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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-02-12 · Heft 7 (12.2.1878) · p. Seite 99

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 7 (12.2.1878)
Date
1878-02-12
Page
Seite 99 (sequence 3)
Language
German
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99 der Stadt zu dem Versprechen, nach fünf Tagen die Stadt zu übergeben, falls keine Hülfe gekommen. Da ging Judith, die Wittwe des reichen Menaffe, ausgezeichnet durch Schönheit, Tugend und Frömmigkeit, mit ihrer Magd hinaus in's feindliche Vager. Aus ihre Reize vertrauend, wollte sie Holofernes für sich einnehmen, um seiner Person nahe zu kommen. Es gelang ihr, Holofernes gab ihr zu Ehren ein prächtiges Mahl, übernahm sich dabei im Wein und sank schlaftrunken auf sein Lager. Als die Gäste sich entfernten, hieb Judith dem Holofernes mit deffen eigenen Schwerte den Kopf ab und brachte ihn nach Bethulien, wo man ihn über die Mauer hing. Die Juden machten einen Ausfall und als das feindliche Heer den Tod seines Feldherrn vernahm, wurde es von Schrecken ergriffen und zerstreute sich in eiligster Flucht. — Dieser ganze Vorgang ist eine Erdichtung. Josephus weiß nichts davon, in den Talmudim und Midraschim kommt keine Spur davon vor. Die Angaben des Buches selbst sind völlig ungeschichtlich. Die Juden waren, wie das Buch erzählt, in der Verbannung gewesen, hatten, zurückgekehrt, Jerusalem, den Tempel, feste Städte u. s. w. wiedergebaut und jetzt erst schickt Nebuchadnezzar seinen Feldherrn gegen die ihm völlig unbekannten Hebräer! Außerdem kommen in dem Buche viele geschichtliche Verstöße und sonstige Unrichtigkeiten vor. M Das Schriftchen sollte ein Volksbuch sein, in welchem zur Erbauung bei jeder Gelegenheit breit ausgeführte Reden und Gebete eingeschaltet wurden.Der Name Judith, der (außer 1 Mos. 26, 34) in der Schrift nicht vorkommt, scheint symbolisch gebraucht, wie dies auch, wenn auch ungeschickt mit dem kgriechischen) Namen Holofernes versucht ist. So verrälh sich in dem Buche der spätere palästinensische Jude als Verfaffer. Immerhin ist es charakteristisch, auch hier, wie im Buche Esther, ein jüd. Weib als Heldin verherrlicht zu sehen, wobei sorgfältig beachtet ist, daß Judith weder von den Speisen der Heiden genießt, noch in irgend einer Art von ihrer Keuschheit verliert. Aus diesem Buche nahm Hebbel den Stoff zu seiner Tragödie. t) Selbst die Stadl Bethulien ist durchaus legendisch, denn sie kommt außer im Buche Judith gar nicht vor. Alan har dafür Samur, Safer n. a. O. gehalten; dem widerspricht aber die nähere Beschreibung des Buches Judith, wie B. auch Robinson anerkennt. Mit der Einsicht, daß das Buch Judith nur eine Dichtung fei, also auch der Schauplatz der ganzen Handlung, werden wir dieser Hypothesen nberhoben. Nennt doch das Buch auch den Nebuchadnezzar „König von Assyrien in Niniveh". i) Frühzeitig war es bei den israelitischen Autoren Gebrauch, Poesien, wie Segen, Siegeshymncn, Dankgebete in die historische Erzäblung einzuschaltcn; so in den fünf Büchern Moses, im Buche der Richter, ersten Buche Samuelis, im geschichtlichen Anhang zu Jesajas l iE. dem Bnchc Jonah. Breiteren prosaischen Gebeten begegnen wir erst im Buche Nehemiah. Eine Ausnahme macht das Luch Esther, trotz der vielen Gelegenheiten, die sich ihm geboten hatte. ^Schluß folgt.) Der jüdische Religionsunterricht in den preußischen Schulen. IV.') Wir können bereits den Erfolg betonen, welchen die Reihe der Correspondenzen, die wir in diesen Artikeln geben, erlangt, indem wir aus verschiedenen Orten die Minheilung erhallen, raß theils neue Anitäge um Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in die öffentlichen Schulen an Orten, wo ries bis jetzt noch nicht geschehen, an die betr. Behörden gestellt worden sind, theils Schulen in Betracht gezogen wurden, welche bis jetzt diesen Unterricht noch nicht angenommen, während andere an denselben Orten dies bereits gelhan. Umsomehr fühlen wir uns veranlaßt, weitere derartige Correspondenzen zu geben, abgesehen davon, daß die meisten derselben durch die Beschreibung des Verlaufes, den die bez. Angelegenheit genommen, der Schwierigkeiten, die sie zu überwinden hatte, oder vor denen sie noch heute steht, interessiren. Jndeß werden wir dieselben nunmehr bald abschließen, und die allgemeinen Beobachtungen zusammenstellen, zu welchen sie über die ganze Frage Veranlaffung bieten. Aus Dirschau schreibt uns Herr Rabb. llr. I. Caro: A. Ich eriheile jüdischen Religionsunterricht an der hiesigen höheren Bürgerschule und an der höheren Töchterschule, in jeder Beziehung gleichberechtigt mit den Religionslehrern der anderen Bekenntniffe. Ich werde aus der Staricaffe mit l',0 Mk. jährlich dafür honorirt. Erreicht wurde dies durch öfteres Petilioniren seitens des Gemeindevorstandes und meinerseits. 6. Ich ertheile ferner Religionsunterricht am Königlichen Gymnasium zu Marienburg an jedem Donnerstage 3 Stunden. Marienburg ist, zwei Meilen von hier entfernt, durch Eisenbahn mit Dirschau verbunden. Der Gemeindevorstand petilionirte beim Provinzialschulcollegium und präsentirte den dortigen Cantor als Lehrer. Die Behörde genehmigte den Unterricht mit 150 Mk. jährliches Honorar, wies jedoch den präsentirren Lehrer als „nicht akademisch gebildet" zurück. Die Gemeinde setzte nun aus ihren Mitteln noch 150 Mark aus und engagirte mich. Der Herr CultuSminister stimmte diesem Uebereinkommen zu. Am Unterricht nehmen die circa 4«> Schüler fast ohne Ausnahme -) Theil. Die Leutseligkeit des Herrn Director erweitert noch zuweilen die dem jüd. Religionsunterricht am Königlichen Gymnasium durch Ministerialerlaffe eingeräumten Berechtigungen. Aus Kattowitz theilt uns Herr Rabb. Landsberg mit: A4 1. Der jüdische Religionsunterricht wird Hierselbst in sämmtlichen Lehranstalten (Gymnasium, höhere Töchterschule, Elementarschule) ertheilt. 1) Siebe Nr. 44, 4\ 52 des v. I. und Nr. 1 d. I. 2) Der dortige Cantor bat zwei seiner Pensionäre aus nabelie» genden Gründen dispensiren taffen.

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