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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-12-25 · Heft 52 (25.12.1877) · p. Seite 826

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 52 (25.12.1877)
Date
1877-12-25
Page
Seite 826 (sequence 6)
Language
German
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826 Zeichens, daß die jüdisch-religiöse Trauung in den Augen des Staates keine Bedeutung habe! — Die „Köln. Zeitg." berichtet: „Aus den amtlichen Nachrichten erhellt, daß ein israelitischer Kaufmann zu Kattowitz in Oberschlesien auf Grund der von der dortigen Stadtverordneten-Bersammlung getroffenen Wahl zum Beigeordneten Allerhöchsten Orts bestätigt worden ist. Es möchte dies der erste Fall sein, daß ein Israelit in einer im Sinne des Gesetzes großen Stadt zu einer solchen Stelle gelangt ist. Noch vor etwa 12 Jahren wurden hochangesehene israelitische Kaufleute, die in Commerz-Collegien gewählt worden waren, ohne Angabe von Gründen, jedoch lediglich ihrer Religion wegen, nicht bestätigt. Das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 hat allerdings hierin gründlich Wandel geschafft." Wir können uns über riese Auslastung der Köln. Zeitg. nur wundern, da gerade in Köln erst vor einigen Wochen ein Jude als Beigeordneter gewählt und bestätigt worden ist. Lauferöweiler, im December. (Privalmitth.) Die „A. Ztg. d. Judenth." hat in ihrem langen Bestände stets nach dem Standpunkte der Unparteilichkeit gestrebt, besonders auch aus der Ansicht heraus, daß, wer wirklich bessern will, die Aufdeckung der wahren Ursachen einer Erscheinung nicht scheuen dürfe. Darum gestatte ich mir auch folgende Bemerkung. Als vor einiger Zeit die Aufhebung einiger jüdischen Elementarschulen gemeldet wurde, zog man daraus einen Vorwurf für die staatlichen Behörden, von denen schließlich diese Aufhebung ausgegangen sei. Ich maße mir nicht an zu wissen, welche die Motive in den einzelnen Fällen gewesen. Aber ein Vorgang am hiesigen Platze belehrte mich, daß die Beseitigung einer solchen Anstalt bisweilen von jüdischer Seile selbst ausgehl, und der staatlichen Behörde ein anderer Weg gar nicht möglich ist. Die hiesige jüd. Elementarschule, mit welcher sowohl rer Local- und Kreisschulinspector als auch die Gemeinde völlig zufrieden waren, wurde im August d. I. vom Herrn Schul- und Regierungsrath Stiehl aus Coblenz besucht; der Erfolg des Unterrichts genügte ihm vollständig, aber die Entrichtung der Schule destoweniger, da beinah sämmtliche in den neuen Bestimmungen vorgeschriebene Lehrmittel fehlten. Es kam daher kürzlich durch den Kreisschulinspector die Aufforderung an den israelitischen Vorstand, die fehlenden Sachen binnen vier Wochen anzuschaffen. Was lhat dieser nun? Er gab eigenmächtig das Gesuch ab, die Schule aufzuheben. Niemand wußte hierum, und Lehrer und Gemeinde erhielten davon erst durch ein Schreiben des Kreisschulinspectors Kunde, durch welches die Schule dem Anträge des Vorstehers gemäß aufgehoben wurde. Weder die anderen Vorsteher, noch die Repräsentanten wußten ein Wörtchen davon. Dennoch erhob sich kein Widerspruch. Diejenigen, die außen stehen und von diesem Vorgänge keine Kenntniß haben, werden wieder eine Tendenz der staatlichen Behörde darin erblicken, die doch gar nicht anders verfahren konnte, und ich meine, es sei nur nützlich, eine solche falsche Voraussetzung zu beseitigen. Das Motiv des Vorstehers ist leicht zu erkennen. Die hiesige Gemeinde zählt 22 steuerfähige Familien. Wie es in kleineren Gemeinden zu geschehen pstegt, giebt es da zu einer Zeit eine größere Anzahl schulpflichtiger Kinder, die allmälig abnimmt und erst in einer späteren Zeit wieder zunimmt, da der Anwachs nicht gleich -wieder vor sich geht. So zählte unsre Schule vor acht Jahren 45 Zöglinge, gegenwärtig nur 25. DaS hierdurch verminderte Schulgeld machte den Zuschuß aus der Gemeindecasse größer. Anstatt nun zu beachten, daß, wenn die Schule sonst in gutem Zustande, der Unterricht bei einer geringeren Schülerzahl nur um so erfolgreicher ist, scheuen die Familien, die keine schulpflichtigen Kinder haben, den Mehranspruch der Gemeindecasse und ziehen es vor, keine Schule zu haben; können doch die Kinder durch irgend ein hergewandertes Subject nothdürftig „oren" lernen und aller übrige Religionsunterricht ist ja überflüssig. Wie gesagt, man darf bei Betrachtung der Vorfälle nicht eher urtheilen, als bis man die Sachlage genauer kennen gelernt hat. Bonn, 12. Dec. (Privatmitth.) Ein vom 24. October datirtes Schreiben aus Jassy nebst schön ausgestattetem Tiplome zeigt mir an, daß der „Erste brüderliche Unterstützungs- und Krankenverein" mich durch einstimmigen Beschluß zu seinem „Ehrenpräsidenten" ernannt habe, und zwar als Zeichen der Anerkennung zu meinem fünfzigjährigen Schriftstellerjubiläum. Ich kann für diese Ehrenbezeugung nur meinen aufrichtigen Dank aussprechen, sowie meinen lebhaften Wunsch, daß der Verein mit seiner segensreichen Tendenz unter dem Schutze Gottes sich dauernd der schönsten Blüthe zu erfreuen haben möge. vr. Ludwig Philippson. Hirschberg (Schlesien), 9. Dec. (Privatmitth.) Sie haben bereits in einer früheren Nr. d. I. das in Zürich von einem pseudonymen Verfasser erschienene Schriftchen „der alle und der neue Glaube im Judenthum" genügend abgefertigt, Niemand in unserer Zeit verdenkt es Jemandem, wenn er in Glaubenssachen seine eigene Meinung frei ausspricht. Hiermit muß er sich aber auch begnügen. Geht er jedoch daraus aus, in impertinenter Weise die Ansichten Anderer zu schmähen, die Einrichtungen einer Religion nach der übelsten und gehässigsten Weise zu beurtheilen und sich selbst als allein erleuchteten Schiedsrichter aufzuspielen, sich dabei allerhand falscher Insinuationen bedienend, so muß er seinerseits verurtheilt werden. Der Verfasser jener Schrift hat sich eingebildet, daß er mit derselben großes Aufsehen machen und das bestehende Judenthum in die Luft sprengen werde. Dabei war er doch nicht schlau genug, zu verbergen, daß sein Ingrimm hauptsächlich auS dem Umstande entsprungen, daß ihn keine Gemeinde zu ihrem Rabbiner oder Prediger gewählt habe. Nun, er ist dadurch bestraft worden, daß man zwar von seinem Produkte Notiz nahm, er also nicht sagen darf, daß man ihn tovt geschwiegen habe, daß aber demungeachtet eine weitere Aufmerksamkeit sich ihm nicht zuwanbte. Hiervon muß man nun ausnehmen, daß bald in diesem, bald in jenem Lokalblätrchen eine

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