Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1877)
- Date
- 1877-12-25
- Page
- Seite 824 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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824 mein, nämlich um factisches Material als Grundlage eindringlicher Petitionen zu beschaffen. Jndeß ist dies doch nur die eine Seite. Aus den Berichten selbst geht hervor, welche Anstrengungen es an vielen Orten seitens der Vorsteher, Rabbiner und Lehrer kostet, um die Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in die Schulen zu erwirken. Ueberall aber muß die Anregung dazu von jüdischer Seite ausgehen. Durch die Veröffentlichung der Berichte bezwecken wir daher zu gleicher Zeit an den Orten, wo diese Einführung noch nicht bewerkstelligt, ja noch nicht einmal beantragt worden, und diese Orte sind noch immer die Mehrzahl, den berufenen Peisonen die Angelegenheit nahe zu legen. Wir bemerken hierbei, daß da, wo die offiziellen Personen zu indolent sind, um sich mit der Erwirkung der Einführung zu beschäftigen, jedes Mitglied einer Gemeinde an den Vorstand derselben die Forderung zu stellen berechtigt ist, die Sache in die Hand zu nehmen. Auf diese Weise glauben wir einen tatsächlichen Zustand herbeizuführen, der, falls das vielbesprochene Unterrichttzgesetz zur Verhandlung kommt, nicht unberücksichtigt bleiben kann, unterdeß aber seine segensreiche Wirksamkeit, soweit der Religionsunterricht hergestellt ist, üben wird. Auch wird man wohl nicht sagen, daß diese Angelegenheit ein specifischeS Interesse für die Äuden in Preußen allein habe. Dazu sind Angelegenheiten des Judenthums zu solidarisch, und was in dem einen Staate geschieht, verfehlt seinen Einfluß nicht auf solche Lander, in denen der besprochene Gegenstand auch noch nicht geordnet ist. Es versteht sich, daß wir die Berichte möglichst zusammenziehen. Aus Lifsa (Posen) schreibt Herr Rabbiner vr. Baek: Ad 1. Der jüdische Religionsunterricht ist in Lisia am königl. Gymnasium und an der höheren Töchterschule eingeführt. Ad 2. Die Einführung dieses Unterrichts wurde durch unablässige, seit 10 Jahren fortgesetzte Bemühungen bei dem königl. Provinzialschulcollegium, insbesondere aber durch Befürwortung des verstorbenen Gymnasialvirectors erreicht. Ad 3. Der jüdische Religionsunterricht wird in den Claffenzimmern des Gymnasiums, gleichzeitig mit dem der anderen Confessionen ertheilt, ebenso an der Töchterschule. An beiden Anstalten werde ich aus den Anstaltscaffen remunerirt. Ad 4. Der Religionsunterricht wird von allen Schülern und Schülerinnen besucht. — Herr Lehrer Herrmanns in Köln berichtet: Ad 1. Eingeführt ist der qu. Unterricht in der städtischen Realschule, in der städt. höheren Töchterschule, in dem königl. Friedrich-Wilhelm-Gymnasium und in der höheren Töchterschule des Divisionspfarrers vr. Hunger. In den drei erstgenannten Anstalten unterrichtet der Rabbiner vr. Frank, in der letztgenannten Schule unterrichte ich. Nicht eingeführt bis jetzt ist der jüdische Religionsunterricht am hiesigen Aposteln-Gymnasium, am Marzellen - Gymnasium, am Kaiser- Wilhelm-Gymnasium, an der GewerbesLule und an verschiedenen Privat-Lehranstalten. Ad 2. Die Erreichung war bei der Stadt — bei der Majorität der liberalen Stadtverordneten — eine leichte; sie erfolgte auf desfallsigen Antrag nach kurzen Verhandlungen. Schwieriger zeigte sich das Provinzial-Schulcollegium für den Unterricht im Gymnasium auch in Betreff der dafür bewilligten Remuneration, so daß der isr. Gemeindesäckel hier noch mit 100 Mark eintreten mußte. An der stark besuchten Schule des Pastor Hunger erfolgte die Einführung auf Initiative des Directors. Ad 3. Der Unterricht wird in den städtischen Anstalten während der Schulzeit im Schulgebäude, zu gleicher Zeit mit dem kath. und evang. Religionsunterricht ertheilt; dagegen am königl. Gymnasium nach den gewöhnlichen Schulstunden, und zwar im Winter zweimal Mittags von 12—1 Uhr. Ad 4. In der Realschule nehmen an dem Unterricht die Knaben nur bis zur Quarta (incl.) Theil, an den anderen Schulen aber ist die Theilnahme eine allgemeine bis auf wenige Ausnahmen. Diese Ausnahmen fallen auf die Extreme auf beiden Seiten. In allen Anstalten fungirt dieser Unterricht auf dem Lehrplan und als Censur auf dem Zeugniffe. — Herr Rabbiner Dr. Jaulus in Aachen giebt uns folgenden Bescheid: Ad 1. Der Religionsunterricht ist in der königl. Realschule l. Ordnung eingeführt worden. Ad 2. Durch Petition an die königl. Regierung mit Hinweisung auf das Bedürfniß. Ad 3. Der Religionsunterricht wird im Schulgebäude ertheilt, parallel und gleichzeitig mit dem katholischen und evangelischen. Die Remuneration ist nach demselben Principe wie die für den evangelischen Religionsunterricht festgesetzt. Ad 4. An den Unterricht nehmen ausnahmslos alle Kinder mosaischen Glaubens theil. Auf eine desfallsige Anfrage wird uns mitgetheilt, daß der jüdische Religionsunterricht im dortigen Gymnasium noch nicht eingeführt ist, weil die dazu erforderliche Anzahl Schüler (es sind deren 14) noch nicht erreicht ist. Dagegen werden an einer höheren Privattöchterschule sauf Actien begründet) 5 Stunden wöchentlich jüdischer Religionsunterricht ertheilt und von der Verwaltung remunerirt. — Aus Hamm schreibt uns der Vorsteher, Herr A. Lilienfeld, daß in die dortige höhere Töchterschule der jüd. Religionsunterricht eingeführt worden, seitdem dieselbe städtisch wurde; er wird lehrplanmäßig ertheilt, von allen Schülerinnen besucht und aus der Stadtcaffe remunerirt. Die Einführung in das Gymnasium ist noch nicht beantragt, da es fraglich ist, ob dem Gemeindelehrer, da er ein Gymnasium nicht besucht hat, der Unterricht in den höheren Claffen überwiesen werden würde. — Herr Prediger Grunwalb zu Leobschütz berichtet: 1. Der jüd. Religionsunterricht ist hier im königl. Gymnasium und an der simultanen höheren Töchterschule eingeführt. 2. Durch begründete Vorstellungen des hiesigen Vorstandes bei der königl. Regierung zu Oppeln. 3. Der Religionslehrer erhalt für den Religionsunterricht am Gymnasium eine Remuneration von 150 Mark. Für den Unterricht an der Töchterschule, resp. Stadtschule, zahlt die Commune einen Beitrag von 100 Mark an unsere Gemeindecaffe. Der Religionsunterricht wird in den Schulräumen der betreffenden Anstalten innerhalb der Schulzeit ertheilt.