Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1877)
- Date
- 1877-12-04
- Page
- Seite 779 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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779 mit den beiden oberen Gallerieu der Synagoge war, trotzdem das Licht durch das matte farbige Glas der Oberfenster gedämpft wurde, so intensiv beleuchtet, daß man in dem erwähnten Raume überall gleichmäßig die kleinste Schrift deutlich lesen konnte. Die Anwendung des electrischen Lichtes zur Erleuchtung großer Räumlichkeiten ist bereits dem Stadium des Projectes entrückt; sie ist für die hiesige Synagoge nur eine Frage der Zeit. — Außer dem Vorstände und den Repräsentanten der jüdischen Gemeinde wohnten der Oberbürgermeister Hobrecht, die Mitglieder des Curatoriums für die städtische Beleuchtung, verschiedene Stadträthe und Stadtverordnete, Beamte der Gasanstalten und andere Personen dem intereffanten Versuche bei. Berlin, 23. November. (Privatmitth.) Von allen Seilen wird versichert, daß in dem jetzt Unterzeichneten Handelsverträge zwischen Deutschland und Rumänien den bürgerlichen Rechten der Juden in keinerlei Weise zu oahegetreten wird. Es fei in demselben der Juden keine Erwähnung geschehen, so daß also den Deutschen jüdischer Religion dieselben Rechte in Rumänien zustehen wie den Deutschen christlicher Coufession. In gleicher Weise verfuhr man in der provisorischen Convention mit Rumänien, und es ist kein Fall bekannt geworden, in welchem wahrend der Dauer dieser Convention einem deutschen Juden in Rumänien irgend eine Beschränkung von rumänischer Seite auferlegt worden wäre. Allerdings hatte England in seiner ebenfalls nur provisorischen Convention ausdrücklich den englischen Israeliten volle Gleichberechtigung Vorbehalten. Ist indeß die Wirkung eine gleiche, so ziehen wir das Uebergehen der Juden in derartigen Verträgen vor, weil ein solches Stillschweigen das Princip der Gleichstellung noch mehr zum Ausdruck bringt als ein besonderer Vorbehalt. Der Wortlaut des neuen Vertrages wird allerdings erst bekannt werden, wenn derselbe dem Reichstage zur Genehmigung vorgelegt wird. Aber obige Versicherungen stammen aus zu guter Quelle, als daß wir sie bezweifeln sollten. So wird unter den constitutionellen Staaten Oesterreich- Ungarn allein dastehen mit feiner Aufopferung der Gleichberechtigung für seine jüdischen Staatsbürger zu Gunsten der rumänischen Ausschließungssucht! Denn Rußland zählt selbstverständlich hierbei nicht mit. —. Im gestrigen Abgeordnetenhaus« wurde einmal wieder ein Stück Culturkampf- Debatte abgespielt, in welchem sich die Centrumspartei durch den Mund ihrer Vertreter Reichensperger und Windthorst zu den Behauptungen erhoben: ein jüd. Cultusminister Lasker sei ihnen lieber als vr. Falk, und der Kampf der Ceutrumspartei für die Unabhängigkeit ihrer Kirche sei ein Kampf „für die Selbstständigkeit aller Bekenntniffe und für die bürgerliche Freiheit". Die eine Behauptung hat gerade so vielen Werth wie die andere. Denn eine kolossalere Entrüstung, als wenn ein Jude Cultus- und Unterrichtsminister würde, hätte es wohl niemals gegeben, als die, welche die Centrumspartei in diesem Falle ergreifen möchte! Der Jude soll hier wieder der Popanz sein, mit welchem man den vr. Falk in einen recht schwarzen Hintergrund versetzen will. Und doch liegt eine gewisse objective Anerkennung in jener Aeußerung, die wir uns nicht entgehen lassen, sondern zu den Acten nehmen wollen. nämlich die, daß dem Judenthume ein gewisses Schiedsrichteramt bei einem Kampfe zwischen den christlichen Confessionen zufalle. Nicht wir verlangen oder wünschen ein solches; aber die Geschichte und die Natur der Sache theilen es dem Judenthume zu, nicht blos weil es die Ursprungsstätte des Christenlhums ist, sondern weil es der ganzen Entwickelung der christlichen Confessionen anwohnte, von beiden Confessionen zn leiden hatte und von den Kämpfen derselben untereinander immerfort berührt wurde, also theoretisch und geschichtlich auf den objectiven Standpunkt eines Schiedsrichters gestellt worden ist. Dieser Gedanke wurde in der „A. Z. v. I." schon vor Jahrzehnten wiederholt ausgesprochen und gelangt jetzt unwillkürlich in den Mund unsrer Gegner selbst. Die aufrichtigen Bekenner des Judenthums werden es niemals wünschen, daß ein Jude Cultusminister werde, denn die Stellung eines solchen Mannes würde es mit sich bringen, daß er selbst die gerechten Forderungen der Juden nicht bewilligen könnte, weil er sonst mir Vorwürfen über Begünstigung seiner Religion überhäuft würde, und bei der Solidarität, die man noch immer über die Juden verhängt, würde jeder Mißgriff des Mannes zur Feindseligkeit gegen die Juden anregen. Indeß brauchen wir uns wahrlich vor einem solchen Falle noch lange nicht und wohl niemals zu fürchten! — Was die zweite Behauptung des Abgeordneten Windthorst betrifft, so wissen wir zu gut, daß die siegreiche „Unabhängigkeit der katholischen Kirche" die Ausschließung der Juden aus allen öffentlichen Aemtern bedeuten würde. Wir brauchen nicht zum Syllabus zu greifen. Die Beweise werden uns fast täglich geliefert. Leobschütz, 18. Nov. (Privatmitth.) Die Angelegenheit wegen des vom Provinzialschulcollegium zu Breslau erlassenen Verbotes, den Herxheimer'schen Religionsleitfaden bei dem Unterricht im hiesigen Gymnasium zu gebrauchen und dafür den Feilchenfelb'schen einzuführen, ist noch immer nicht entschieden. Da der Gymnasialdirector keine Einwendung erhoben hat, wird das Herxheimer'sche Buch nach wie vor gebraucht, vr. Herxheimer selbst will jetzt bei dem Ministerium einkommen, um das Verbot des Provinzialschulcollegiums rückgängig zu machen. Viersen, 22. November. (Privatmitth.) Im vorigen Jahre (s. Nr. 42. S. 677) wurde in dieser Zeitung mitgetheilt, daß hierorts eine „Simultanschule" errichtet worben, deren Statut in Art. 2. den Israeliten die Wählbarkeit zum Mitglied des Curatoriums entzieht, während sie durch die durch Gemeindeumlage aufzubringenden Schulkosten gleich den anderen Confessionen beitragspflichtig sind. Ihre Beschwerde blieb bei allen Instanzen erfolglos, und so wandten sie sich auf dem Petilionswege an daS Abgeordnetenhaus. DaS Resultat dieses Schrittes ergiebt sich aus dem folgenden Bericht der Petitionscommission.