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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-01-08 · Heft 2 (8.1.1878) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 2 (8.1.1878)
Date
1878-01-08
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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25 täten in's Leben, die sich trotz ihres kurzen Bestandes bereits glänzend bewährt haben; sie haben dem Studium der jüdischen Theologie neues frisches Leben eingehaucht, sie verschaffen ihren Zöglingen neben dem erforderlichen Fachwiffen auch eine echt wisienschaftliche Ausbildung und sind bereits Männer aus ihrer Mitte hervorgegangen, die auf dem Gebiete jüdischer Literatur und Wissenschaft Bedeutendes geleistet haben. Auch die Führer der galizischen Judenschast haben die Pflicht zusammenzutreten und eine solche Rabbinerschule nach modernen Principien in's Leben zu rufen, die Geldmittel sind zu großem Theile vorhanden, denn bei einem vereinten Vorgehen der größeren Gemeinden Galiziens wird die h. Regierung den jüdisch-galizischen Massefond, der bereits einige 100,000 Gulden beträgt, gerne dazu hergeben. Durch die Gründung einer solchen Rabbinerschule würden wir Galizien die Ehrenstellung, die es einst auf dem Gebiete jüdisch-theologischer Gelehrsamkeit einnahm, wiecer verschaffen, durch die Gründung einer solchen Schule würden wir Rabbinatscanvidaten von gediegener Bildung erhalten, die für die sittlich-religiöse Erziehung unserer Jugend in entsprechender Weise sorgen und als Pioniere der Aufklärung wirken werden, um den letzten Rest von Obskurantismus und Schwärmerei für Wunderrabbis aus Galizien zu verdrängen. Ja die Männer, die eine solche Schule in Galizien Herstellen werden, werden eine heilige Pflicht erfüllen und gleich jenem oberwähnten berühmten Rabbi ein Werk gründen, das durch die Macht des Geistes für ewige Zeiten daern wird." Schweiz. Zürich, Ende December. (Privatmiltheil.) Es ist eine alte Sache, daß Schlimmes weiter bekannt wird als Gutes und gar oft mehr Nachahmer findet als Dieses. So hat das inhumane, ja tyrannische Borgehen der Stadt Brüssel in der Friedhofsangelegenheil den Weg durch die gesammte europäische Presse gemacht und merkwürdiger Weise nicht nur Bertheidiger, sondern auch Lobpreiser gefunden, die herzlich wünschen, diese, des Mittelalters würdige Weise, die religiösen Gefühle des Einzelnen zu knechten, möge allseitig nachgeahmt werden. Auch das St. Gallener Edict wegen Schließung des jüd. Friedhofes, das jüngst in oberster Instanz zurückgenommen wurde, ist überall verbreitet worden. Nur von dem einzig correcien Vorgehen der Stadt Zürich in ihrer Friedhofsangelegenheit hat Niemand gesprochen. Erlauben Sie mir daher, Ihnen über die Erledigung dieser Frage bei uns zu berichten. Communalfriedhöfe, d. h. interconfessionelle vom Staate oder der Stadt angelegte und erhaltene, sind eine gerechte Forderung der Zeit. Man kann und darf es nicht darauf ankommen lassen, ob irgend eine Religionsgesellschaft die vorhandene Leiche bei sich aufnehmen oder sie unbeerdigt lassen will. Im Mittelalter konnte es Vorkommen, daß man einen Excommunicirten (bekanntlich z. B. Kaiser Heinrich IV., Jahre lang nicht beerdigen mochte. Solche Communal- oder Staatsfriedhöfe, die von allen Bürgern aus dem gemeinsamen Säckel bezahlt werden, haben natürlich allen Confessionen ohne Ausnahme offen zu stehen. Jeder kann sie ohne besonderes Entgelv benützen. Aber er muß es nicht. Wer aus irgend welcher Rücksicht das nicht mag, der kann, wenn nur den polizeilichen und sanitären Vorschriften Genüge geschieht, auf anderem als von der Stadt bezahltem Terrain eine Begräbnißstätte errichten. Selbst wenn es mit der Religion nichts zu thun hat. Solche Privatbegräbnißorte müssen gestattet sein. Zürich, das in so vieler Hinsicht dem wahren Fortschritt huldigt, ohne in dem einen oder anderen Sinne Gewissenszwang zu üben, hat in der Friedhoffrage correct gehandelt. Als das Project auftauchte, einen communalen Friedhof für alle Confessionen zu errichten, wurde eine Commission aus Mitgliedern gebildet, die allen hier vertretenen Culten angehörten. Es scheint zwar anfangs ein dem Brüsseler Plane nicht unähnlicher beabsichtigt gewesen zu sein, aber man war den Einwürfen dagegen nicht taub. Der Communalfriedhof wurde vor wenigen Wochen eröffnet, ein wahres Musterwerk, wie Zürich mit seinen zahlreichen Autoritäten auf allen wissenschaftlichen Gebieten nicht anders erwarten ließ. Die Todtenhallen, die Umfassungsmauern im schönsten Style aus Stein gebaut. Alles ist vorgesehen, selbst ein Platz für die Pyrofanatiker -aber die Friedhöfe der Israeliten, der Gemeinde bei den Predigern, der Römisch-Katholischen, der Alt-Katholischen, bleiben als Privatfriedhöfe weiter bestehen. Hat also ein Israelit durchaus das Bedürfniß, sich communal begraben zu lassen, so steht ihm dies frei, sonst hat er sich nur an die p"n zu wenden, und er wird nach alter Väter Weise auf ni2« -ap begraben. Bei der Einweihung des communalen Friedhofes war dieser Tendenz gemäß der Rabbiner Dr. Kisch ebenso wie die Vertreter der übrigen hiesigen Confessionen geladen und zugegen, aber der Stadtpräsident Römer hob es in seiner vortrefflichen Einweihungsrede ausdrücklich hervor, daß die Stadt als Mittel des religiösen Friedens und als dessen Symbol den Stadtsriedhof den Vertretern aller Confessionen übergebe, daß aber die vorhandenen Friedhöfe, soweit das verlangt werde, als Privateigenthum der betr. Vereine und Gemeinden weiter bestehen bleiben. A. K. Großbritannien. London, 25. December. Die Oppositionsblätter, darunter besonders Daily News, setzen ihre persönlichen Angriffe gegen den

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