Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1877)
- Date
- 1877-12-04
- Page
- Seite 780 (sequence 8)
- Language
- German
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780 Die Unterrichts commission verhandelte gestern über die Petition des jüdischen Bürgers^ I. Hornemanv zu Viersen, der sich über die Bestimmung des Statuts der dortigen Realschule beschwert, nach welchem den Israeliten die Möglichkeit abgeschnitten ist, Mitglieder des Curatoriums dieser Schule zu sein. Der Referent erkannte zwar an, daß nach Lage der Sache ven jüdischen Einwohnern von Viersen ein solches Recht nicht zustande, der Petent also abzuweisen sei; indeß hielt er es für angemeffen, der Staatsregierung für die Regelung dieser oft wiederkehrenden Streitfrage die unbedingte Zulassung der Juden in die Curatorien solcher Unterrichtsanstalten zu empfehlen. Der Regierungscommifsar erläuterte die Sachlage. In Viersen, wo neben ca. 18,000 Katholiken 1800 Protestanten und 80 Juden leben, ist nach langen Verhandlungen eine simultane Realschule zu Stande gekommen, deren Curatorium aus sechs katholischen und drei protestantischen, von den Stadtverordneten gewählten Mitgliedern besteht. Die Juden könnten bei ihrer numerischen wie finanziellen Bedeutungslosigkeit den Anspruch nicht erheben, in das Curatorium ausgenommen zu werden. Auf Anfrage eines Mitgliedes der Commission erklärte der Regierungscommiffar, daß die Anstalt eine christlich-simultane fei. Aus diesem Grunde wurde seitens mehrer Mitglieder der Commission, die dem Centrum angehören, das Petitum für unbegründet erklärt und ausgeführt, daß unter solchen Verhältnisien lediglich christliche Mitglieder dem Curatorium angehören könnten. Wenn man anführe, daß die Juden, da die Anstalt städtisch fei, auch zu ihrer Unterhaltung beilragen müßten, so dürfe nicht außer Acht gelaffen werden, daß sie dieses ihr Interesse durch den Stadtrath oder die Schuldeputation, für welche sie wählbar seien, ausüben können. Das Gesetz vom 3. Juli 1869 laffe wohl zu, daß ein Jude Mitglied einer städtischen Schuldeputation werde, habe aber nach einem Ministerialrescript vom 21. November 1871 keine Anwendung auf die Wahl zum Mitgliede des Vorstandes einer christlichen Schule. Die Viersener wollten keine Juden in das Curatorium; man habe doch keine Beranlaffung, gegen den Willen der Corporation, der Selbstverwaltungsorgane, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen sich bewegt, einzuschreiten, und dies erfordere darum einfache Abweisung des Petenten. Dem gegenüber wurde von mehreren Seiten die Zulässigkeit des Eintrittes in das Curatorium gefordert, wenn auch die vorliegende Petition als nicht begründet anzusehen sei; es müsse dabei jede Beschränkung aufhören, zumal die Curatorien nur externe Sachen zu besorgen hätten. Eine Hinweisung auf das Unterrichtsgesetz sei nicht angänglich; sie klinge fast „humoristisch". Der Regierungscommiffar bemerkte übrigens, daß die 1) Es ist charakreristisch, daß die ultramontane „Kölnische Voltszeitung", welche diesen Bericht zuerst reproducirte, die ursprünglichen Worte „des jüdischen Burgers" strich und dafür „des Herrn" setzte. Sie scheint einen Juden lieber als „Herrn", denn als „Bürger" anzucrkennen. Dies stimmt recht schön zu der Behauptung der Eentrumspartei, daß sie für die bürgerliche Freiheit aller Confeisionen kämpfe! Frage in Betreff der Mitgliedschaft der Juden in solchen Curatorien bei den Berathungen des Unterrichtsgesetzes die eingehendste Erörterung gefunden habe. Die Commission ging schließlich über die Petition zur Tagesordnung über. (Man erwäge wohl, daß es sich hier nicht darum handelte, ein Jude müsse in das Curatorium der Simultanschule gewählt werden, sondern nur um die Zulässigkeit der Wahl eines solchen. Auch diese wird sowohl von der Regierung, als von der Petitionscommission des Abgeordnetenhauses zurückgewiesen, obschon die Simultanschule eine Anstalt der städtischen Gemeinde einer confessionell gemischten Bevölkerung ist! Nun spreche man davon, daß die sog. Simultanschule ein Fortschritt auch zu Gunsten der Juden sei, und daß die Juden zum Bortheil derselben ihre eigenen Schulen opfern sollen. Das Motiv, welches auch der Regierungscommiffar gellend machte, daß die Juden in Viersen numerisch und finanziell unbedeutend seien, könnten wir gerechtfertigt finden, wenn es in dem Statut heißen sollte: ein Jude müsse Mitglied des Curatoriums sein, ist aber sicherlich sehr falsch, wenn es sich nur um die Zulässigkeit der Wahl eines Juden handelt. Da muß die Capacität die einzige Richtschnur sein. Es könnte ja Vorkommen, daß sich ein Jude von ausgezeichneter Befähigung dort fände, und da unsre kleineren Städte selten über Ueberstuß an Capacitäten zu klagen haben, so würde es ein Verlust sein, jene bloß der Confesfiou wegen nicht wählen zu dürfen. Allein wir wissen, daß in dem sog. Staate der Intelligenz die jüdische Intelligenz am wenigsten berücksichtigt wird. In wie vielen Städten werden Juden in die Stadtverordneten- Berfammlung und selbst in den Magistrat gewählt, obschon die Anzahl der Juden in denselben verhaltnißmäßig gering, ja sehr gering ist. Was würde mau nun dazu sagen, wenn es hieße: die Juden in dieser Stadt find numerisch und finanziell unbedeutend, daher ist es unzulässig, daß sie Mitglieder der Stadwerordneten- Bersammlung und des Magistrates werden. Die qu. Sache liegt aber auf derselben Linie, da diese städtischen Behörden auch über Kirchensachen und Schulangelegenheiten zu entscheiden haben. Man sieht, daß auch das deutsche Reichsgesetz vom 3. Juni 1869 selbst in Preußen noch nicht zur unbedingten Geltung gekommen. Redaction.) Biersen, 25. Nov. (Privatm.) In meiner vor. Corr. bemerkte ich schon, daß der Bericht über die wichtige Sitzung der Unterrichtscommission des Abgeordnetenhauses vom 17. d. aus ultramontaner Feder geflossen, während ich in den liberalen Blattern einen solchen nicht finden konnte. Heute lese ich über dieselbe Sitzung einen Bericht in der „Germania", der selbstverständlich ganz so gefärbt ist, wie der bereits mitgetheilte aus der „K. Blksztg." Doch erfahren wir noch Einiges ans ihm. Es heißt daselbst: „Die von dem Abgeordneten Dr. Lasker überreichte Petition des Israeliten Hornemann, erhob eine Beschwerde über den Ausschluß der Israeliten aus dem Curatorium. Referent war der