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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-12-11 · Heft 50 (11.12.1877) · p. Seite 797

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 50 (11.12.1877)
Date
1877-12-11
Page
Seite 797 (sequence 9)
Language
German
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797 nämlich außer einigen zur Größe des hinterlaffenen Vermögens nicht bedeutenden Legalen an die nächsten Angehörigen dev Vermögensrest, sowie das Erträgniß dreier Häuser zu einer Schar - mann-Sliftung designirt, aus welcher Schulkinder bekleidet und unterstützt, namentlich aber Stipendien zu 300 fl. per Jahr für arme Elementar-, Real- und Gymnasialschüler ohne Rücksicht auf die Confession fundirt werden sollen. Ein großer Theil der Vermächtnisse an Angehörige besteht aus Renten, deren Capital nach dem Ableben der Erben ebenfalls der Scharmann- Stiftung zufallen soll, so daß dieselbe seiner Zeit wahrscheinlich ein Capital von mehr als 100,000 fl. zur Grundlage haben wird. — Außerdem bestimmt das Testament folgende Legate an Wohlthätigkeits- Anstalten: Zur Erbauung eines Zadik-Hadin (Leichenhauses) auf dem Jnnerstädtischen isr. Friedhofe 1200 fl., der Temesvarer isr. Gemeinde 1500 fl., der Chewra-Kadischa 1000 fl., dem Jnnerstädter Tempelfond 1000 fl., dem israel. Landes-Seminar in Budapest 1500 fl., der Miskolczer israel. Gemeinde 5OV fl., dem Miskolczer Armenfond 300 fl., der Miskolczer Chewra-Kadischa 300 fl., dem Temesvarer städtischen Spital 2000 fl. u. a. m. Das Geschäftspersonal, welches langer als zwei Jahre dient, erhält ein sechsmonatliches Gehalt, die Dienstboten einen dreimonatlichen Lohn. Frankreich. Puriö, 2. December. Das Budget für 1878 tragt für den isr. Cultus gleich den beiden vorangegangenen Jahren auf 192,400 Frcs. an, einschließlich 26,600 Frcs. für Algerien; außerdem 20,000 Frcs. als Beitrag für die Arbeiten an jüdischen Cultusarbeiten. Das Personal des isr. Cultus besteht in Frankreich aus 9 Großrabbinen, 22 Rabbinen, 26 Borbetern, in Algerien aus 3 Großrabbinen und 3 Rabbinen. Das höchste Gehalt betragt 12,000 Frcs., das niedrigste 600 Frcs. — Der Bataillonschef Alfred Cerf ist zum Oberst-Lieutenant des 104. Linienregiments ernannt worden. — Der Präsident des israelitischen ConsistoriumS von Oran, Simon Kanouis, ist zum Mitglied des Generalraths und von diesem zum Mitglied der Departemental-Commission gewählt worden. — In Algerien wüthete jüngst eine Pockenepidemie. Der Regierungsarzt Faure hatte 18 Israeliten zu behandeln, wovon 4 starben, 14 genasen. Er macht in seinem Bericht folgende Bemerkung, die, weil sie ein allgemeines Princip berührt, hier wörtlich wiedergegeben werde: „Ich muß dem Israelitischen Wohlthätigkeits-Comitä öffentlich die Gerechtigkeit widerfahren lasten, daß seine Sorgfalt für seine eingeborenen Glaubensgenossen ohne Grenzen ist, und daß mit dem größten Eifer die bedürftigen Kranken mit allen für ihre Lage geforderten Gegenständen versieht; gewiß ein sprechender ^Beweis für die wohlverstandene Solidarität, welche die Individuen eines Stammes unter sich verbindet und für den Bortheil, den die Privatinitiative über die officiellen und Regierungs - Wohlthätigkeitsanstalten voraus hat, deren Langsamkeit und reglementsmaßige Formalitäten sie oft den Bedürftigen zu Hülfe kommen lasten, wenn diese keiner Hülfe mehr bedürfen." Schweiz. St. Gallen, 27. Nov. (Privatmitth.) Wir haben versprochen (dir. 49) auf das Gutachten des Professor Heim in Zürich über den israelit. Friedhof in Tablat zurückzukommen. Das Gutachten schließt mit folgenden Sätzen: „Ich kann somit mit voller Ueberzeugung den Satz aussprechen, daß der in Frage stehende Friedhof für seine Umgebungen durchaus unschädlich ist, und möchte wünschen, daß dies in einem ähnlichen Grade auch bei anderen Kirchhöfen häufiger der Fall wäre. ' In dem Umstand, daß ich selbst als eifriger Vertreter der Leichenverbrennung jederzeit mehr Genugthuung habe, die Gefahr anstatt die Unschädlichkeit eines Friedhofes Nachweisen zu können, mögen Sie meine Garantie dafür entnehmen, daß ich nicht zu günstig für den Friedhof die Verhältnisse beurtheilt habe." Hierdurch wurde den Gegnern des jüdischen Friedhofes der gesuudheitspolizeiliche Grund völlig entzogen und die Frage lediglich auf den religionsfteiheitlichen Boden versetzt. So kamen denn auch bei den eigentlichen Urhebern der ganzen Frage die eigentlichen persönlichen Motive zum Vorschein, die in einer Speculatiov mit den dort befindlichen Grundstücken lagen. Wir können hier aus dem Gutachten nicht die Erörterungen anführen, welche lediglich die örtliche Bodenbeschaffenheit betreffen, sondern beschränken uns auf einige Stellen, welche ein allgemeines Interesse enthalten. Es heißt gleich im Anfänge: „In früherer Zeit war man der Meinung, daß die Kirchhöfe besonders durch ihre Ausdünstung einen gesundheitsschädlichen Einfluß ausüben würden, und legte sie deshalb auf den Anhöhen an, wo ein beständiger Wechsel der Luft eintreten konnte. Bon diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, ist die Lage des israel. Friedhofes eine durchaus günstige. Er liegt nicht vor Winden geschützt in gefangener Mulde, sondern am Gehänge etwas erhaben über der Tiefe des offenen, breiten, den Winden ausgesetzten Hauptthales. Die Erfahrungen und Untersuchungen der letzten 2—3 Jahrzehnte haben aber ergeben, daß die Gefahr, welche in eine Kirchhofe für seine Umgebungen liegt, nicht durch die Luft, sondern durch das Waffer vermittelt wird. Wenn wir die Gefahr eines Kirchhofes für die Umgebungen beurtheilen wollen, haben wir uns einfach die Frage vorzulegen: gelangt Waffer, welches auf dem Friedhof versickert oder durch dessen Boden fließt und dadurch mit den Leichen in Berührung gekommen ist, in unsere Brunnen, oder nicht. Bon Leichen inficirtes Grundwaffer, welches nicht zum Trinken verwendet wird, , sondern nur im Boden liegt, übt keinen schädlichen Einfluß aus, 50

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