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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-12-18 · Heft 51 (18.12.1877) · p. Seite 806

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 51 (18.12.1877)
Date
1877-12-18
Page
Seite 806 (sequence 2)
Language
German
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806 Kraft anstreben? Wenn Fanatismus die Leidenschaft ist, welche jede andere Meinung nicht blos als irrig verurtheilt, sondern sie auch nicht dulden, nicht bestehen lasten, sondern mit allen Mitteln beseitigen will, die Leidenschaft, welche jeder anderen Meinung die Berechtigung abspricht und deshalb den Träger derselben außerhalb aller Rechte, also auch aller Pflichten gegen ihn stellt — so hatte der Fanatismus unter den Juden die mehrfache Anregung, daß hier die persönliche Meinung zugleich die der Gesammtheit war oder doch schien, daß ferner das umfastende und vielverzweigte Gesetz eine unzählbare Menge von Möglichkeiten der Uebertretung bot, und daß endlich die jüdische Religion von Außen zu viel verfolgt wurde, um auch nach Innen die Verletzung dulden zu können. Es kann daher nicht auffallen, daß zu Zeilen dieser Fanatismus sich in unliebsamen Thatsachen kundthat, daß er aber auch in einzelnen Paragraphen des codificirten Gesetzes sich ausprägte. Es versteht sich von selbst, daß wir dies in keinerlei Weise rechtfertigen, wohl aber, vaß wir es auf dem geschichtlichen Boden erklärlich finden. In unserer Zeit aber, wo sich die Verschiedenheit der Meinungen — ohne Schuld der Einzelnen — so erstaunlich entwickelt hat, wo zugleich — auch wieder ohne Verdienst der Einzelnen — die gegenseitige Duldung dieser Meinungsverschiedenheit zum allgemeinen Rechtsgrundsatz geworden, und der Kampf nur mit Gründen des Geistes gestattet ist, wo namentlich wir Juden unsre ganze Existenz auf dieses Recht der Meinungsverschiedenheit aufgebaut haben, die Gleichberechtigung, nicht blos in politischer, sondern auch in intellectueller, socialer und sittlicher Beziehung trotz der Verschiedenheit unsrer Religionslehre von allen anderen in vollen Anspruch nehmekl: — jetzt ist das Heraufbeschwören des verfolgungssüchtigen Fanatismus in unsrer Mitte wegen Meinungsverschiedenheit einem Verbrechen gleich zu achten, einem Verbrechen gegen das Judenthum, gegen dessen Stellung, gegen die Verhältniffe feiner Bekenner, also gegen die Gesammtheit und gegen die Einzelnen! Mit Recht ist oft hervorgehoben worden, wie das Judenthum in der Entwickelung und der Discussion, besonders seines Gesetzes, eine rühmenswerthe Toleranz bethätigt hat. Abgesehen von dem Kampfe zwischen den Pharisäern und Sadduzäern, dem so mächtige politische Momente einwohnten, zeigt schon die Abfaffungßweise des ganzen Talmuds, wie von seinen Anfängen bis zu seinem Abschluß jede Meinungsverschiedenheit geachtet wurde, nicht allein nebeneinander bestand, sondern selbst gewiffermaßen protocollarisch verzeichnet wurde, sogar da, wo ein völliger Gegensatz und eine Trennung in Schulen stattgefunden. Nur äußerst wenige Fälle von gegenseitiger Aechtung kommen vor, werden allgemein gemißbilligt und baldigst ausgeglichen. Der eigentliche Fanatismus erstand erst mit der Codification des talmudischen Gesetzes, d. h. mit der schriftlichen und systematischen Fixirung der Satzungen, welche als entschieden rechtsgültig aufgestellt wurden. Zwar noch lange blieb die Discussion über diese codificirten Gesetze bestehen, fing jedoch bald an, mehr Spiel des Scharfsinns und Witzes in Rede und Antwort zu sein, als eine Bedeutung für das Leben zu haben. Der Schulchan-Aruch war mit seinen Zusätzen und Commentaren der abschließende Codex szum ersten Male Ben. 1565). Wenn auch anfänglich einige bedeutende Autoritäten gegen ihn protestirten, so wurde doch sein Ansehn bald unantastbar. Es war dies für das Judenthum ein allgemeines Unglück. Die Unfehlbarkeit des Schulchan- Aruch erdrückte nach und nach jede frische Geistesbewegung und brachte eine Uniformität hervor, welche dem Fanatismus, wie er theils aus Bornirtheit, theils aus Heuchelei hervorgeht, die reichlichste Nahrung darbot. Kommen wir im nächsten Artikel zu einer ausführlichen Erörterung. (Fortsetzung folgt.) Wien, Ende November. Zur Stellung der Rabbiner in Oesterreich. Das Austrittsgesetz in Preußen hat auf das glänzendste bewiesen, daß in den jüdischen Gemeinden ein viel besserer Geist vorhanden ist, als deren wahre Freunde zu hoffen wagten. Was wurde nicht alles versucht, welche Mittel nicht angewendet, um Spaltungen hervorzurufen? Wahrlich wir Juden haben jetzt kein Recht, die Jesuiten wegen des Satzes „der Zweck heiligt die Mittel" anzugreifen; denn wir haben auch Persönlichkeiten in unserer Mitte, die nach demselben Grundsätze handeln; und dürfen nicht mehr über die Lehre der Unfehlbarkeit spotten, seitdem wir unter uns mehrere Leute haben, die für sich die Unfehlbarkeit in Anspruch nehmen. Verkennen wir jedoch nicht, daß es in den jüdischen Gemeinden mannigfache Mißstände giebt: und speciell ist das Verhältniß der Gemeinden zu den Rabbinern nicht festgestellt. Ich erinnere nur an den Fall in Gleiwitz, wo dem Rabbiner das Predigen verboten wurde. In katholischen Kreisen wird über den Mangel an Nachwuchs von Geistlichen geklagt; bei uns Juden ist keine Gemeinde in Verlegenheit, die einen Rabbiner sucht. Wohl sind die Lumina nicht zahlreich, das war jedoch auch in ftühern Zeiten der Fall. Was mich jedoch wundert und was mich fteut, ist, daß es unter uns noch zahlreiche junge Leute giebt, die ideale Zwecke verfolgen. Welche Erfolge bat Derjenige zu erwarten, der mit großem Fleiße und vieler Hingebung Jahrelang jüdisch - theologische Studien treibt, um dereinst in würdiger Weise einen Rabbinersitz einzunehmen? Was die Stellung nach Außen und die materiellen Vortheile betrifft, so bietet jeder andere Beruf viel glänzendere Aussichten; zu schweigen, daß der katholische Geistliche Bischof und Cardinal werden kann, giebt es zahlreiche Pfarreien, Domherstellen rc., die weit größere materielle Vortheile bieten. Und nach Innen hat der Rabbiner stets zwischen den bestehenden Parteien, die in jeder Gemeinde vorhanden sind, wenn er in Frieden leben will, unablässig zu laviren. Und nun gar, wo der Rabbiner auf eine

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