Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1878)
- Date
- 1878-02-05
- Page
- Seite 86 (sequence 6)
- Language
- German
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86 Gebr. Winter in Wien erschienen, die sich um correcten Druck und schöne Ausstattung verdient gemacht haben. Aber das Material ist noch nicht erschöpft und ein 7. Theil in Aussicht gestellt; „denn" — um ein Wort Goelhe's zu gebrauchen — „so eine Arbeit wird eigentlich nie fertig; man muß sie für fertig erklären, wenn man nach Zeit und Umstanden das Möglichste gerhan." Dr. Tobias Cohn, Rabbiner. 2oeLbauxjj öwccc&xic&teii. Deutschland. Berlin, 24. Jan. (Privalmitth.) Die gestrige Sitzung des Abgeordnetenhauses war wieder Petitionen gewidmet und kam abermals ein Stück Culturkampf auf die Tribüne, in Gestalt der Masienpetitionen, betreffs des katholischen Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen. Man verlangt katholischerseirs entweder den Religionsunterricht durch Lehrer, die mit der bischöflichen missio cauouica (v. i. bischöflicher Erlaubniß) versehen sind, oder Dispensation von dem Religionsunterricht in der Schule. Elfteres würde, da die m. c. stets widerruflich ist, die Schule ganz in die Hände der Bischöfe geben; die letztere würde an zahlreichen Orten sofort die Schulen ihrer Schüler berauben, wenigstens während des Religionsunterrichts. Die Unterrichlscommission trug auf Uebergang zur Tagesordnung an, während die Cenlrumspartei die Ueberweisung an die Regierung zur Berücksichtigung beantragte. Man sieht leicht ein, daß es sich hierum ein wesentliches Princip handelt, und deshalb der Beschluß der Kammer ein Präjudiz für das zu erwartende Unterrichtsgesetz abgeben muß. Freilich, als der Regierungscommiffarius auf das letztere hinwies, erregte er dadurch nur eine mißfällige Aeußerung res Zweifels im Haufe. An sich und unmittelbar wurden wir Juden von der ganzen Verhandlung nicht berührt; mittelbar jedoch fehlte es an Berührungspunkten nicht und riese wollen wir nicht unbesprochen lasten. Die Hauptrede hielt Prof. l»r. Gneist für den Commissionsantrag. Er warf einen geschichtlichen Rückblick auf die Entstehung und Entwickelung des preußischen Schulwesens, und wie daraus jedes eigentliche Anrecht der Kirche auf die Schule sich verneine, und dem preuß. Staate allein die von ihm gestiftete und ausgebildete Schule gehöre. Er wies auch nach, daß die nüssio canonica für die Lehrer erst eine Erfindung aus den vierziger Jahren ist, und daß selbst der Minister v. Mühler schließlich gewahrte, daß er damit nicht auskommen könne, daß durch sie die Schule der Kirche völlig ausgeliefert werde, und daß die reformirte und lutherische Kirche alsbald dasselbe Recht beanspruchen würde. So meisterhaft und sachgemäß die Auseinandersetzung des Prof. Gneist war, so erkennt man doch bald, daß dieselbe zwar für die Vergangenheit sehr belehrend, aber für die Gegenwart mit nickt ausreichenden Gründen versehen war. Sie steht lediglich auf rem Standpunkt der Parität zwischen den beiden christlichen Canfessionen. Der Dissidenten gedenkt er nur beiläufig und ihrer Rechtsansprüche gar nicht, von den Juden weiß er kein Wort zu sagen, wenn er sie nicht etwa mit unter die Dissidenten gerechnet. Er schließt daher: „Wir hoffen, daß es nicht allzuschwer sein sollte, sich mit unsrem Unterrichtswesen auszusöhnen, welches, in gewissenhafter Wahrung dergleichen Rechte beider Kirchen, doch mehr gethan hat, ein christliches und gesittetes Volk zu erziehen, als jedes andere." Gneist bleibt also bei dem System der Parität der beiden Kirchen stehen, obschon gerade dieses den Kampf auf dem Gebiete des Schulwesens entzündet und genährt hat und für Gegenwart und Zukunft immer mehr zu entflammen geeignet ist, da eben aus der Parität die Rivalität entsprang und überall die Majorität gegen die Minorität und diese gegen jene in's Feld führt. Haben aber die Juden und die Dissidenten gar keine Rechte? Und wenn diese, obschon sie ihre Leistungen dem Staate und der Commune von jeher erfüllten, unter dem absoluten Regime von allen Rechten ausgeschloffen blieben, soll dies auch unter dem constilutionellen für immer so bleiben? Nein! Das Princip der Parität der zwei Kuchen reicht für den Rechtsstaat, für den verfassungsmäßigen Staat nicht mehr aus, sondern muß auch auf dem Gebiete des Schulwesens dem Principe der Gleichberechtigung den Platz einräumen. Will und kann man nicht dem amerikanische Systeme folgen, so muß den Rechtsansprüchen Aller Genüge geschehen. Der Widerspruch mit der jetzigen Anschauung stellte sich denn auch merkbar heraus. Gneist hebt hervor, daß jedes Jahrzehnt den Grundsatz bestätigt „daß in der Erziehung der Jugend der religiöse und der wissenschaftliche Unterricht nicht zu trennen sind, ohne beide Seiten zu schädigen." Nun, für die Juden wollte man diesen Grundsatz nicht gelten lassen, man kümmerte sich nicht um den Religionsunterricht ihrer Jugend und erst jetzt kostet es die größte Anstrengung, um ihm an den einzelnen Orten ein bescheidenes Plätzchen in der Schule zu erobern. Ferner meint der Redner, daß nichts schädlicher für die Schule sei, als eine Religionsschule neben der Schule. Und warum zwang man die Juden, zu einer besonderen Religionsschule ihre Zuflucht zu nehmen? Der Redner steift sich immer darauf, baß der Staat darauf ausging, bei gemischter Bevölkerung am Orte der Minorität ihr Recht zu gewähren, sei sie katholisch oder evangelisch. Die Juden sind aber (mit einigen sehr geringen Ausnahmen in der Provinz Posen) überall in der Minorität, und man hat ihnen alle Rechte versagt. Hier also ist die Schwäche der Beweisführung des Prof.