Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1878)
- Date
- 1878-02-05
- Page
- Seite 87 (sequence 7)
- Language
- German
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87 Gneist, der Widerspruch seines Systems mit dem Principe, auf welchem es nach ihm beruhen soll. — Nach Gneist hatte das größte Interesse die Rede des Regierungscomiffars Geh. Raths Stander. Es lag darin, daß er über das Princip, von welchem Las Unterrichtsministerium im Entwurf des zu erwartenden Unterrichtsgesetzes ausgegangen, Mittheilungen machte, die, da dieser Entwurf noch völlig der Oeffentlichkeit entzogen ist, eine wünschenswerte Kunde brachten. Sie liefen dahin aus, daß Las Gesetz den Ausschluß des confessionellen Religionsunterrichts aus den Volksschulen und etwa einen eventuellen Ersatz durch einen sg. allgemeinen ethischen Religionsunterricht völlig zurückweise, aber ebenso die bedingungslose Ueberlafsung des Religionsunterrichtes innerhalb der Schule an einzelne Religionsgesellschaften. Das Gesetz ginge vielmehr von dem Gedanken aus, daß die Schule Staatsanstalt ist, an jeder Schule jeglicher Unterrichtsgegenstand im Aufträge des Staates ertheilt wird, daß der Religionsunterricht verfaffungsmäßig ein confessioneller ist, daß nach Art. 24 der Verfassung den Religionsgesellschaften für Inhalt und Stoff des Religionsunterrichtes eine weite Bürgschaft gewährt werden muß. Der Entwurf nehme daher der Gewissensfreiheit wegen eine Bestimmung auf. wonach in ganz bestimmten, concreten Fällen eine Dispensation eintreten könne. Man sieht, im Grunde sind dies ganz dieselben Bestimmungen, die jetzt gelten, nur werden sie dann gesetzlich formulirt und fixirt sein. Nun, wir werden hieran nichts ändern — wohl aber müssen wir alle Anstrengung verwenden, daß wir hier nicht wieder nur ein Gesetz „der Parität der beiden Kirchen" erhalten, daß vielmehr der jüdische Religionsunterricht völlig gleichberechtigt in die Schule eingerahmt werde, und zwar von der Volksschule an durch alle Schulstufen hindurch. — Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Commission mit 267 gegen 104 Stimmen angenommen. Berlin, 25. Januar. (Privatmitth., Auch die gestrige Sitzung des Abgeordnetenhauses war von einer Discussion über denselben Gegenstand, jedoch diesmal auf Grund einer Petition gegen eine Simultanschule seitens der katholischen Einwohner des Ortes ausgefüllt. Neues wurde nicht vorgebracht. Wir haben unsrerseits nur hervorzuheben, daß der Abz. Lasker eine längere Rede hielt, bei deren Eingang er Folgendes bemerkte: „Der Herr Abg. Windthorst hat vor dem Beginn der Discussion die Liebenswürdigkeit gehabt, mich davon in Kenntniß zu setzen, daß er namentlich gegen die jüdischen Mitglieder dieses hohen Hauses eine Anmerkung machen würde, daß er ihre Stellung in dieser Sache nicht verstehe, und aus dieser Veranlassung habe ich mich zum Wort gemeldet. Ich werde mich aber nicht blos auf eine subjective Darlegung beschränken, sondern auch in der objectivsten Weise meinen Standpunkt zu den gestern und heute geführten Verhandlungen darlegen als Zeuge der Dinge, wie sie seit dem Jahre 1870 in diesen Verhandlungen fortgesetzt sich hier abgespielt haben." Daß Herr Windthorst in seiner Rede eine solche Bemerkung gemacht, ist aus dem uns vorliegenden Berichte noch nicht zu erkennen. Herr Lasker hat in der That nur objectiv gesprochen, und erwähnte der Juden und ihrer Stellung in der Simultanschule, die nur auf die beiden christlichen Kirchen beschränkt wird, nicht. Mit großer Klarheit stellte er die Widersprüche der Theorie an sich auf, und konnte deren Lösung nur auf concretem Boden durch das zukünftige Unterrichtsgesetz erwarten. Er sprach lediglich die Ansichten der liberalen Parteien aus, und erwarb sich deren Beifall und Zustimmung. So viel ging auch aus dieser Discussion hervor, daß auch in Zukunft die Volksschule den confessionellen Religionsunterricht bewahren werde, daß es also für uns ganz besonders darauf ankommen wird, in ihr auch für unsre Bedürfnisse gesorgt zu sehen. Lemgo iDetmolv), 22. Januar. iPrivatmitth.) Folgendes Rescripl ist an mich auf meinen Antrag, auf welche Weise die Kinder derjenigen Juden, welche zu gering an Zahl an einem Orte wohnen, um einen eigenen Lehrer zu besolden, in der Religion unterrichtet werden könnten, ergangen. „In Folge der am Schlüsse Ihres Jnspcctionsberichts über die jüdischen Schulen im hiesigen Lande für 1877 vom 28/31 v. M. enthaltenen Bemerkung, daß für diejenigen Ortschaften, welche keinen Lehrer für die Kinder der dorr wohnenden Israeliten haben, Wanderlehrer namentlich für den Religionsunterricht anzustellen seien, werden Sie hiermit veranlaßt, nähere Vorschläge für eine solche Einrichtung in vier Wochen zu machen, dabei auch die daraus erwachsenden Kosten annäherend zu berechnen. Detmold, den 8. Januar 1878. Fürstlich Lippische Regierung, Eschenburg." Schließlich bemerke ich, daß im hiesigen Fürstenthum 7 ordnungsmäßig besetzte Lehrerstellen durch geprüfte jüdische Lehrer verwaltet werden. Im hiesigen Orte ertheilt der Unterzeichnete den Religionsunterricht am Gymnasium, sowie auch an der städtischen höheren Töchterschule seit zwei Jahren. Der qu. Unterricht wird in den Classenzimmern des Gymnasiums gleichzeitig mit dem der andern Confessionen ertheilt, ebenso an der Töchterschule. Eine Remuneration für den jüdischen Religionsunterricht wurde vom Curalorium des Gymnasiums nicht bewilligt. Dr. D. Klein, Landrabbinatsverweser. Bon», 27. Januar. (Privatmitth.) Auf Veranlassung, daß Sr. Majestät der Kaiser und König den Kronenorden mir zu verleihen geruhte, erhielt ich in den letzten Tagen zahlreiche Zuschriften, für welche ich hiermit meinen herzlichen Dank öffentlch ausspreche, da es mir nickt möglich ist, sie alle zu beantworten. Wenn in den meisten derselben ausgesprochen wird, daß diese Auszeichnung auch einen allgemein interessirenden Charakter habe^ indem sie eiweise, daß die königliche Staatsregierung gegenwärtig Verdienste um die jüdische Literatur und Wissenschaft