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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-12-11 · Heft 50 (11.12.1877) · p. Seite 796

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 50 (11.12.1877)
Date
1877-12-11
Page
Seite 796 (sequence 8)
Language
German
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796 Bedienstete der jüdischen Gemeinden und was sie betrifft, gehört also in's Ministerium deS Innern. Im Königreich Hannover verhielt sich dies allerdings anders; wahrend man aber die dortigen jüdischen Einrichtungen bestehen ließ, hat man den Charakter nach dieser Seite hin geändert. — Man wird auch fragen, warum mußte sich der Führer der Centrumspartei dieser an sich gewiß nicht oppositionellen Angelegenheit annehmen? Warum nicht ein Abgeordneter jüdischer Religion? Die Antwort liegt auf der Hand und ist betrübend genug. DarmstadL, im November. (Privatmitth.) Den 21. d. hat die Wahl des isr. Vorstandes nach der neuen Wahlordnung stattgefunden. Im Jahre 1830 war den isr. Religionsgemeinden Heffens das bis dahin nach Herkommen und Sitte ausgeübte allgemeine Wahlrecht entzogen worden. Aber seit länger als einem Jahrzehnt besteht die Regel, daß dasselbe denjenigen Gemeinden, die darum nachsuchen, zurückgegeben werde. Voriges Jahr hat der hiesige Vorstand ein deSfallsiges Gesuch an die großh. Regierung gerichtet, dem sofort willfahrt wurde. Demgemäß wurde vom Vorstande eine neue Wahlordnung entworfen und von der Regierung, nachdem dieselbe der Gemeinde zur Einsichtnahme und Geltendmachung etwaiger Desiderien 4 Wochen offen gelegen, genehmigt. Ihr zufolge sind alle dahier wohnenden Israeliten, welche 25 Jahre alt und seit Anfang des betreffenden Kalenderjahres zu den Cultusumlagen der Gemeinde beitragen, stimmberechtigt. Und der 2l. d. war der Tag, an welchem die Gemeinde in der Lage war, von dem wiedererlangten allgemeinen Wahlrecht den ersten Gebrauch zu machen, und sie hat ihre Aufgabe in der würdigsten Weise gelöst. Sobald der Wahltermin bekannt wurde, begann eine rege Wahlbewegung und brachte neues Leben in die Gemeinde. Wahlversammlungen fanden statt, um sich über die vorzuschlagenden Candidaten zu besprechen und schlüssig zu machen. Durchschlagend war die von der Mehrzahl der Gemeindegliecer besuchte Versammlung, welche den 17. d. im Gartensaale des Darmstädter Hof stattgefunden. Die daselbst aufgestellten Candidaten wurden einer wahren Censur unterworfen. In früheren Zeiten wäre es bei solcher Gelegenheit zu Reibereien gekommen. Allein die fortgeschrittene Cultur hat die Sitten gemildert und die Neigungen höheren Zwecken dienstbar gemacht. Die Theilnahme an der Wahlhandlung selbst war in Rücksicht, daß die Majorität der orthodoxen Religionsgefellfchaft sich der Wahl enthielt, eine fast allgemeine zu nennen. Aus der Wahlurne gingen folgende Personen hervor: die Herren Banquier Otto Wolfskehl, Stadtverordneter und Mitglied der 2. Kammer der Landstande; Commerzienrath H. Blumenthal, Hoftaxator M. Neustadt, Banquier W. Reichenbach, Banquier S. Benjamin, Kaufmann A. Trier, Rentner M. Hachenburger, Banquier I. Sander, Rentner I. Landsberg. — Man war geneigt, auch einige Mitglieder der orthodoxen Religionsgesellschaft in den Vorstand zu wählen. Allein da dieselbe einige Tage vorher in einer eigens hierzu berufenen Versammlung ihrer Mitglieder mit Majorität den Beschluß faßte, sich der Wahl zu enthalten, so mußte man darauf verzichten. Demungeachtet ist der Vorstand aus solchen Männern zusammengesetzt, die sicherlich bereit sind, mit der orthodoxen Gesellschaft ein Compromiß, wenn nicht auf religiösem, doch auf finanziellem Gebiete, einzugehen, wenn dieselbe nicht mit aller Gewalt in der Opposition gegen die Gemeinde beharren will. Die Zeit wird's lehren. — (Man sieht hieraus, daß die sogen. Orthodoxen in Darmstadt rein vom Separationsgelüste beseelt sind und jede Hand zur Ausgleichung und Versöhnung zurückstoßen, natürlich in der Hoffnung auf das Austrittsgesetz, welches dem hessischen Landtage vorliegt und worüber wir mehrfach berichtetet haben. Redaction.) Aus Württemberg, 25. Novbr. (Privatmitth.) Unser Landtag hat sich jetzt mit einem Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer zu beschäftigen, welches die Stellung der letzteren, selbstverständlich die israelitischen eingeschlossen, sehr verbessert. Wir haben bereits berichtet, daß die israel. Borbeter durch einen Ausschuß eine Petition an den Landtag gerichtet haben, um in die Kategorie der Bolksschullehrer einbegriffen zu werden. Ueber das Schicksal dieser Petition wird folgendermaßen berichtet: Eine Petition seitens des Ausschusses des israelit. Lehrer- und Vorsängervereins, dahin gehend, es möchte das vorliegende Gesetz auch auf die israel. Lehrer und Vorsänger in der Weise angewendet werden, daß vollständige Rechtsgleichheit zwischen Lehrern und Vorsängern gewährt werre. Was letztere Bitte betrifft, so fand sich die Commission nicht in der Lage, diese Petition zu befürworten, und zwar aus dem Grunde, weil das Borsängeramt ein israelit. Kirchenamt ist (vgl. Art. 53—56 des Jsraelitengesetzes vom 25. April 1828), und die Verhältnisse dieser Diener in dem vorliegenden Gesetze ohne einen Eingriff in ressen Oekonomie nur insoweit eine Beachtung und Behandlung finden können, als solche zugleich Volksschullehrer sind oder werden. Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. November. Wir haben über Wahlversammlungen berichtet (s. Nr. 48. 49). Gestern fanden die Wahlen in den Vorstand der israelitischen Cultuszemeinde Wien statt, und wurden bei 341 abgegebenen Stimmen mit überwiegender Majorität die ausscheidenden Vorstandsmitglieder: Gustav Ritter v. Epstein, Ignaz Ritter v. Ephrussi, vr. Angelo Ritter v. Kuh, Moritz Pollak Ritter v. Borkenau und Joseph Hieldburghäuffer für eine vierjährige Functionsdauer wieder-, Herr Jakob Brandeis an Stelle des ausgetretenen Moritz Freiherrn v. Königswarter für eine dreijährige Functionsdauer neu gewählt. — Immerhin ist die geringe Betheiligung an den Wahlen bemerkenswerth. Temeövar, 19. November. (Privatmitth.) Der vorgestern hier verstorbene, in weiteren Kreisen bekannte Stadtrepräsentant S. Scharmann hat den größten Theil seines ansehnlichen Vermögens zu einer wohlthatigen Stiftung bestimmt, er hat

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