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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-01-01 · Heft 1 (1.1.1878) · p. Seite 5

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 1 (1.1.1878)
Date
1878-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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findet in den beiden Königlichen Gymnasien kein jüdischer Religionsunterricht statt, obgleich im Friedrich-Wilhelms-Gymnasium beinahe die Halste der Schüler jüdischer Confesfion sind: Doch sollen jetzt Schritte gethan fein, daß er auch in diesen Anstalten Aufnahme finde. Aus Linz am Rhein schreibt uns Herr Lehrer Mandel: Das hiesige Königliche Progymnasinm, welches bis vor Kurzem katholisches Progymnasium genannt wurde und den katholischen Charakter factisch noch nicht verloren hat, obgleich es alljährlich erhebliche Zuschüsse aus der Staatscaffe erhält, zählt 80 Schüler, worunter 10 jüdischer Confesfion. Letztere erhalten seit Herbst 1875 im Claffenzimmer der Secunda wöchentlich 2 Stunden jüdischen Religionsunterricht, welcher seitens der Stadt mit 90 Reichsmark p. a. remunerirt wird. Bis zu seinem iw Mai d. I. erfolgten Tode hat der Lehrer Golvschmidt diesen Unterricht erlheilt, und habe ich seit dem 1. October d. I., an welchem Tage ich die hiesige Lehrerstelle übernommen, diesen Unterricht fortgesetzt, nachdem mir auf die Einsendung meines Befähigungszeugnisses von den Provinzialschulcollegium zu Coblenz sofort die Genehmigung hierzu ertheilt worden war. Die bisher jährlich ausgegebenen Schulprogramme enthalten einen ausführlichen Lehrplan über die jüdischen Religionsfächer. Der jüdische Religionslehrer ist an der Ausstellung der Censuren betheiligt und genießt gleich den Gymnasiallehrern die Bergünstigung, daß seine Söhne an dem Gymnafialunterricht unentgeltlich theilnehmen können. Dieses Resultat ist erst nach 3 V> jährigen Bestrebungen des Vorstandes der hiesigen Synagogengemeinde erreicht worden. Derselbe petitionirte im März 1872 und wiederholt im darauffolgenden September bei dem hiesigen Sladtverordnetencollegium um Gewährung einer Remuneration für den bei dem Progymnasium anzustellenden jüdischen Religionslehrer. Diese Remuneration wurde in gleicher Höhe mit der ves evangel. Religionslehrers bewilligt. Hierauf fußend, richtete der hiesige Vorstand unterm 15. September desselben Jahres eine Eingabe an das Provinzialschulcollegium zu Coblenz, worin die Einführung des jüdischen Religionsunterrichts an dem hiesigen Progymnasium erbeten und der Lehrer Goldschmidt zur Ercheilung dieses Unterrichts vorgeschlagen wurde. Genannte Behörde lehnte die Einführung des Religionsunterrichts von Anstaltswegen ab, unter der Angabe, daß die Befähigung des Lehrers Goldfchmidt zur Ertheilung des Religionsunterrichts an einer höheren Unterrichtsanstalt nicht nachgewiesen sei. Dagegen gestattete sie die Ertheilung eines privaten Religionsunterrichts für die jüd. Schüler in den Räumen der Anstalt durch Herrn Golvschmidt, erklärte, daß eine Remunerirung des Unterrichts Privatsache sei und Vas Progymnasium nicht berühre und wies den Vorstand an, sich an den Verwaltungsrath des Progymnasiums zu wenden, welcher mit der Aufnahme einer entsprechenden Verhandlung beauftragt sei. Die Verhandlung fand im Januar 1874 statt. In derselben wurde die Ertheilung des privaten Religionsunterrichts vereinbart; doch konnte die Genehmigung zu jeder Zeit und ohne Weiteres zurückgezogen werden; Remunerirung, Beschaffung des nöthigen Brennmaterials und Ersatz etwaiger entstehender Beschädigung an Gebäude und Utensilien seitens der jüd. Schüler, lagen dem Synagogenvorstand ob. Die Ertheilung dieses privaten Religionsunterrichts unterblieb jedoch, weil die Weisung zur Ertheilung dieses Unterrichts nicht ertheilt worden.ist. Später hatte der Lehrer Golvschmidt durch eine Prüfung bei einem Rabbiner das Befähigungszeugniß zur Ertheilung dieses Unterrichts an höheren Schulen erhalten. Unter Anlage dieses Zeugnisses erneuerte der Vorstand der Synagogengemeinde im Juni 1875 sein Gesuch, worauf unterm 4. August desselben Jahres folgender Bescheid erging: „Auf Ihre Eingabe vom 30. Juni c. eröffnen wir Ihnen, daß vom nächsten Semester ab für die iSrael. Schüler des dortigen Progymnasiums in zwei Stunden wöchentlich ein eigener Religionsunterricht von Anstaltswegen versuchsweise ertheilt werden soll und die Stadtverordnetenversammlung daselbst für den betreffenden Religionslehrer eine Remuneration von 90 Mark jährlich bis auf Weiteres bewilligt hat. Königliches Provinzialschulcollegi um." Auf Ihre Frage ad 4 in Nr. 48 dieser Zeitung bemerke ich, daß genannter Unterricht regelmäßig und pünktlich von den Schülern besucht wird. Wir erhalten aus Neuwied folgende Zuschrift: Im Anschluß an den Bericht deS Herrn Rosenfeld in sJir. 48 dieser Zeitung über den jüdischen Religionsunterricht in den hiesigen höheren Schulanstalten bleibt nachzutragen, daß Herr Rosenfeld wie beim Gymnasium so auch bei der städtischen höheren Töchterschule berufenes resp. angestelltes Mitglied des Gesammtlehrkörpers ist und daß seine Bezüge gleich den Gehältern des übrigen Lehrpersonals etatsmäßig festgestellt und von der Stadt getragen werden. Es kann hier wohl noch Erwähnung finden, daß in den Curatorien des Gymnasiums und der höheren Töchterschule je ein Mitglied jüdischen Glaubens durch einstimmigen Beschluß der Stadwerordnetenversammlung Sitz und Stimme erlangt haben; auch daß denjenigen Eltern, welche in der Lage sind, ihre Söhne oder Töchter auswärtigen höheren Bildungsanstalten anvertrauen zu müssen, beide Institute, des in denselben herrschenden toleranten Geistes und der Tüchtigkeit der Lehrkräfte halber, auf's gewissenhafteste empfohlen werden können. — Für solche Zöglinge bietet sich bei einer Anzahl anständiger jüdischer Familien hiesiger Stadt gute Unterkunft und Beaufsichtigung.

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