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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-01-15 · Heft 3 (15.1.1878) · p. Seite 40

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 3 (15.1.1878)
Date
1878-01-15
Page
Seite 40 (sequence 9)
Language
German
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40 und als solche ganz an ihrem Platze. Ihr Anblick weckt im' christlichen Gemüthe religiöse Gedanken und Empfindungen, mahnt sie an das Höhere, Göttliche, und bringt ihnen den Gedanken der Unsterblichkeit und Auferstehung nahe vor die Seele. Das Alles ist bei dem Israeliten nicht der Fall. Der Jsraelite, der nicht bloß bei Beerdigungen, sondern auch fleißig auf den Friedhof geht, um da zu beten, wird durch den Anblick dieser, seinem religiösen Gefühle ganz fremden, um nicht zu sagen, widerstrebenden Symbole in seiner Andacht gestört oder doch gehindert. In gleicher Weise dürften die christlichen Besucher des Friedhofs schwerlich in ihrer Andacht gefördert werden, wenn sie neben den christlichen Symbolen jüdische errichtet sahen. 3j Und welche Hinderung entstünde nicht daraus für den christlichen wie für den jüdischen Geistlichen, wenn er über die hier in geweihter Erde Ruhenden sprechen, für sie beten und sie segnen soll! Es bedarf dies keiner weiteren Ausführung. Man wird weder Engherzigkeit nach Hyperorthodoxie darin erblicken, wenn wir erklären, daß schon aus diesem Grunde allein eine Vermengung der christlichen mit jüdischen Gräbern unzulässig erscheint. Dazu kommt noch ein anderes, nicht minder wichtiges Bedenken. Die Gräber der Israeliten sollen nach religiöser Vorschrift für alle Zeit unbebaut, unbenutzt und unberührt bleiben. Unsere Gebeine sollen nicht von ihrer Stelle entfernt werden, was Alles bei den Gräbern der Christen nicht der Fall ist. Nach so und so viel Jahren dürfen diese umgewühlt und frisch benutzt werben. Was soll nun da aus den jüdischen Gräbern werden? Sollen diese gleicher Behandlung unterliegen, oder als einzelne Oasen inmitten der neuen Gräber hervorragen? Wenn die politische Gemeinde ihren jüdischen Mitbürgern den Mitgebrauch des allgemeinen Friedhofs, resp. das Begraben ihrer Verstorbenen inmitten der christlichen Gräber einräumen will und eventuell muß; so bringt sie kein größeres Opfer an Gemeindegut und Anderem, wenn sie der jüdischen Gemeinde entweder eine gesonderte Abtheilung des allgemeinen Friedhofs oder sonst einen geeigneten Platz zur Anlegung eines besonderen Friedhofs übergiebt. vr. Levi, großh. Rabb. der Prov. Oberhesien. Dirschau, 2. Januar. (Privatmitth.) Wenn ich auch die vernichtende Kritik stillschweigender Verachtung Fanatikern gegenüber in den meisten Fällen billige, so theilte ich doch die Erregung Ihres hochgeschätzten Freundes (vergl. Nr. 51 des vorigen Jahrgangs) über das neueste Attentat der Mainzer Separatisten 3) Welche sind jüdische Symbole auf Gräbern, die einen Christen chokiren könnten? Etwa die ausgebreiteten Hände auf dem Grabstein eines Cohen, oder die Kannen auf dem eines Levi? Die Auseinandersetzung unsres gesch. Herrn College» ist schön und richtig, aber dieser Punkt scheint uns nicht zutreffend. Redaction. gegen den Gemeindebund, resp. gegen jedes jüdische Gemeindeleben überhaupt, begangen durch Anrufung des §. 251 im Sch.-A. Jore Dea. Ihr Artikel über den Fanatismus unter den Juden war nothwendig einer solchen Ausschreitung gegenüber und jeder wahrhafte Israelit, der um die Ehre feiner Religion besorgt ist, wird Ihnen dafür Dank wissen. Nur in einigen Punkten möchte ich mir erlauben, Anmerkungen zu machen, vielleicht gelingt es mir, dem späten Enkel des gelehrten Rabbi, denselben in etwas zu rechtfertigen. Was Eingangs Ihres Artikels von dem Einfluß des Zeitgeistes und der historischen Verhältnisse gesagt ist, sollte dies dem Rabbi Joseph gegen den Borwurf finsterer Härte nicht zur Vertheidigung dienen? Ist es ja kaum dem seltenen Genie vergönnt, sich über die Anschauungen seiner Zeit zu erheben. Sollte I. D. nsä 4, was beispielsweise angeführt wird, nicht Caro's innigste Ueberzeugung sein, und konnte er diese in seinem Lehrbuch unterdrücken? Schlug er etwa mit der vorgetragenen Lehre der Cultur seines Jahrhunderts in's Gesicht? setzte er sich mit den Resultaten zur Geltung gekommener Geistesarbeit in Widerspruch, schändete er mit Paragraphen wie I. D. im fünfzehnten Jahrhundert in gleicher Weise das jüdische Bewußtsein wie im neunzehnten? Ich glaube sicherlich: nein! Und wenn auch durch Caro's Werk das eintrat, was einsichtige Beurtheiler wie Rabad u. A. schon von Maimuni's Jad-Hachsaka befürchteten: die Erstarrung des lebendigen Geistes, die Ertödtung jedes fortbildenden Halachastudiums, wer mehr tragt die Schuld, als das nachfolgende Jahrhundert, welches das mit Unfehlbarkeit bekleidet, was nur als ein freilich unerfreulicher Ausdruck damaliger Sitten Berechtigung hatte gelehrt zu werden? Ich bin zu wenig in die Doctrin der süddeutschen Chassidim eingeweiht, um zu wissen, ob sie nicht auch für jeden verschollenen Paußek den Ruach-Hakaudesch in Anspruch nehmen und dessen Unfehlbarkeit, aber das steht fest, daß gerade die größten Gaonim Polens, lebende und schon verstorbene, dem Schulchan-Aruch gegenüber genau denselben Standpunkt einnehmen, welchen Ihr Artikel zum Schluß bezeichnet. Auch sie prüften den vorgettagenen Lehrsatz auf die Quellen in älteren Codificatoren, in Responsen, besonders aber im Talmud und dessen ältesten Comentatoren. In jedem polnischen Bet-hamidrasch erzählt man sich von dem berühmten Rabbi Hirsch Agoler in Kalisch, der allen Acharonim zum Trotz ein Rind für koscher erklärte, fußend auf einen Tosaphot in Chulin. Ja ich behaupte, wo das Talmudstudium in echter rechter Weise lebendig geblieben, wo man in des Wortes bekannter Bedeutung wirklich „gut lernen" konnte — also in Mainz nicht — da war der Sch.-A. nie ein noli me tangere, da hat man ihn als sehr schwer in's Gewicht fallende Meinung, nie als unumstößliche und unfehlbare Wahrheit behandelt. Und wie oft nun, wie bis zum Ueberdruß oft hat man jenen fanatischen Herren es vorgerückt, wie auch sie selbst heutzutage auf Schritt und Tritt den Schulchan-Aruch verletzen, ver-

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