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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-01-15 · Heft 3 (15.1.1878) · p. Seite 45

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 3 (15.1.1878)
Date
1878-01-15
Page
Seite 45 (sequence 14)
Language
German
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45 Wenn wir jedoch Äesus als historische Persönlichkeit gelten lassen, so braucht es doch keines besonderen Scharsfinnes, um zu wissen, daß seine Verehrer von ihm Thaten berichten, die im alten Testamente von Elia, Elisa :c. erzählt worden. Es bietet keine Schwierigkeit im neuen Testamente die Grund- und Urschrift dieser Berichte zu erkennnen. Die Wunder, die da erzählt werden, sind nicht neu und die berühmte Bergpredigt (Matthäus 5) bieter keine neuen ethischen Lehrsätze; nur ist die gefälschte Stelle (ibid. V. 43) „Du sollst Deinen Feind Haffen", zu beachten, wo das Wörtchen „nicht" ausgefallen ist; da der ursprüngliche Text (Leviticus 19, 17) lautet: „Du sollst Deinen Bruder nicht Haffen" (confr. Exodus 23; 4, 5).°-) Eine Erzählung kommt jedoch im neuen Testamente vor, für die sich keine Parallele im alten findet; nämlich jene im Evangelium Johannis Cap. 8 von der Ehebrecherin. Daselbst wird berichtet, daß die Schriftgelehrten und Pharisäer eine Ehebrecherin zu Jesus brachten und ihn fragten, ob sie nach dem Gesetze gesteinigt werden solle und er richtete sich auf und sprach zu ihnen: „Wer unter Euch ohne Sünden ist, der werfe den ersten Stein auf sie". Ich will offen bekennen ■'rp’,r*. 'iz'1 bs, ich hätte gerne diesen Satz für das Judenthum reclamirt. Jüngst jedoch, als ich eine bildliche Darstellung dieser Scene sah, ging es mir plötzlich auf, daß obige Worte unmöglich im Geiste des Juventhums sind und nur aus christlicher Anschauung hervorgehen können. Ich will dies sofort begründen. Das Judenthum kennt nicht die Lehre von der Erbsünde, aber es lehrt in den verschiedensten Tonarten: „Es giebt keinen Menschen auf Erben, der so gerecht wäre, daß er nur das Gute thun würde und nicht auch fündigen möchte"; „Wer kann sagen: mein Herz ist rein, ich bin frei von Sünden" u. f. w. Dieser Satz wird nicht nur gelehrt, sondern die Personen, die die heilige Schrift als leuchtende Beispiele schildert, werden als Menschen, die Fehlern, Jrrthümern und menschlichen Schwächen unterworfen sind, geschildert. Sie nimmt keinen Anstand, die Schwächen der Patriarchen zu charaklerisiren, wie sie getreulich über die Fehler Moses berichtet. Nebenher mag bemerkt werden, daß der Hohepriester in Israel am Versöhnungstage zuerst und zunächst um Vergebung der eigenen Schuld und Sünde bitten.mußte. Auf dem Boden res Judenthums ist es daher undenkbar, daß jemand mit irgend welcher Berechtigung sich frei von Sünden wähnen könnte; dem Zurufe: „Wer unter Euch ohne Sünden ist", fehlt daher die Unterlage. Erzählung anlehnte, noch dazu bei dem Mangel an jedem historischchristlichen Geiste im Talmud und in reffen ganzer Zeit. Redaction. 2) Doch ist auch die willkürliche Aenverung von „Deinen Bruder" in „Deinen Feind" und die Auslastung von „in Deinem Herzen" nicht zu übersehen. Redaction. Anders ist dies beim Christenihume. Da wird die Lehre vom Gon-Menschen ausgestellt. Als weitere Consequenz derselben ist die Lehre von der Unfehlbarkeit der Empfangniß Maria's, die Lehre von der Unfehlbarkeit, die Lehre von den Heiligen u. s. w. Auf diesem Boden ist es möglich, daß man auf den Gedanken kommen kann, man sei ebenfalls frei von Sünden und die vorgeführte Situation wird möglich. Wie mir jüngst Herr Profeffor Gratz, während seiner Anwesenheit hier, mittheilte, soll die Erzählung von der Ehebrecherin j ursprünglich in der Vulgata nicht vorhanden gewesen sein. Sie lag also Hieronymus nicht vor. Dieses würde die obige Ansicht noch mehr bestätigen, da eben die Consequenzen der Lehre von dem Gott-Menschen im Laufe der Zeit sich immer mehr befestigten und erweiterten. 3) 3) Wir müffen uns hier eine Bemerkung gestatten. Der Bericht über den Vorgang mit der Ehebrecherin findet sich nur im Evangelium Johannis, nicht aber in den drei übrigen; er ist im griechischen Text vorhanden, aber seit langer Zeit verdächtig, wie dies z. B. de Wette in seiner Uebersetzung ausdrücklich kennzeichnet. Was aber die Sache selbst betrifft, so stimmen wir mir dem geehrten Verfaffer obigen Artikels nicht überein. Nehmen wir den Bericht ganz so wie er vorliegt. Die Absicht Jesus war nicht, zu sagen: Es giebt Menschen, die ftei von aller Sünde sind, und diese allein sind berechtigt, die Sünderin zu strafen — sondern er wollte, daß die Sünderin nicht gestraft werde, weil diejenigen, welche sie strafen würden, doch auch Sünder seien, weil alle Menschen Sünder sind. Noch genauer: „Den ersten Stein" mußten nach dem mosaischen Gesetze die Zeugen aus den Verurtheilten werfen; Jesus will also sagen: Ihr dürft nicht wider die Ehebrecherin zeugen, weil Ihr selbst Sünder seid. Im Speciellen steht also der Bericht insofern auf jüdischem Boden, als auch er von der Ansicht ausgeht, daß kein Mensch fünvenlos ist. Dagegen trennt er sich vom Judenlhume, da ihm die allgemeine Absicht zu Grunde liegt, die gesammte Strafgerichtsbarkeit den Händen der Menschen zu entziehen und alle Vergehen als eine zwischen dem Menschen und Gott allein abzumachende Sache hinzustellen. Hiermit würden alle bürgerlichen Gerichte aufhören, um so mehr da auch die Vergehen am Eigenthum ebensfalls aus dem angegebenen Gesichtspunkte betrachtet werden sollten. Es ist nicht schwer, diese Richtung nachzuweisen. Z. B. Matth. 5, 39—42. 45. 7, 1 u. a. St. Aus diesem Gesichtspunkte stimmt der Bericht mit dieser ganzen neutestamentlichen Richtung überein, mag er entstanden sein, wann er will, ist dagegen dem Judenthume völlig fremd. Denn wenn auch Zeugen, welche sich d e s - selben Verbrechens schuldig gemacht haben, zur Zeugenschaft nicht befähigt wären, so kann doch nicht allen Menschen die Ablegung eines Zeugniffes untersagt werden, weil Niemand sündenfrei sei. Es hieße dies alle Verhälmiffe des Menschen auf den Kopf stellen und ihm wegen irgend einer Sünde alle Tugend und Gerechtigkeit absprechen. Alles dies ist unjüdisch. Redaction.

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