab unentwegt dieelben Zahlen wieder, als ob jenes Gesetz in derselben Nummer und auf derselben Seite desselben Jahrgangs in seinen Spalten gestanden hätte, während noch dazu unglücklicher Weise jenes Blatt im angeführten Jahre noch gar nicht erschien. Wir sind freilich eine solche Behandlung auch anderwärts gewohnt. Correspondenten öffentlicher Blätter entlehnen Nachrichten und Bemerkungen aus der „Allgem. Zeitung des JudenthumS" für ihre Blätter als eigene Correspondenzen, ohne „die Allgemeine Zeitung des Juventhums" als Quelle anzugeben. Es liegt uns z. B. eben auch eine Broschüre vor, in welcher mehrfache Thatsachen angeführt werden, die lediglich aus der „Allg. Ztg. d. Judenthums" entnommen sein können, weil sie auf Grund der von uns angestellten Nachforschungen oder Berechnungen von uns gegeben worben. Bei Leibe aber wird „die Allg. Zeitung des Judenthums" nicht citirt, während dies mit anderweitigen Schriften geschieht. — Es ist unser aufrichtiger Wunsch, daß die Grundsätze der Redactionen jüdischer Blätter wieder den Vorschriften, und Geboten des Judenthums gemäßer würden. Wir unsrerseits werden bei unseren Maximen verbleiben. Aber wir haben auch nichts dagegen, daß unsre Ideen verbreitet, unsre Artikel abgedruckt werden — nur fordern wir, daß die Quelle angegeben werde, und dies ist unser gutes Recht. Vermischtes. Der Schwindel-Rabbi und kein Ende. Von durchaus verläßlicher Hand erhielt „EgyetLrtes" folgende Zeilen: „Ich bin so frei der g. Redaction beiliegende „Erklärung" einzusenden, welche ein neues Licht auf das Treiben des Lißkaer Betrügers wirst. Seitdem das Publikum durch die Zeitungen auf ihn aufmerksam gemacht worden, will es mit ihm nichts mehr zu schaffen haben. Selbst die Lißkaer wenden sich mit Verachtung von ihm ab. Was thut nun dieser Betrüger? Er hat sich zehn Leute gedungen, deren Aufgabe es ist, Personen, die ihnen von dem heiligen Mann bezeichnet werden, durchzuprügeln. (Auch der Tolcsvaer Postmeister wurde angegriffen und mit Steinwürfen tractirt.) Der wüthende Rabbi thut dies deshalb, weil die Lißkaer Juden ihn nicht mehr ihren Tempel betreten laffen."