Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1877)
- Date
- 1877-12-25
- Page
- Seite 825 (sequence 5)
- Language
- German
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825 4. Der Besuch der Schüler in den Religionssiunden ist hier ein recht reger. Bis jetzt hat sich von der Seztta bis zur Ober- Prima noch lein Schüler vom Religionsunterricht Lispensiren kaffen. — Interessant aus naheliegenden Gründen ist der Bericht des Herrn Seminarlehrers Dr. Stein auS Kassel. Er lautet: 1. Hier in Kassel ist der jüdische Religionsunterricht in folgende Lehranstalten eingeführt: a. in die höhere Bürgerschule, 1». in die Realschule 1. Ordnung, c. in die höhere Töchterschule. 2. Die Ertheilung des jüd. Religionsunterrichts an der jetzigen höheren Bürgerschule, frühern Realschule, ist eine ältere Einrichtung, die gleich bei der Gründung dieser Anstalt vor etwa dreißig Jahren, also noch unter der kurfürstlichen Regierung getroffen wurde. In die Realschule 1. Ordnung wurde der jüv. Religionsunterricht gleich nach ihrer Errichtung im Jahre 1869 eingeführt. Es bedurfte nur einer Anregung bei der Stadtschuldeputation seitens einiger Eltern. An der höhern Töchterschule wird der jüd. Religionsunterricht seit dem 1. Mai 1576 ertheilt. Gestützt auf den bezüglichen Erlaß des Cultusministers wurde die Einordnug dieses Unterrichts in den Lehrplan der Schule seitens des Landrabbinen und der Gemeinde-Aeltesten bei der Stadtschuldeputation beansprucht und von dieser mit Genehmigung der königl. Regierung sogleich bewilligt. 3. In sämmtlichen Anstalten wird der jüv. Religionsunterricht in einem Claffenzimmer und in einer unmittelbar an den allgemeinen Unterricht sich anschließenden Stunde ertheilt. Die jüv. Schüler der höhern Bürgerschule und die der Realschule sind zum Religionsunterricht vereinigt. An jeder Schule zwei Abtheilungen, und jede Abtheilung hat zwei Stunden wöchentlich. Die Remuneration beträgt für die höhere Bürgerschule 330 Mark, für die höhere Töchterschule 400 Mark jährlich. 4. Das Resultat ist ein sehr günstiges. Die Schüler werden von den Directoren der genannten Anstalten zum Besuche des Unterrichts strenge angehalten. Gesuche um Dispensation sind nur in der jüngsten Zeit bei zwei Schülern vorgekommen. — (Am Gymnasium ist also der jüd. Religionsunterricht noch nicht eingeführt.) 6ii(xcßiäcßbeu. Deutschland. Berlin, io. Dec. (Privatmitth.) Nach amtlichen Mittheilungen wurden wahrend des Jahres 1876 geboren: 1,098,593, wovon 11,214 jüd. Religion, also 1,02 pCt.; da nun (s. Nr. 38). die Seelenzahl der Juden 1,31 pCt. betrug, so geht abermals daraus hervor, daß die so oft hervorgehobene Fruchtbarkeit der Juden in Preußen nicht vorhanden ist, da der Procentsatz der Geburten hinter dem der Christen zurückbleibt. Die Zahl der Eheschließungen betrug 221,7 12, wovon 2417 der jüv. Religion angehörten, also 1,09 pCt., was ebenfalls hinter dem christlichen Procentsatz zurückbleibt. Da nun, wie wir Nr. 38 zu bemerken hatten, die Zunahme der jüdischen Bevölkerung gegen 1871 völlig normal blieb, so ist abermals erwiesen, daß die Zunahme der Juden lediglich durch die geringere Sterblichkeit erfolgt. Eigenthümlich ist es, daß die Zahl der gemischten zwischen Katholiken und evangelischen geschlossenen Ehen in dieser Mittheilung angegeben wird, von gemischten Ehen zwischen Juden und Christen aber nicht die Rede ist. Die Zahl derselben muß sich demnach auf ein Minimum reduziren. —. Nach den officiellen Mittheilungen des evangelischen Oberkirchenrathes sind im Jahre 1876 zur evangelischen Kirche 1891 Personen übergetreten, worunter 5V Juden, wohingegen 10 von der evangelischen Kirche zum Judenthum übergetreten sind; diese letztere Zahl sei aber nicht ganz vollständig, da nicht alle Fälle des Uebertritts zum Judenchnm officiell angezeigt worden. — Die evangelische Kirche macht jetzt in Preußen eine Erfahrung, wie man sie in diesem Umfange nicht vorausgesehen hatte, und welche sie dem Katholicismus und dem Judenrhume gegenüber sehr in Schalten stellt. Bekanntlich hatten die Gesetzgeber von 1847 den Juden in Preußen die Civilehe auferlegt, während diese nur in der Rheinprovinz für alle Confessionen aus der Zeit der französischen Herrschaft her Gesetz war. Jndeß fand bei den Juden von 1847 an die bloße Civiltrauung nur in einer verschwindenden Minderzahl statt; und so ist es noch heute. Daß dies gleichfalls bei den Katholiken der Fall ist, zeigt die Rheinprovinz, wo im Jahre 1876 96 pCt. der Trauungen bürgerlich und kirchlich geschahen, Westphalen mit 95 und Posen mit 94 pCt. In allen diesen Provinzen bilden der Katholicismus und das Judenthum die Bekenntnisse der großen Mehrheit der Bevölkerung. Dagegen nimmt in den eigentlich evangelischen Provinzen die Zahl der kirchlichen Trauungen bedeutend ab bis zu Berlin, wo sie nur 29 pCt. sämmtlicher Trauungen einnehmen. Wie Berlin so trugen die großen Städte zu dieser kleinen Zahl der kirchlichen Trauungen alle bei. Denn während die Stadt Posen 97 pCt., hatte Königsberg nur 65, Breslau 64, Magdeburg 36, Stettin 34 pCt. kirchliche Trauungen, wobei in diesen Städten nun noch der jüdische und katholische Theil der Bevölkerung abzuziehen wäre. Einen solchen Ausfall müssen die Herren Pfarrer selbst an ihren Einnahmen verspüren. Es ist darum nicht zu verwundern, wenn in den theologischen Kreisen und bei deren Anhängern das Gesetz über die Civiltrauung in großem Mißkredit steht und sie es gern wieder ans der Welt schaffen möchten. Freilich als es 1847 für die Juden dekretirt wurde, hatte man nichts dagegen, sondern freute sich desselben als eines staatlichen