Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1877)
- Date
- 1877-12-04
- Page
- Seite 783 (sequence 11)
- Language
- German
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783 das Begräbnißgesetz durch die Aufrechtstellung der Petition der Israeliten in keiner Weise verletzt werde. Hr. Decan Rüg gl e spricht vom confesfionellen und rechtlichen Standpunkte aus für den Commissionsantrag. Hr. Ingenieur Engster hält dafür, wenn man es mit Len gesetzlichen Bestimmungen vereinbar finden könne, solche Separatsriedhöse zu gestatten, so leide die Grundsätzlichkeit Schiffbrnch und solle man dann lieber das ganze Begräbnißgesetz an den Nagel hängen. Hr. RR. Keel betrachtet die Angelegenheit als eine reine Rechtsfrage. Der Regierungsrath habe s. Z. der israelitischen Genosienschast die Anlage des Friedhofs im Kronrhal gestattet, gestützt auf das Gutachten der Sanitätsbehörde, daß eine sanitäre Gefährde durchaus nicht vorhanden sei, eine solche könne auch jetzt nicht nachgewiesen werden. Das Begräbnißgesetz werde auch dadurch nicht alterirt, indem nach demselben bestehende Friedhöfe so lange benutzt werden dürfen, als sie dem Zwecke entsprechen, d. h. nicht angefüllt sind. Hr. Oberst Brändlin vertheidigt ebenfalls den Commissionalantrag und widerlegt die Einwürse der Gesundheitsgefährlichkeit, wobei er namentlich anführr, daß gerade jetzt in der unmittelbaren Nähe des Friedhofs ein neues Gebäude aufgeführt Hr. Lvm. Dr. Curti vermißt in dem Gutachten des Hrn. Prof. vr. Heim die positive Versicherung, daß eine sanitäre Gefährde absolut ausgeschloffen sei; daffelbe sage nur, daß eine solche sehr wahrscheinlich nicht eintreten werde. Gewißheit habe man also nicht und wenn Hr. Heim zugeben müffe, daß eine Wasserleitung unter dem Friedhofe durchgeführt werde, so frage er, wer aus einem solchen Brunnen Waffer trinken möchte. Dann sei die Frage auch vom principiellen Standpunkte aus aufzufaffeu, ob nämlich einzelne confessionelle Friedhöfe überhaupt noch zulässig seien. Der heutige Entscheid des Großen Rathes werde dem Regierungsrath auch in ähnlichen Fällen zur Richtschnur Nach kurzen Repliken des Herren Künzle und vr. Lanter erfolgt die Abstimmung. Mit großer Mehrheit wird der Commissionsantrag angenommen und daher den Israeliten die Fortbenutzung des Friedhofs im Kronthal gestattet." (So hat in St. Gallen die Stimme des Rechts eher Gehör gefunden als — in Brüssel! Wir können aber nicht umhin, anzuerkennen, daß dieser glückliche Erfolg zumeist den rastlosen Bemühungen des Rabbiners vr. Engelbert zu verdanken ist, der es hierin ebenso wie in der Schächlfrage an Eifer nicht hat fehlen laffen. Bei beiden Fragen handelte es sich noch um Bieles mehr als um deren Gegenstand allein, vielleicht um den ganzen Bestand der Gemeinde. Auf das Gutachten des Prof. Heim werden wir noch zurückkommen. Red actio n.) Bonn, 25. Nov. (Notizen.) Aus Altbuch bei Trautenau in Böhmen wird uns vom 5. d. M. über das Leichenbegängniß des Brauherrn Lazar Glücklich mitgetheilt, daß um dem wegen feiner Verdienste um den dortigen Platz und insbesondere wegen seiner Wohlthätigkeit sehr geachteten Manne die letzte Ehre zu erweisen nicht blos die ganze Schuljugend mit ihren Lehrern, der Gemeinderath, sondern auch die Veteranen-Vereine von Allbuch und Trautenau mir ihren Musikcapeüen und Fahnen, sowie auch der katholische Pfarrer erschienen war. Der Verstorbene war auch wegen seiner Aufopferungen im Jahre 1866 für die Verwunderen vom Kaiser mit dem goldenen Berdienstkreuze geschmückt worden. Senil Das hebräische Felsengrab. Unter der Ueberschrift „Das hebr. Felsengrab und seine Beziehung zur christl. Kirche" hat Prof. vr. Hermann Zschokke in der Beilage zur „Wiener Abendpost" einen intereffanten Aufsatz geliefert, aus welchem wir hier Einiges miltheilen wollen. Er giebt eine Beschreibung der in Palästina überaus zahlreich gefundenen Felsengräber, die dem jüdischen Alterthume angehören. Viele derselben wurden von den Christen, als das Christenthum sich auszubreiten begonnen hatte, zu Capellen verwendet und zu diesem Zwecke selbst ausgemalt, oder zum Aufenthaltsorte von Einsiedlern; nicht minder wurden alte Gräber für die Beervigungsstätten von Aposteln und christlichen Heiligen ausgegeben. Bon diesen Beziehungen zur christlichen Kirche sehen wir natürlich hier ab. I e t o n. Bevor wir jedoch auf die einzelnen Grabdenkmäler Palästinas naher eingehen, scheint es ersprießlich zu sein, in Kürze den allgemeinen Charakter des hebräischen Grabes überhaupt, wie er in den verschiedenen Zeiten fast unverändert sich erhalten hat, hier anzuführe». Die Gräber jener Zeit waren zumeist Sammelgräber, d. h. unterirdische Räume, die zur Aufnahme einer unbestimmten Zahl von Leichen bestimmt waren und deshalb leicht geöffnet und geschloffen werden konnten. Sie waren zumeist in Felsen gegraben oder gehauen und enthielten eine kleinere oder größere Anzahl Gräber, in welche die Leichname gelegt wurden. Diese Art, die Tobten zu bestatten, war unzweifelhaft die älteste, da nirgends von einem eigentlichen Beerdigen im Mutterschooße der Erde die Rede ist; denn als Abraham nach dem Tode seines Weibes Sarah sich an die Hethiter, die Bewohner jener Gegend, 49*