Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 52 (25.12.1877)
- Date
- 1877-12-25
- Page
- Seite 823 (sequence 3)
- Language
- German
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823 Spaltung und Sprengung der Gemeinden durch das Austrittsgesetz nicht gelungen ist, unv ihre eigensten Anhänger vermeinen, wenn sie ihren gesonderten Gottesdienst haben, mit ihren Muttergemeinden hinsichtlich der Wohlthätigkeitsanstalten u. f. w. vereint bleiben zu können, den § 1 des Abschn. 251 des Jor. D. heraufbeschwören, um ihre Heerde zu veranlassen, sich auch in den Werken der Barmherzigkeit und Liebe von den Gemeinden zu trennen, da sie nach diesem § Alle verhungern lassen muffen, die nicht sind wie sie sind! Wir trauen den Mitgliedern der separatistischen Religionsgenoffenschaflen so viel echte Religiosität, so viel sittliches Bewußtsein, so viel Keuntmß der Thora zu, welche wiederholt auch den „Fremdling wie sich selbst zu lieben" vorschreibt, auch dem „Fremdling, der sich in deinem Lande aushält", alle Rechte an den wohlrhätigen Werken zuertheilt, wir trauen ihnen so viel Gesittung und Menschenliebe, so viel Achtung vor der Gewiffenssreiheit zu, daß sie diese Zumulhung ernstlich von sich weisen und jenen fanatischen Schandfleck des Sch.-A. nicht zu dem ihren machen werden'. Thäten dies einige unter ihnen dennoch — nun, so mögen sie ihre Schuld tragen, wie die h. Schrift gerade in diesem Punkte es ausdrückt, das Juventhum hat nichts damit zu thun; das Judenlhum, welches um 3 Jahrtausende älter ist als der Schulchan-Aruch. und welches außer R. Joseph Caro so viele erleuchtete Rabbinen, so viele von Humanität erfüllte Talmudisten, so viele gottbegeisterte Propheten unv an deren Spitze Moses hatte, die allesammt von solchen nichtswürdigen Vorschriften nichts wußten! Wir stehen nicht an, unser Berhältniß zum Schulchan-Aruch offen auszusprechen. Wir achten dieses Werk, abgesehen von den Schwächen und Fehlern, die wir an ihm zu rügen hatten, und die der Zeit und dem Manne anklebten, der in seiner schwärmerischen Verirrung aus dem Schutte der Vergangenheit Dinge hervvrholte, die schon seine Vorgänger liegen gelaffen halten; wir achten es, sagen wir, als ein mit großer Gelehrsamkeit und großem Scharfsinn verfaßtes Lehr- und Handbuch der traditionellen Satzungen, immer bereit, uns vorkommenden Falles die gebräuchliche Satzung anzugeben, und schon deshalb beachtenswerth, weil es den nachfolgenden drei Jahrhunderten als Codex gedient hat. Aber wir behalten uns stets vor, die -Quellen, sei es bei den früheren Codificatoren, sei es in den früheren Rechtsgutachten, sei es im Talmud nachzusuchen und den dort vorgetragenen Combinationen und Meinungsverschiedenheiten volle Rechnung zu tragen. Wir behalten uns ebenso vor, die Bestimmungen des Sch.-A. da, wo sie dem Geiste des mosaischen Gesetzes und der Propheten widersprechen, wo sie den echten Geist der Religiosität und Sittlichkeit unerfüllt lasten und erdrücken, wo sie die Gewiffenssreiheit feffeln und die Duldung vernichten, wo sie den berechtigten Bedürfniffen unv dem vollgültigen Geiste wahrer Cultur Widerstand leisten, als nicht verpflichtend anzusehen. WaS wir zur Läuterung, Klärung und Erhebung unserer Religion für nothwendig erachten, entfernt sich auch bei uns nicht von dem Historischen, also vom traditionellen Boden; auf diesen ist auch unsere gegenwärtige Entwickelungsphase gestellt. Aber wir verstehen gerade darum dies nicht so, daß wir den Schulchan-Aruch über die Thora, die Propheten, den Talmud stellen müffen, nicht so, daß wir dieses steinerne Gebäude mit allen seinen wankenden Säulen, mit all' seinen faulenden Sparren und Balken, mit all' seinem zerbröckelnden Mörtel sorgfältig zu erhalten härten. Die Zeit ist vorüber, wo man diejenigen Conservative nannte, welche unbedingt das Alte, das doch zu seiner Zeit auch einmal neu war, aufrecht erhalten wollen, die Erfahrung hat gelehrt, daß diese mehr zerstören als conserviren. Bei den zahllosen Fragen, die uns im Laufe der Jahre vorgelegt wurden, und in denen, die noch jetzt an uns gelangen, haben wir stets auf das hingewiesen, was der Sch.-A. darüber sagt, und dies unterstützt, wo es noch jetzt als religionsgültig anzufehen, haben aber nach bestem Wiffen und Gewissen dann auch das ausgesprochen, was sich unserer Ueberzeugung als bester, als nothwenbig für das Bedürfnis und den Geist unsrer Zeit herausstellle. Wir haben es dann Niemandem verdacht, wenn er unter den sich ergebenden Meinungen der einen oder der anderen folgte, falls sie nicht geradezu als irreligiös und schädlich erschien. Wenn sich eine Anzahl Rabbinen gegen die Rabbiner-Versammlungen, gegen Reformen oder auch gegen eine unserer Ansichien vereinigten, so haben wir ihre Meinungsäußerung immer als eine solche geachtet, Nur wenn sie eine Verketzerung hinzufügten, wenn sie ein Veroammungsurthcil gegen jede Ansicht, die nicht die ihre, aussprachen und sich die unbedingte Herrschaft über die Gewiffen anmaßten, haben wir sie mir allen Waffen des Geistes, soweit diese uns zu Gebote standen, bekämpft. Nein, wir wollen den Fanatismus nicht unter uns jetzt wieder aufkommen lasten, nachdem wir ihn so lange Zeilen von uns fern gehalten! Wir wollen nicht diesen Dämon unter uns entfeffeln, der so lange Jahrhunderte uns von außen her verfolgte und bedrückte-! Wir wiffen sehr wohl, daß alle derartige fanatische Kundgebungen im großen Ganzen bei unsren Glaubensgenoffen keinen Anklang finden. Aber sie könnten doch hier und da ein Gemülh vergiften, einen Hader anzünden, und darum ist es unsre Pflicht, unsre Warnung vernehmen zu lasten und ein helles Licht über alle derartige Machinationen zu verbreiten. Der Mische Religionsunterricht in den preußischen Schulen. II. Wir haben (s. Nr. 44 u. 48) den Zweck dargelegt, zu welchem wir die Berichte über den gegenwärtigen Stand des jüdischen Religionsunterrichtes in den preußischen Schulen sam-