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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-01-01 · Heft 1 (1.1.1878) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 1 (1.1.1878)
Date
1878-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Gott, von dem die Versuchung in einem Traumgesicht ausgeht; bei Jesu ist es in ganz realer Gestalt der Teufel: Jesus geht, „vom Geiste getrieben", in die Wüste, und der Teufel geht mit ihm in einer Art Wirklichkeit um. Sehen wir von der Disputation zwischen Beiden, von den Bibelversen ab, mit denen sie sich bekämpfen, so will schließlich der Teufel Jesu die Herrschaft über alle Reiche der Erde geben, wenn er ihn anbete. Eine Anbetung des Teufels setzt die heil. Schrift nicht voraus, da sie den Teufel überhaupt nicht kennt. Ein tiefer Unterschied liegt aber darin, daß Gott dem Salomo zur Weisheit und Gerechtigkeit auch die irdischen Güter gewährt, während diese im N. T. dem Teufel gehören und von ihm verliehen werden. Reichthum, Macht und langes Leben sind, wenn sie nach der angeführten Stelle der h. Schrift im Dienste der Weisheit und Gerechtigkeit, in der Befolgung der göttlichen Gebote, mit einem Wandel auf den Wegen Gottes, mit der Liede zu Gott von ganzer Seele und von ganzem Herzen verbunden werden, Gaben Gottes, für deren Verwendung ihre Besitzer um so größere Verantwortlichkeit tragen. Nach der angeführten Stelle des 9t. T. aber sind sie Eigenthum und Gaben des Teufels, die den Menschen verleiten, von Gott abzufallen, die er also verschmähen und von sich weisen müffe. Wir brauchen nicht erst hervorzuheben, daß dies Grundzüge auf der einen wie auf der anderen Seite sind. Um so mehr wird man erkennen, daß, wenn seit längerer Zeit ein Streben vorhanden ist, nachzuweisen, wie viel das Neue Testament nicht bloS der h. Schrift, sondern dem traditionellen, spater niedergeschriebenen jüdischen Lehrthum entlehnt hat, es doch ebenso nothwendig ist, die Differenzpunkte zwischen Judenthum und Christenthum, namentlich in deren ganzem Geiste erkennbar zu erhalten. Und solche verschiedene, ja entgegengesetzte Momente liegen gerade im Teufelsglauben des Neuen Testaments und in der Versuchung Jesu, welche doch äußerlich der Versuchung Salomo's und dem Aufenthalte Elija's in der Wüste entnommen ist. — Doch haben wir hinsichtlich des *,a® noch einmal zur heil. Schrift und zur talmudischen Anschauung zurückzukehren. (Fortsetzung folgt.) Der Mische Religionsunterricht in den preußischen Schulen. III. Wir fahren in unseren Berichten über den gegenwärtigen Stand deS jüdischen Religionsunterrichtes in den preuß. Schulen fort, wie wir sie bereits in Nr. 44, 48 und 52 des v. I. gegeben haben. Nach und nach entwickelt sich daraus ein deutliches Bild. Außerdem war es uns erfreulich, von mehreren Seiten zu vernehmen, daß durch diese Mittheilungen an Orten, wo bis jetzt die Einführung deS jüdischen Religionsunterrichtes in die öffentlichen Schulen noch gar keine Beantragung gefunden hatte, die Berufenen endlich dazu aufgemuntert worden. Wir sagen „die Berufenen", doch wäre es wohl richtiger, „die Verpflichteten" zu sagen. Denn was wäre wohl eine ernstere Pflicht der Vorsteher und Lehrer der Gemeinden als einen regelmäßigen Religionsunterricht in sämmtlichen öffentlichen Schulen, welche von der jüdischen Jugend besucht werden, zu erwirken?! Aus Gleiwitz in Schlesien schreibt man uns: In den hiesigen Lehranstalten wurde bis jetzt der Religionsunterricht unter günstigen Umständen ordnungsgemäß ertheilt. Schon im Jahre 1849 räumte der damalige Direktor des Gymnasiums ein Local, ein Claffenzimmer, ein, in welchem zur Zeit, da den Schülern christlicher Confessionen der Religionsunterricht ertheilt wird, vom Rabbiner l)r. Hirschfeld auch den israelitischen Schülern solches gegeben werde. Die Censuren darüber wurden unter dem Siegel nach Angabe deffelben vom Director vermerkt. Als nach dem Tode des Directors ein anderer das Directorat übernahm, fand er es für ungeeignet, daß dieser Vermerk unten stehe, und er reihete ihn ordnungsgemäß wie bei den christlichen Schülern als Censur in das Zeugniß ein. Bezahlt wurde von Seiten des Gymnasiums dafür nichts. Erst unter dem Ministerium Falk wurde auf Verwendung des zeitigen Directors die Summe von 80 Thalern jährlich dafür bewilligt, und die Gymnasialcaffe zur Auszahlung angewiesen. Ertheilt werden in den vier untern Claffen, bis zur Obertertia inclusive in jeder Claffe wöchentlich eine Stunde; die Secunda und Prima haben bis jetzt, da in diesen Claffen immer nur wenige Schüler sind, noch keinen Unterricht. In der Gewerbeschule wird seit Begründung derselben der jüdische Religionsunterricht ganz wie der christliche unter ganz gleichen Bedingungen und Einrichtungen ertheilt; sie ist ein städt. Institut, während das Gymnasium königlich und zwar katholisch ist. In den höher» Töchterschulen beider Confessionen wird ebenfalls der Unterricht ertheilt und bezahlt; beide werden nur als Privatanstalten betrachtet, und trägt das Abkommen mit den Lehrern nur einen privaten Charakter. Dispensationen vom Unterricht haben bis jetzt in keiner Anstalt stattgefunden, und sind auch nicht beansprucht worden. Die Schüler sind zum Besuche deffelben regelmäßig angehalten worden. Aus Posen berichtet man unS: Ich erlaube mir, Ihnen mitzutheilen, daß in der Provinz Posen die jüdischen Elementarschulen, gleich den christlichen, öffentliche sind, auch der Religionsunterricht in denselben obligatorisch ist und ebenso wird er es in den paritätischen bleiben. Dagegen ist der Unterricht im Hebräischen von demselben ausgeschloffen. Nur in einigen Gemeinden hat die Regierung nachgegeben, daß auch das Hebräische mit in den Elementarunterricht ausgenommen werde. In der Stadt Posen ist der jüdische Religionsunterricht in der Realschule, weil eine städtische Anstalt, als obligatorisch ausgenommen; dagegen

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