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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-02-05 · Heft 6 (5.2.1878) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 6 (5.2.1878)
Date
1878-02-05
Page
Seite 89 (sequence 9)
Language
German
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89 mellen sich die Deputationen des Festcomitss, des israelitischen Cultusgemeindevorstandes, des Aerztlichen Vereins, des Apothekervereins, der deutschen Vereine „Geselligkeit" und „Frohsinn", wie auch mehrerer Studentenverbindungen, um im Namen ihrer Mandanten dem Jubilar die zahlreichen Ehrengeschenke, Adressen und Festgedichte zu überreichen. Unsere sammtlichen Künstler, Schriftsteller und diejenigen, welche auf dererler Namen mit Recht oder Unrecht Anspruch zu erheben pflegen, haben es selbstverständlich ebenfalls nicht Unterlasten, dem Gefeierten persönlich ihre Glückwünsche darzubringen. Auch von auswärts trafen viele Festgäste ein; außerdem haben noch der Telegraph unv die Post Festgrüße und Gratulationen (darunter auch die vom Wiener Journalisten- und Schrifkstellerverein „Concordia", von mehreren Reichsrathsabgeordneten, Dichtern, Künstlern rc.) zu Hunderten überbracht. Die Ansprachen der Deputationen erwiderte Rappaport mit einer von Rührung fast erstickten Stimme, indem er für die ihm in so großer Anzahl zu Theil gewordenen Ovationen seinen herzlichsten Dank ausbrückte. Frankreich. Paris, 25. Jan. (Privatmitth.) Daß in unserem Zeitalter der Ultramontanismus, der in verschiedener Gestalt in allen Religionen unv Confessionen vorhanden ist, der Religion unmeßbaren Schaden verursacht, ist schon oft ausgesprochen worden. Jetzt liegt eine Thatsache vor, die deshalb um so mehr auch aus diesem Gesichtspunkte beachtet werden muß. Daß in der Schule der Religionsunterricht mit dem profanen Hand in Hand gehen wüste, ist eine Ansicht, die von der Mehrzahl der einsichtsvollen und erfahrenen Männer getheilt wird. Nun aber ist der Religionsunterricht die Handhabe, durch welche die Kirche die Schule in ihrer Gewalt zu behalten trachtet. Derselbe soll nur von Lehrern ertheilt werden, welche von ihr eingesetzt worden, und hiermit ist schon die gesammte Volksschule in den Händen des Klerus. Um dieser kirchlichen Herrschaft in der Volksschule zu entgehen, hat in Italien das Gesetz, durch welches der Religionsunterricht durchaus nur facultativ, dem Wesen nach von der Schule getrennt wird, die Zustimmung aller gesetzgeberischen Factoren behalten. Es bleibt dort den städtischen Behörden überlasten, ob sie den Religionsunterricht in der Schule, jedoch nur facultativ belasten wollen. Ihr Correspondent aus Oberitalien hat jüngst in dieser Zeitung aus Turin über diesen Gegenstand berichtet. In Frankreich, wo bas Regierungssystem so oft wechselt, machen sich natürlich die vollen Gegensätze den Spielraum streitig. Während der Staat noch immer an der Frage laborirt, ob die Volksschule den geistlichen Schulbrüdern zu entziehen und nur Laienlehrern zn überlasten sei? und darüber noch nicht zur Entscheidung kommen kann, tritt die entgegengesetzte Partei mit der Forderung auf, den Religionsunterricht aus der Schule gänzlich zu entfernen. Man kann hierin den Unterschied zwischen Italien, Frankreich und Deutschland wieder einmal erkennen. In Italien ohne großen Kampf, entschieden dem Klerus entgegen, entfernt man den Religionsunterricht aus der Schule; in Frankreich stehen sich die Parteien energisch gegenüber, während in Deutschland die allgemeine Stimme für die Erhaltung des Religionsunterrichtes in der Schule ist, und nur eine verschwindende Minorität auf die Trennung desselben hinarbeitet. In der jüngsten Zeit sind auf diesem Felde in Frankreich mehrfache Thatsachen hervorgetreten. In der gestrigen Sitzung res Generalraths des Seine- Departements stellte Morin einen Antrag, demzufolge 1) der Religionsunterricht aus dem Lehrplan der öffentlichen Schulen gestrichen und in den freien Schulen nur als facultativ erklärt, und 2) die gesetzlichen Bestimmungen, kraft deren die Geistlichen Mitglieder des obersten Unterrichlsraths unv der Departemental- Unterrichrsräihe sind, abgeschafft werden sollen. Der Antrag wurde an den Ausschuß verwiesen. Mehrere Abgeordnete der äußersten Linken und des republikanischen Vereins wollen einen ähnlichen Antrag in der Kammer bei der Berathung der Unterrichrsetats einbringen. Sie verlangen, daß der Religionsunterricht als facultativ erklärt und außerhalb der Elementarschule ertheilt werde. Wenn auch Morin's Antrag im Generalrath des Seine-Departements Annahme findet, wie sehr wahrscheinlich, so ist es doch gewiß, daß in der Kammer jeder Antrag der Art abgelehnt wird. Viele Mitglieder, selbst des linken Centrums, lasten ihre Söhne nicht in den Staatsanstalten, sondern in den Jesuiten-Collegien studiren; an ihnen würde also die von klerikaler Seite heftig bekämpfte Vorlage keine Slütze finden. Doch werden in einer großen Anzahl von Gemeinden — und in den Departements Jura, Saone und Loire, Jsine, Ain u. A. prägt sich diese Bewegung schon recht klar aus — die geistlichen Schulbrüder durch weltliche Lehrer ersetzt werden. Das ist eine erste Reform, welche das gegenwärtige Gesetz erlaubt. In der Kammer unv im Senat, wie sie heute zusammengesetzt sind, hat jedoch ein Antrag wie der Morin's keine Aussicht aus Annahme. — Vom Standpunkte des Judenthums kann dieser ganze Kampf ruhig mitangesehen werden. Denn bis auf die jüngste Zeit waren wir Juden gewohnt, den Religionsunterricht unserer Jugend selbst zu beschaffen, und waren schon froh, wenn in den öffentlichen Schulen das Judenthum nicht geradezu verlästert und verhöhnt wurde. Das Streben, so lange die Schule den confessionellen Religionsunterricht pflegt, auch dem Judenthume die gebührende Stelle zu verschaffen, kann nur gebilligt werden. Aber mit dem Augenblicke, wo die Schule jenen aufgiebt, kehren wir einfach zu unserem bisherigen Standpunkt zurück. Türkei. Koustantinopel, 29. December. «K. Z.) Unter den 5 Nichtmohammedanern, welche der Sultan soeben zu seinen persönlichen Adjutanten ernannt hat, ist auch ein Jude, Namens Salomon Effenvi. 6

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