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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-01-29 · Heft 5 (29.1.1878) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 5 (29.1.1878)
Date
1878-01-29
Page
Seite 75 (sequence 11)
Language
German
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75 § 3. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes find: a. Gesang-Uebungen, b. Mitwirken beim Gottesdienste, c. Eine alljährlich staltfindende Musik-Aufführung (geistliches Concert). § 5. Jeder Synagogenchor bezahlt beim Eintritt fünf Mark; sonstige Gelvbevürfniffe werden durch einen jährlichen Beitrag von fünfzig Pfennig pro actives Mitglied x) aufgebracht. § 6. Jeder Chor wählt — nur männliche — Delegirte, und zwar in der Anzahl, daß auf je zehn active Mitglieder ein Delegirter kommt. Auch auf Len Bruchtheil nach dem letzten Zehner kommt ein Delegirter. § 7. Die Delegirten-Versammlung wählt alljährlich denjenigen Chor, welcher die Geschäfte des Verbandes zu leiten hat. § 8. Den Berbandsvorstand bilden die Delegirten des geschaftssührenden Chores in Verbindung mit dem VerbandSLirigenten. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Geschäftsführer und den Rendanten. § 13. Bei öffentlichen Concert-Aufführungen haben die Delegirten desjenigen Chores die Arrangements zu treffen, in deren Wohnort das Concert stattfindet. Die technischen Angelegenheiten besorgt der Verbands-Dirigent. §14. Der Verbandsdirigent wird von der Delegirten-Versammlung auf mindestens ein Jahr gewählt. Derselbe leitet die Proben und Aufführungen und hat das Recht, sich von Len gewissenhaften Uebungen der Einzelchöre zu überzeugen; er bestimmt ferner die Gesangstücke zu Len jährlich fiattfindenden öffentlichen Concerten und zu anderen besonderen Gelegenheiten unter Zustimmung der Dirigenten der Einzelchöre und kann den letzteren Vorschläge auf Einführung gleicher Gesänge beim Gottesdienste machen, deren Ausführung die Einzelchöre nach Möglichkeit zu bewirken haben. § 15. In jedem Jahre findet einmal eine Generalversammlung sammtlicher Chöre statt. Zur Abstimmung sind nur die Delegirten berechtigt. Außerdem steht dem Vorstände das Recht zu, Delegirten-Versammlungen zu berufen; er ist hierzu verpstichtet, wenn mindestens fünf Delegirte es beantragen. Zum ersten Borort des Verbandes wurde Essen gewählt und zum ersten Verbandsdirigenten der Lehrer Herr Graf in Essen. Auch soll daselbst das erste geistliche Concert aufgeführt werden. Essen verdiente diese Auszeichnung dadurch, daß es die erste Anregung zum Verbände gegeben hat. — Es ist unverkennbar, daß die hier angegebenen Mittel wohlgeeignet sind, in 1) Manche Synagogenchore bestehen aus activen und nichlactiven Mitgliedern. den Chören einen neuen Eifer zu erwecken und zu nähren. Man vergesse auch nicht, daß die Rheinprovin; die rechte Stätte für größere Verbände zu musikalischen Aufführungen ist und daß die regelmäßigen rheinischen Musikfeste bereits ihr 50-jähriges Jubiläum gefeiert haben. Solche großen Vorbilder regen auch zur Nacheiferung im Kleinen an. Wir hoffen daher, daß dem Verbände noch andere Synagogenchöre aus der Provinz beitreten, und daß überhaupt hierdurch das Entstehen von Synagogenchören in Gemeinden, wo solche noch nicht vorhanden, gefördert werden wird. Ein Gesichtspunkt ist im obigen Statut nur angedeutet, nämlich, daß die Chöre durch gegenseitige Mittheilung und Berathung nach dem Ziele streben mögen, auch een Synagogengesang einheitlicher zu gestalten, daß er allmälig aus der Zerfahrenheit sich herausarbeite, in die er gerathen ist, so daß in jeder Gemeinde andere Gesänge und Melodien üblich sind. Es soll hiermit nicht einer schon wieder einzuführenden und die Entwickelung fesselnden Einerleiheit (Uniformität) dos Wort geredet werden. Allein in den Hauptzügen eine Uebereinstimmunz und gleichen Schritt in der Fortbildung zu erwirken, ist sehr rathsam. Wir wünschen demnach dem neuen Verbände einen dauerhaften und nachhaltigen Bestand. Die Makkabäer bei -er Nachwelt. Das Glück war den Makkabäern nicht hold. Wir meinen in diesem Augenblicke weniger ihr wirkliches Geschick, obschon dieses ein sehr trauriges war. Durch Len opsermuthigen Kampf für Religion und Freiheit hatten sie sich den Hohenpriesterbund und die Königskrone errungen. Bald aber verfiel ihr Haus in Bruderzwist, der die Römer in's Land rief und ihm den Untergang brachte. Die letzten Sprößlinge starben unter der Henkersfaust des blutdürstigen Sohnes eines idumäischen Sklaven, den sie selbst aus dem Staube erhoben halte. Auch ihren geschichtlichen Nachruhm meinen wir nicht, denn dieser hat sich durch zwei Jahrtausende glänzend erhalten, und das Volk, für das sie gekämpft, blickt noch heute auf sie als leuchtende Zeugen für die Tapferkeit und den freudigen Opfermuth des Stammes, und feiert jährlich den glücklichen Erfolg ihrer Thaten durch ein Fest. Wir haben vielmehr ihre Verherrlichung durch die Literatur und Kunst im Sinne, wenn wir sagen, daß Las Glück den Makkabäern nicht hold gewesen. Auf ihrer Grabesstätte erhob sich ein großes monumentales Mausoleum — aber es ist nach wenigen Jahrhunderten von der Erde verschlungen worden und nicht einmal der Ort ist sicher, wo es gestanden. Die Geschichtsbücher, in denen von ihnen berichtet wird, gehören nicht zu den besseren Erzeugnissen ihres Volkes und doch war es noch ein günstiges Loos, daß sie durch Schriften im fremdländischen Idiom der Geschichte nicht verloren gingen; denn die heimischen Autoren,

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