Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1878)
- Date
- 1878-01-08
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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22 vertraut ist. Das nachfolgende Begleitschreiben, womit wir das Geld nach Kowno befördert haben, giebt davon vielleicht in, mehr jedoch noch zwischen seinen Zeilen einen leisen Begriff. Nach den sorgfältigsten Erhebungen auch an Ort und Stelle selbst, glaubten wir dem Schreiben die folgende Fasiung geben zu müssen: Memel, 14. December 1877. Herr Rabbiner I. E. Spector, Ehrwürden Kowno. Hochgeehrter Herr! Das Unterzeichnete Hilfscomitö für die Abgebrannten zu Wilkomir in Memel hat in gemeinsamer Sitzung beschlosien, an Sie die Summe von Rbl. 12,500 (zwölfkausend fünfhundert Rubel) zu senden und bitten Sie, eine recht baldige und gerechte Vertheilung an die Verunglückten mit Rücksichtnahme auf nachfolgende Bedingungen bewirken zu wollen. Die Vertheilung der unsererseits eingesauvten und eventuell noch einzusendenven Gelder erfolgt durch Sie und nachfolgende Herren aus Kowno: Herren I. Chrzonstowski, Rabb. R. Schnillkind, M. Bramsohn, I. B. Wolfs, I. Lewy, D. Rittenberg, I. M. Zernie, A. Wafferdamm, Chatzkel Iaff'6. Eine jede Beschlußfasiung in den gemeinsamen Sitzungen, zu welchen feresmal die Genannten einzuladen sind, erfolgt mit Stimmenmehrheit. Ist einer oder der andere am Erscheinen verhindert, so können auch schon sechs der genannten Herren gültige Beschlüffe fassen. Bei Aufstellung der Vertheilungslisten und Unterstützungsquoten sind die vier nachgenannten Herren aus Wilkomir zuzuziehen: Herren Aron Klatzo, Abel Brande, A. S. Sarchi und I. Schapir, welche in etwaigen gemeinsamen Sitzungen zu diesen Zwecken berechtigt sind. Wenn einer oder der andere dieser Herren fehlt, so genügen auch schon drei derselben. Sollten Sie, Herr Rabbiner, nicht immer in der Lage sein, den Sitzungen anzuwohnen, so steht es Ihnen frei, sich auch durch einen andern vertreten zu lasten. Obwohl wir das Geld meist nur von und für unsere Glaubensgenosten gesammelt haben, so glauben wir dennoch den Gesetzen der wahren Humanität gemäß, keinen Unterschied der Confession gelten lasten zu dürfen. Und haben die Ueberzeugung auch in ihrem Sinne und im Sinne der Spender zu handeln, wenn wir Ihnen anheimgeben, auch die nichijürischen Abgebrannten an den Unterstützungen Theil nehmen zu lasten. Wir wollen hier noch ausdrücklich bemerken, Laß keiner der Verunglückten, um an der Vertheilung zu prrticipiren, nölhig hat, sich durch amtliche Bescheinigungen, welcher Art sie auch sein mögen, zu legitimiren. Ueber Art und Grad seiner Bedürftigkeit und Theilnahmeberechtigung entscheiden die genannten Herren aus Kowno und Wilkomir, wobei jedoch zu berücksichtigen sein wird, ob und mir welchem Betrage der Unterstützungs-Empfänger schon früher bei öffentlichen Vertheilungen bedacht worden ist. Ew. Ehrwürden erhallen ferner Rbl. 4500, welche lediglich zum Wiederaufbau des Gotteshauses bestimmt sind. Ueber diese Summe haben nur Sie in Gemeinschaft mit dem Rabbiner Herrn Moses Schapiro aus Wilkomir zu disponiren und mögen Sie gefälligst bei der Verwendung auch zwei bis drei von den obengenannten Herren aus Wilkomir hinzuziehen. Ueber die Verwendung der genannten Summe haben Sie lediglich dem hiesigen Comitö Rechnung zu legen, aber sich keiner andern Controle zu unterziehen. Wir halten streng darauf, daß vorstehende Bedingungen erfüllt werden. In etwaigen zweifelhaften Fällen bitten wir Sie, telegraphiscb oder brieflich unsere Entscheidung einzuholen. Falls Sie jedoch sich ganz und gar außer Stande sehen sollten, diesen unfern Vorschriften und Vertheilungsnormen nachzukommen, so machen wir es Ihnen zur Pflicht, uns die bereits übersandte Summe von Rbl. 17,000 unweigerlich zurückzusenden. Wir schicken Ihnen gleichzeitig ein Unterstützungsgesuch eines Christen aus Wilkomir, über welches zu befinden Ihnen überlasten bleibt. Rach Abzug der 17,000 Rubel bleibt noch ein Rest in unfern Händen, und hoffen wir nach Schluß der Sammlungen noch weitere 2—3ooo Rubel übermitteln zu können. Mit dem nochmaligen Ersuchen, sich an die vorgenannten Vorschriften, welche wir recht und paffend hielten, binden zu wollen, zeichnet in größter Achtung Das Memeler Hilfscomit«'- für die Abgebrannten der Stadt Wilkomir. IIr. Rüls, S. A. Wohlgemuth, Elias Behr, Rubin Schloß. Oesterreich-Ungarn. Prag, im December. sPrivatmitth.) Wie schon öfter in dieser Zeitung berichtet worden, besteht hierfelbst ein Verein „Afike Jehuda" „zur Förderung und Verbreitung der Wiffenschaft des Judenthums". Die Thätigkeit des Vereines besteht theils in der Mitwirkung zur Erhaltung und Leitung der von der hiesigen Gemeinde erhaltenen segensreich wirkenden Talmud-Thora-Schule, in Abhaltung jüdisch-wiffenschaftlicher Vorträge und in Herstellung eines Lesezimmers. Es ist jetzt ein Bericht über die Verwaltung des 0. und 7. Vereinsjahres erschienen. Im ersteren Jahre wurden 7, im letzteren eben so viele Vorträge gehalten, und im Lesezimmer lagen 11 deutsche und hebräische Zeilschriften auf. Im sechsten Jahre wurden 1347 fl. eingenommen und 841 st. verausgabt, im siebenten 1256 fl. vereinnahmt, 636 fl. verausgabt; jährlich 500 ft. für die Talmud-Thora verausgabt. Man sieht, daß das Grundvermögen des Vereins allmälig anwächst, so daß mit der Zeit der Wirkungskreis des Vereines sich auch erweitern wird. Gewiß ist es nützlich, daß in einer Gemeinde wie Prag die fast erloschenen Kohlen des Jntereffes für das Zudenthum und jüdische Wiffenschaft wieder angefacht und die spärlich flackernde Flamme genährt werde. Als Vereinigungspunkt der hiesigen jüdischen Gelehrten und ihrer Freunde wirkt gewiß der Verein nicht minder nutzbringend. Aus Ungarn, im December. Die öffentlichen Blätter enthalten Folgendes: „In Liszka hält sich — erzählt Egyetertes — seit zehn Tagen ein Wunder-Rabbi. aus Egypten (?) auf, der den Leuten aus ihrer Vergangenheit und Zukunft weiffagt, die Kranken heilt, den Blinden das Augenlicht wiedergiebt, die