Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1877)
- Date
- 1877-12-25
- Page
- Seite 827 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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827 Ablagerung des Herrn William Rubens vorsichgeht, die der heimlichen Freude, dem Judenthum vermeintlich Etwas ausgewischt zu sehen, von christlicher Seite Ausdruck giebt. Einen solchen Artikel bringt „der Bote aus dem Riesengebirge", der hier erscheint, vom 7. December. Selbstverständlich wollen wir hier die Thatsache nur constatiren. Der Vers, schließt mit der Voraussetzung, baß im Judenthume doch „Keime einer echten und reinen Gottesverehrung liegen müßten, weil es doch „Juden waren, welche das Christenthum gestiftet haben." Einen solchen Schluß würden nun die Bekenner anderer Religionen nicht zugeben, da sie in dem historischen Christenthume Gründe genug Nachweisen zu können glauben, daß „die echte und reine Gottesverehrung" ancerswo zu suchen sei. Wir Juden sagen einsach: im Christenthum und im Islam müssen „Keime echter und reiner Gottesverehrung liegen", da beide Religionen aus dem Judenthume entsprungen sind. Frankreich. Paris, l 5. Dec. Bekanntlich haben viele Fabrikanten und Kaufleute von Paris bei der jetzt beendeten Krise eine Petition an den Präsidenten der Republik gerichtet, in welcher er dringend ersucht wurde, der Krise ein Ende zu machen. Da nun unter den Unterzeichnern sich auch jüdische Firmen besanden, haben klerikale und bonapartistische Blatter ein großes Geschrei erhoben, daß die ganze Manifestation eine jüdische sei. Zu diesem Behuse behaupteten sie, daß '/« der Unterschriften von Juden seien. Man kennt zu sehr die Kampfesweise dieser Leute, um ihren Zweck dabei nicht sofort zu erkennen. Ebenso ist man es gewohnt, daß sie sich die gröbsten Lügen erlauben; denn eine genaue Prüfung erwies, daß kaum ein Zehntel der Unterschriften von Juden herrührte. An und für sich läge gar nichts daran, wenn die Kundgebung wirklich vorzugsweise von Juden ausgegangen wäre; sie hätten nur ihr Bürgerrecht ausgeübt und standen dabei auf der Seite der großen Mehrheit des französischen Volkes. Auch liefen gleiche Petitionen aus den bedeutendsten Industriestädten Frankreichs ein. Nur wollten wir auch an dieser Stelle die Weise stigmatisiren, in welcher die ultramontanen und reactionären Parteien verfahren. — Der Bericht des Generalgouverneurs Chancy über Algerien aus dem Jahre 187 6 ist veröffentlicht worden. Die Arcli. isr. machen daraus die Bemerkung, daß die Provinz bedeutende Summen für den katholischen Cultus, auch einige beträchtliche Hülfsleiftungen für die Moscheen zahle, aber keinen Centime für den israelitischen Cultus. Italien. Aus Oberitalien, 9. December (Privatmittheilung). Die italienische Gesetzgebung hat den Religionsunterricht in den öffentlichen Lehranstalten freigegeben, und es dem Gutdünken der leitenden Autoritäten freigestellt, denselben in den von ihnen abhängigen Schulen einzuführen, oder abzuschassen. In keinem Falle aber ist derselbe obligatorisch, und aus Verlangen der Eltern, werden ihre Kinder auch da wo derselbe eingesührt ist, sofe>t von demselben dispensirt. So lesen wir daß in Genua vor mehreren Tagen das Municipiuni den Entschluß faßte den Religionsunterricht in sämmtlichen Municipal-Schulen abzuschaffen; dagegen hat Turin in den jüngsten Gemeineerarhssitzungen nach eingebolter Willensäußerung der Eltern der die Municipal Schulen besuchenden Schüler den Religionsunterricht in seinen Schulen belaffen, allein als freien Gegenstand erklärt, weßbalb in demselben keine Prüfungen vorgenommen und keine Zeugniße ausgestellt werden sollen. Es ist wohlthuend zu ersehen, daß bei dieser Gelegenheit der israelitische Religionsunterricht dem christlichen gleichgestellt ist; denn wo in den Municipalschulen eine genug bedeutende Anzahl israel. Schüler oder Schülerinnen den Religionsunterricht zu erhalten wünschen, wird auf Kosten des Municipiums derselbe eingeführt. Diese Gerechtigkeit in der Behandlung ist nicht nur dem Bllligkeitssinne der Turiner Municipal-Rathe zu verdanken, sondern auch dem Umstand, daß zum Glücke eben jetzt in den Ausschuß für den öffentlichen Unterricht daselbst einer unserer geachtetsten israelitischen Mitbürger, Cav. Aleffancro Malvano gewählt wurde, welcher durch einsichtsvolles, energisches Vorschreiten nicht nur den Bemühungen der gewaltigen entgegenstehenden Partei entgegenlritt, sondern es so einzurichten versteht, daß auch dem religiösen Bedürfniß der Minderzahl Rechnung getragen wird. So z. B. wurde auf seine Anregung die Anordnung getroffen, daß in sämmtlichen Municipal-Schulen Religionsunterricht in den Morgenstunden des Sabbath erlheilt werde, damit die isr. Schüler, die denselben nicht besuchen, die Möglichkeit erlangen, dem sabbathlichen Morgengottesdienste im Tempel beizuwohnen. — Ueberhaupt genießt Herr Malvano in den maßgebenden Kreisen, wegen seiner ungewöhnlichen Bildung und schönen Geistesgaben, ein sehr hohes Zutrauen und ist in die Verwaltung und Leitung der wichtigsten städtischen Erziehungs¬ und Wohlthätigkeits-Jnftitute gewählt. Großbritannien. London, im December. Ein eigenthümlicher Prcceß hat jüngst die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Der ihm zu Gruude liegende Vorgang ist äußerst lehrreich, und möchte so manchem Juden und mancher Jüdin eine nachdrückliche Warnung bieten. Hervorzuheben ist der Gerechtigkeitssinn und die Borurtheilslosigkeit des englischen Gerichtshofes und liegt hier ein Beweis vor, wie das englische Recht bei all' seiner ängstlichen Formalität dem gesunden Menschenverstände einen freien Spielraum gewährt. Die Sache ist in Kurzem folgende: Im Jahre 1862 hatte sich der französische Bildhauer Mögret mir einer englischen Jüdin, Miß Vian Davis, verheirathet. Zu diesem