Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 51 (18.12.1877)
- Date
- 1877-12-18
- Page
- Seite 811 (sequence 7)
- Language
- German
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811 genoffen vom Standpunkt der Billigkeit aus die getroffene Vereinbarung zwischen :den Stadtverordneten feiner Vaterstadt und der Aufsichtsbehörde wohl als ihre Jntereffen schädigend bezeichnen dürfe. Wäre die Zeit auch noch fern, wo die Israeliten in Viersen Aussicht hätten durch eine Wahl ihrer Mitbürger einen der Ihrigen zum Curator der Realschule erhoben zu sehen, so wäre es doch principiell gewiß unrichtig, durch statutarische confessionelle Beschränkungen solcher Möglichkeit für die Zukunft zu präjudiziren. Es handele sich hier um eine allgemeine städtische Anstalt, die der Stadtgemeinde, um den Anforderungen der Aufsichtsbehörden gerecht zu werden, bedeutende Leistungen auferlege, die ganz gleichmäßig auf die Eingescffenen ohne Unterschied der Confession in Zuschlägen zu den direkten Steuern,' also allein nach der Leistungsfähigkeit auferlegt würden, es handele sich ferner gemäß § 1 des Statuts um eine simultane höhere Schule, wie solche in vielen Orten der Rheinprovin; existiren und verschiedentlich Israeliten als Curatoren gehabt hätten. Der Referent faßt seine Ausführungen in der folgendon These zusammen: In Erwägung, daß die den höheren Schulen zustehenden Corporationsrechte gemäß den von dem Provinzialschulcollegium mit Genehmigung des Unterrichtsministeriums festzustellenden Statuten durch besondere Collegien (Curatoren:c.) auszuüben sind, über die Zusammensetzung der Letztern aber keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, daß in dem vorliegenden Falle in der Bestimmung des Statuts nach dem Berhältniß der Bevölkerungszahl und der Steuerbeträge die Zahl der Curatoren auf 6 Katholiken und 3 Protestanten obligatorisch zu bestimmen, also keine Verletzung bestehender Rechte anderer Religionsgesellschaften zu erblicken ist, daß indeß kein Grund vorhanden ist, bei höheren Schulen, die aus öffentlichen, von allen Staats- oder Gemeindebürgern aufgebrachten Mitteln unterhalten werden, solche oder ähnliche confessionelle Beschränkungen zu Ungunsten einzelner Religionsgenoffenschaften bei der Wahl der Curatoren vorzuschreiben. beschließt die Unterrichtscommission dem Abgeordnetenhause zu empfehlen die Petition des Jacob Hornemann in Viersen, II. Nr. 211, dem Königlichen Staatsministerium als Material und als Ausdruck berechtigter Wünsche für die bevorstehende Reform des Unterrichtswesens zu überweisen. Der Vertreter der Staatsregierung Herr Geh. Negierungsrath Dr. Stander führt aus: „Was den Charakter der höheren Bürgerschule zu Viersen betrifft, so ist derselbe unter den Modalitäten, welche in eoncrelo der § 2 des Statuts angiebt, als ein christlich simultaner zu betrachten. Dies schließt jedoch nicht aus, daß selbstredend Kinder aller Confessionen Zutritt zu der Anstalt haben, und daß nach § 6 des Statuts die Lehrer nach Maßgabe der Tüchtigkeit unter billiger Berücksichtigung der confessionellen Berhältniffe gewählt werden. Die Stadt Viersen hat übrigens unter 19,650 Einwohnern nur 80 Juden, unter welchen nur 3—4 Familien sich in befferen Derhältniffen befinden und kein Einkommensteuerpflichtiger ist." In der eröffneten Discussion wurde durch ältere Mitglieder darauf aufmerksam gemacht, daß das Abgeordnetenhaus in einer ähnlichen Sache bereits Stellung genommen habe, indem es am 18. Februar 1868 die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Elbing, dafür Sorge zu tragen, daß die Verfügung der, Königlichen Regierung zu Danzig, wodurch dieselbe den Arzt l»r. Iacobi, jüd. Confession, von der Mitgliedschaft in dem Vorstände der höheren Töchterschule ausschloß, wieder aufgehoben werde, der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung überwies. Der Bericht des Referenten, Herrn Abg. l)r. Paur, findet sich in Nr. 130 der Drucksachen 1. Session, 10. Legislaturperiode 1867. Derselbe Gegenstand ist. noch einmal in der 3. Session, 10. Legislaturperiode 1869 in der Gemeindecommission zur Sprache gekommen, indem diese den Beschluß faßte, die erneuerte Petition wegen Nichtberücksichtigung nunmehr der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen. Der bezügliche Bericht Nr. 224 des Abg. Böhmer ist im Plenum nicht zum Vortrag gekommen. In der Debatte wurde von einem Mitgliede der christliche Charakter der Schule hervorgehoben, der naturgemäß Juden aus dem Curatorium, das ja einen bedeutenden Einfluß auf die Schulleitung haben möffe, ausfchlöffe, dem entgegen von anderer Seite nicht nur der christliche Charakter dieser besonderen Schule, sondern auch die Berechtigung von einem solchen bei Schulen, die den Kindern aller Confessionen zugänglich sind und in denen nur der Religionsunterricht confessionell gegeben werbe, überhaupt zu reden, bestritten. Die Curatorien der höheren Schulen haben aber abgesehen von dieser Streitfrage gar keine directe Einwirkung auf die innere Organisation, sie seien eigentlich nichts anderes als communale Verwaltungscommissionen und daher der Ausschluß von Nichtchristen, wenn sie durch das Vertrauen ihrer Mitbürger berufen würden, gar nicht zu entschuldigen. Von einem Mitgliede wurde noch angeführt, daß nach seiner Kenntniß der localen Verhältnisse es nur eines kleinen weiteren Druckes von Seiten des Provinzialschulcollegiums bedurft haben würde, um auch die Beschränkung bezüglich der Confession der Mitglieder des Curatoriums zu beseitigen, nachdem die Stadtverordneten in der wichtigeren Frage wegen der Confession der Lehrer nachgegeben hätten. Von anderer Seite wurde inveß die Ausübung eines solchen Druckes als, unerwünscht bezeichnet und weiter ausgeführt, daß die Präcedenzfalle insofern nicht zutreffend seien, weil es sich damals um Ausschließung von Juden wider Willen der zunächst Betheiligten gehandelt habe, jetzt Zulassung von Juden wider Willen der zunächst Betheiligten in Frage stehe. Von einem Redner wurde endlich das Bedauern ausgesprochen, aus formalen Gründen nicht für die Anträge res Referenten stimmen zu können und hervorgehoben, daß er, wie unzweifelhaft die Majorität der Commission, materiell