Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 4 (22.1.1878)
- Date
- 1878-01-22
- Page
- Seite 53 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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53 2beitLLitcj 6U/<xcßticßtew. Deutschland. Berlin, 10. Januar. Bekanntlich sind die Mittwochssitzungen des preußischen Abgeordnetenhauses in der Regel den Petitionen gewidmet. In der gestrigen Sitzung kamen zwei Petitionen, die unser Jntereffe in Anspruch nehmen, vor: Eine Petition der Synagogengemeinde zu Greiffenberg in Pommern beschwert sich darüber, daß ein Stipendium, welches nach der Bestimmung der Erblasserin den Söhnen solcher Eltern, „die in der Stadt Greiffenberg zu Bürgerrecht leben", zu Gute kommen soll, nach dem Beschluß der Communalbehörden den jüdischen Bewohnern der Stadt verweigert wird. Dieser Beschluß stützt sich darauf, Laß zur Zeit der Errichtung des Stipendiums die Juden von dem Bürgerrecht ausgeschloffen waren, die Erblasserin also bei ihrem Legat an diese nicht gedacht haben Die Abgeordneten v. Meyer (Arnswalde), Frhr. v. Heeremann und Rüppell schloffen sich dieser Interpretation an, das Haus trat jedoch dem Beschluß der Commission bei, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ueber die Petition des Herrn Hornemann zu Viersen und deren Behandlung in der Petitionscommission haben wir bereits S. 779, 780 und 810 v. I. ausführlich berichtet. Ihr Schicksal im Plenum giebl uns folgender Bericht. In einer Petition des Jakob Hornemann zu Viersen führt derselbe aus, daß daselbst die staatsbürgerlichen Rechte der Juden durch das Statut der simultanen Realschule beeinträchtigt werden, dessen Art. 2 bestimme, daß von den 9 wechselnden Mitgliedern des Curatoriums 6 der katholischen, 3 der evangelischen Confession angehören müssen. Die Commission befürwortet Uebergang zur Tagesordnung. Abg. 9r. Bergenroth beantragt dagegen, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nachdem der Antragsteller seinen Antrag motivirt, Abg. vr. Franz denjenigen der Commission vertheidigt, präcisirt Geh. Rath Stander den Standpunkt der Regierung dahin, daß eS sich für sie nicht darum gehandelt habe, ein ihr vorgeschlagenes jüdisches Mitglied des Curatoriums zurückzuweisen, sondern daß es sich nur darum hatte handeln können, gegen den Willen der Stadt ein jüdisches Mitglied in das Curatorium zu bringen. Einen solchen Druck aber auszuüben, habe sie sich nicht für berechtigt gehalten. Abg. vr. Windihorst (Meppen) wendet sich gegen die Simultanschulen überhaupt, mit denen man soweit kommen könnte, daß Leute aller möglichen Consessionen in die Schulcuratorien kämen. Er stimme für den Commissionsantrag; könnte er aber über den Rechtspunkt sich hinwegsetzen, so würde er für den Antrag Bergeroth stimmen, damit es sich zeige, wohin die Simultanschulen führen. Abg. Dr. Langerhans ist der Meinung, daß ein solches Statut überhaupt keine Bestimmung bezüglich der Religion der Mitglieder enthalten sollte. Der Antrag der Commission wird angenommen. Wer die Sache unparteiisch ansieht, wird die Meinung des Dr. Langerhans als die allein richtige betrachten. Eine Commune mit confessionell-gemischter Bevölkerung muß in allen, die öffentlichen Anstalten betreffenden Angelegenheiten sich die volle Freiheit der Wahl ohne alle Berücksichtigung der Confession Vorbehalten. Geradeso verhält es sich in der Städteordnung; dieselbe bestimmt die Zahl der Stadtverordneten, niemals aber, wie viele aus dieser oder jener Confession zu wählen seien. Wenn daher die Staatsregierung ihre Fürsorge für die freie Selbstverwaltung als den Grund angiebt, warum sie jene Bestimmung des qu. Statuts genehmigt hat — so kommt man zu der Frage, ob sie eine solche Bestimmung für die Wahl der Stadtverordneten zulassen würde und ob es sich hier nicht um eine Verletzung der durch das Bundesgesetz verbürgten Gleichberechtigung handelt? Eine gewiffe, hier nicht näher zu bezeichnende Rolle spielte der Abg. Windthorst-Meppen, freilich nicht zu unserer Ueberraschung. Ihm scheint es, daß die Ausschließung der Juden ein „Rechtspunkt" sei, über den er nicht hinauskommen könne; sonst würde er für die Petition stimmen, um zu sehen, was für „Leute aller möglichen Consessionen in die Schulcuratorien kämen."'.! Bei Herrn Windthorst macht die Confession alles aus, die übrigen Qualitäten sind ihm von keiner Bedeutung; sie verstehen sich bei einem Katholiken von selbst. Andere Leute haben nicht diese Meinung, sondern glauben, daß zu einem tüchtigen Schulcurator Einsicht in das Schulwesen, in die Bedürfnisse der Schule und in die zu erzielenden Leistungen gehört — eine Einsicht, die sich oft gerade bei den strengkirchlichen Gläubigen nicht findet. Aber wer vermag den Mohren weiß zu waschen! Berlin, 10. Jan. (Privatmitth.) Ein in culturhistorischer und religiöser Beziehung zu beachtendes Borkommniß dürfte wohl auch an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Die „Germania", das officielle Organ der deutschen Ultramontanen überhaupt und der Centrumspartei insbesondere, enthielt in diesen Tagen einen durch drei Nummern fortgesetzten Artikel, welcher die Geschichte einer Teufelsaustreibung als wirklich vorgegangen ausführlich beschreibt. Die beiden hochrangirten Teufel Lucifer und Asmodäus hatten, der eine zwölf, der andere vierzehn Jahre lang eine Bäuerin besessen, um ihr die Liebe zur „Mutter Gottes" aus dem Herzen zu schaffen. Katholische Priester machten die größten Anstrengungen, mit Beschwörungen, Weihwasser u. dgl., um die hartnäckigen Teufel auszutreiben. Es werden ganze Gespräche zwischen den Priestern und den beiden Teufeln wörtlich mitge-