Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1878)
- Date
- 1878-01-29
- Page
- Seite 70 (sequence 6)
- Language
- German
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70 Glauben übergiebt, um einzusehen, daß der Glaube an das Dasein Gottes mit dem Glauben an diese Wunder nicht ein und dasselbe sein kann, weil sonst jede Religion der anderen den Glauben an das Dasein Gottes absprechen müßte. Im vorliegenden Falle müßten schon Alle Menschen für gottlos erklärt werden, welche an das Dasein einer „Mutter Gottes" nicht glauben, und dies ist eine große Mehrheit aller lebenden Menschen. Die Ueberzeugung vom Dasein Gottes hat einen von allen geschichtlichen Momenten unbedingten Boden in der Natur des Menschengeistes, in seinem Verstände und seinem Herzen, und so fundamental, so werthvoll die geschichtliche Unterlage für diese Ueberzeugung ist, so darf sie doch davon nicht abhängig gemacht werden. Der Glaube an Wunder hängt von der Glaubwürdigkeit ab, die den Berichterstattern zuertheilt wird. Wir Juden werden demnach weder den christlichen noch den islamitischen Berichterstattern Glaubwürdigkeit für die von ihnen erzählten Wundererscheinungen erlheilen, sondern uns aus die Glaubwürdigkeit unserer h. Schriften beschränken; und wir werden im Gegentheil nichts einwencen, wenn Mohammedaner und Christen den nnsrigen ihr Vertrauen entziehen. Deshalb jedoch sich gegenseitig den Glauben an Gott abzusprechen, wäre eine Anmaßung, die man eben nur bei Fanatikern dunkelster Art vorsinden kann. — Gestalten Sie mir, nachdem die Berhandlungen vom 9. d. über die Petition des Herrn Hornemann zu Viersen im stenographischen Berichte vorliegt, noch einmal mit einigen Worten daraus zurückzukommen. Sic Abstimmung der Mehrheit des Abgeordnetenhauses ist, wie Dr. Techow auch erklärte, nur daraus verständlich, daß sie sich zwischen das Princip der communalen Selbstverwaltung und eine Rechtsverletzung gegen die Juden gestellt sah, und die letztere rer ersteren nachsetzte, Nachdem die Staatsregierung erklärt hatte, sie hätte nur „durch einen gelinden Druck" Len Beschluß der Communalbehörde über die sechs katholischen und drei evangelischen Mitglieder des Schuleuratoriums ändern können, hielt die Mehrheit einen solchen gelinden Druck für eine Verletzung der Selbstverwaltung. Worin häkle aber rer gelinde Truck bestanden? In der Nichtbestätigung des bez. Paragraphen. Nun hat jedoch die Staatsregierung einen anderen Paragraphen, der die Zahl der katholischen Lehrer aus sechs, der evangelischen aus drei bestimmte, nicht bestätigt, sondern verlangt, daß über die Confessionalität der Lehrer nichts festgesetzt werde. Sie hat also diesen Druck schon ausgeübt, und zwar einen um so stärkeren, als die Wahl der Lehrer viel wichtiger ist, als die der Schulcuratoren, welche nur mit äußeren Dingen betreffs der Schule zu schaffen haben. Sie that dies mit vollem Rechte, denn es kommt auf die Tüchtigkeit, nicht auf die Confession des Lehrers an. Hierauf nun noch eine Verletzung der Selbstverwaltung zu bauen, scheint uns doch ein starkes Stück. Das andere Moment bildet die Simultanschule. Es trat hier völlig klar hervor, daß die Staatsregierung unter Simultanschule, so lange nichts Anderes vertragsmäßig sestgestellt ist, nur eine christliche versteht, d. h. eine katholisch-evangelische, so daß Lehrer, Vorsteher und Curatoren nur diesen beiden Confessionen angehören müffen. Daß dies, sobald eine solche Simultanschule eine Communalanstalt wird, eine Rechtsverletzung gegen die Juden, eine Verletzung des Art. 12 der Verfaffunz und des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1869 involvirt, ist doch sonnenklar, und es kommt dabei auf das numerische Berhältniß gar nicht an. Sehr gut sagte hierüber rer Abg. Bergenroth: „Dann, meine Herren, was den christlich-simultanen Charakter der Schule anbetrifft, so kann auf den doch nur geschloffen werden durch eine petitic, principii, indem man sich daraus beruft, daß das Curatorium nur aus christlichen Mitgliedern besteht, was, wie wir sehen, fehlerhaft ist. Daraus macht man den Schluß, daß diese Anstalt confessionell sei, und daraus schließt man wiederum, daß das Curatorium confessionell sein müffe; das, meine Herren, sind Schlüffe in cirrulo." — So liegt die Sache. Jndeß brauchen wir darüber den Muth nicht zu verlieren. Die Sache war einmal verfahren, und deshalb wurde ein logischer Eiertanz aufgeführt. Ein solcher hält jedoch nicht Stich, und unter günstigeren Umstanden wird bas Princip sich seine Bahn brechen. Straßburg, im Januar. Der Lanbesausschuß für Elsaß- Lothringen, dessen Sitzungen jetzt wieder geschloffen sind, hat in feiner Sitzung vom 17. December ohne Debatte für den israelitischen Cultus 3£>,700 Mark bewilligt. Aus Württemberg, im Januar. (Privatmiltheil.) Die Nachricht von dem Tode des Dr. Karl Weil in Wien, Bruders des bekannten Jakob Weil in Frankfurt a. M. und des l)r. Gustav Weil, Professors der oriental. Sprachen in Heidelberg, hat in Württemberg, wo er als Affeffor der Königl. Jsr. Oberkirchenbehörde wirkte, die größte Theilnahme gesunden. Zur Constituirung des jüd. Kirchenwesens in Württemberg hat er wesentlich mitgewirkl und für die staatsbürgerliche und bürgerliche Emancipalion seiner Glaubensgenossen in seinem neuen Baterlande (er war aus Kasiel gebürtig) hat er unermüdlich gearbeitet. Bei Gelegenheit der Verhandlungen in der Würtlembergischen Ständeversammlung über diesen Gegenstand veröffentlichte er 1827 eine Brochüre: „Ueber die Zulässigkeit der Juden zum Bürgerrecht", die heute noch lesenswerth ist. Am Königl. Hofe in Stuttgart war er sehr angesehen und wurde oft mit politischen Missionen betraut. In Stuttgart redigirte er auch den „Europäischen Courier". Württemberg wird ihm stets das dankbarste Andenken erhalten — In Württemberg fand schon im zweiten Viertel dieses Jahrhunderts eine Schriftstellerin jüd. Glaubens große Anerkennung: Henriette Ottenheimer, bekannt durch „der Kettenschmied, ein Märchentraum" (Stuttgart, 1835), Ludwig Uhland gewidmet. Im letzten Viertel dieses Jahrhunderts macht wieder eine Dichterin jüd. Glaubens aus Schwaben viel von sich reden, E. Henle, Tochter des Hofrath Henle in München, verheirathet an Goldarbeiter Levi in Eßlingen. Dieselbe ist in ihrer Heimathsstadt als Virtuosin auf dem Klavier