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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-12-18 · Heft 51 (18.12.1877) · p. Seite 812

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 51 (18.12.1877)
Date
1877-12-18
Page
Seite 812 (sequence 8)
Language
German
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812 mit denselben einverstanden sei, auch die Staatsregierung sich nicht im entgegengesetzten Sinne ausgesprochen, sondern nur die Modalitäten des besonderen Falles hervorgehoben habe, es daher überflüssig und ungeeignet sei, bei dem mangelnden Nachweis gekränkter Rechte der Petition weitere Folge zu geben. Der Referent nahm schließlich keinen Anstand, seine Anträge zurückzuziehen, indem er constatirte, daß gegen die Aeußerungen des Vorredners über die Ansicht der Majorität der Commission und der Staatsregierung kein Widerspruch erfolgt sei. Die Commission einigte sich darnach zu dem Anträge: DasHaus der Abgeordneten wolle beschließen: über die Petition des Jacob Hornemann in Viersen, II. Nr. 211, zur Tagesordnung tzberzugehen. Bonn, 6. Dec. (Privatmitth.) Wir erhalten von einem hochgeschätzten Freunde eine in großer Erregung abgefaßte Zuschrift, welche uns auffordert, gegen einige Artikel in den letzten Nummern des Mainzer „Israeliten" (!!!), in welchen gegen den „Gemeinvebund", im Grunde gegen alles jüdische Gemeindeleben der §251 des Äore Deah in's Feld geführt und die Ehre des gesammten Judenthums vernichtet werde, zu protestiren und alle Rabbiner und Gemeinden zu einem solchen Proteste zu veranlassen. Wir vermögen dieser Aufforderung nicht nachzukommen, zunächst weil wir nicht glauben, daß jenes Blatt und deffen Re- Lacteur im Stande sind, die Ehre des Judenthums wirklich zu schmälern. Die Tendenz dieses Blattes und deffen sittlich religiöser Charakter sind zu bekannt, um ihm noch irgend eine wesentliche Bedeutung für jeden unparteiischen Beobachter beizulegen. Was es schaden konnte, hat es längst gethan, und wenn es ihm nicht gelang, durch das Austrittsgesetz die Gemeinden zu sprengen, so wird es dies auch nicht durch den 8 251 des Jore Deah bewirken. Irgend welches Aussehen über die Artikelchen jenes Blattes zu erregen, scheint uns daher ebenso der Würde des Judenthums zu wirersprechen, als überhaupt geboten zu sein. Wir legen das gedachte Blatt einfach zu den Missionsblättern, denen die Bekehrung der Juden geradeso gelingt. Was den § 251 betrifft, so ist er einfach als eine jener Uebertreibungen des religiösen Fanatismus, als einer jener Auswüchse des mittelalterlichen Geistes anzusehen, deren es in jeder Religion, welche die Barbarei des Mittelalters durchzumachen hatte, vorhanden sind. Daran, daß es Feinden der Religion nützlich scheint, solche Uebertreibungen und Auswüchse gegen die Religion in's Feld zu führen, daran ist noch keine Religion untergegangen. Wenn dies so häufig von den Judenfeinden geschieht, warum nicht auch von jenem Mainzer Blatt? <S. den Leitartikel in dieser Nummer). Großbritannien. London, 6. December. (Privatmitth.! In Nr. 40 d. Z. berichtete Ihr Correspondent aus Paris, daß die französische Centralloge Grand Orient zu Paris von den bisherigen drei Principien der gesammten Freimaurerei: der Glaube an das Dasein eines Gottes, an die Unsterblichkeit der Seele und an die Solidarität aller Menschen die beiden ersten gestrichen habe, um den ftanzösischen libres penseurs den Eintritt zu gestatten. In allen Ländern hat dieser Vorgang große Sensation und Entrüstung hervorgerufen. Die Freimaurerei erstand als Abwehr des kirchlichen Despotismus, der hierarchischen Ausschließungssucht, und nun, da sie zur Abwehr des atheistischen und materialistischen Despotismus berufen ist, will sie die Waffen strecken. Ihr Pariser Correspondent machte schon aufmerksam, daß dadurch auch die wesentlichsten Ceremonieen der Freimaurer, die Anbetung des „Wellbaumeisters" in Wegfall kommen müßten. Von Frankreich kann ein solches Vorgehen nicht durchaus verwundern. Man hat dort schon einmal den lieben Gott abzusetzen versucht, und als Robespierre den CultuS des Bernunftgottes einführte, trug dies nicht wenig zu seinem bald darauf erfolgten Sturze bei. Jndeß, wie aus vorliegenden Berichten zu ersehen ist, haben doch 76 französische Logen gegen diesen Beschluß des Grand Orient protestirt, so daß eine Spaltung der französischen Freimaurerei unvermeidlich fein wird. Aus anderen Ländern, z. B. von der irischen Mutterloge, sind ebenfalls Proteste erfloffen. Ich glaube, daß dieses Ereigniß immerhin auch in der „A. Ztg. d. Judenth." besprochen zu werden geeignet ist; denn das Judenthum als die Mutter des Monotheismus hat ein großes Jntereffe an der Bekämpfung auch dieser Gegner der reinen Gotteslehre. Es interessirt deshalb gewiß Ihre Leser, daß die Großloge von England, von der, wie jetzt nachgewiesen ist, die ganze Freimaurerei ausgegangen, in ihrer gestrigen Sitzung einen Ausschuß niedergesetzt hat, um eine Gegenerklärung abzufrffen und die Mittel zu erwägen, diesem Schisma zu begegnen. In derselben Sitzung kam auch der Umstand zur Verhandlung, daß noch immer einige deutsche Logen, (so viel wir wissen nur noch die große Loge in Berlin), das christl. Glaubensbekenntniß zur Bedingung der Aufnahme machen, also Juden und Mohammedaner ausschließen, während das Freimaurerthum alle Anhänger der monotheistischen Lehre ohne Unterschied des einzelnen Religionsbekenntnisses principiell umschließt. Der Antrag eines anglikanischen Geistlichen, eine desfallsige Erklärung an die deutschen Logen zu erlassen, wurde jedoch abgelehnt, theils weil man glaubte, daß es an einer Berechtigung hierzu fehle, theils weil berichtet wurde, daß englische Freimaurer, ohne um ihren Glauben beftagt zu werden, in den deutschen Logen Aufnahme fänden. Dies ist gewiß richtig, nur hätte hinzugefügt werden müssen, englische Freimaurer als Gäste, denn von jeher wurden in den deutschen Logen auch jüdische Freimaurer als Gäste zugelaffen, nur daß Juden von jenen nicht ausgenommen wurden. Jedenfalls hat also der Beschluß des Grand Orient eine Berurtheilung im größten Theile des Freimaurerthumes gefunden und wird schließlich noch eine Entwickelung zur Folge haben. Für die Klerikalen ist er ein

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