Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-12-04 · Heft 49 (4.12.1877) · p. Seite 778

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 49 (4.12.1877)
Date
1877-12-04
Page
Seite 778 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227123-3227173--35847-3305843
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

778 (rtsrbn afrb ‘non’1® *prvrr . . . »«lirn n«a amabai 11353 a-prs 33b lonn -Iiarra rvbs a^-is vnia nya i:nn ynabrs nasio). Es mochte ihm, nach dieser Aeußerung zu schließen, wohl manchmal nicht so leicht gewesen sein, sich den Ausdruck für seine Gedanken zu schaffen, wie Herr Kaufmann es glauben machen will. (Schluß folgt.) 2betfcau^| öULOücfavic&beu;. Deutschland. Berlin, 18. November. (Privatm.) Aus der eben erschienenen „Uebersicht des Haushaltes der jüdischen Gemeinde von 1873—1876" entnehmen wir vorläufig folgende Notizen. Wir ersehen daraus, daß seit dem Inkrafttreten der Gesetze vom 14. Mai 1873 und 28. Juni 1876 über den Austritt aus der jüdischen Gemeinde nur zwölf steuerzahlende Mitglieder von dieser Befugniß Gebrauch gemacht haben. Acht sind gleichzeitig aus der jüdischen Religionsgemeinschaft überhaupt, vier nur aus dem hiesigen Gemeindeverbande geschieden. Die Behauptung, die wir während der ganzen Angelegenheit des Austrittsgesetzes immer ausgesprochen, daß das Verlangen nach diesem von keinem Theile der jüdischen Masse selbst, sondern nur von einigen neuorthodoxen Wortführern, deren Motive sehr durchsichtig seien, ausgehe, ist für den hiesigen Platz hierdurch glänzend gerechtfertigt. Die hiesigen Anhänger der Orthodoxie, ebenso wie die der Reformgenoffenschaft, obgleich sie besondere Gottesdienste aus ihren Mitteln unterhalten, haben von dem Gesetze keinen Gebrauch gemacht. Ob also ein Bedürfniß Vorgelegen, für die Juden wieder einmal ein Ausnahmegesetz in Scene zu setzen, entscheidet sich hiernach von selbst. Die Zahl der Mitglieder ist in normaler Progression seit dem Jahre 1872 von 6103 auf 6989 gestiegen. Diesem Wachsthum der Gemeinde und dem bei erweitertem Geschäftsumfange erhöhten Budget der Verwaltung entspricht der Ertrag der Steuerrollen von 375,030 Mark 50 Pf. im Jahre 1876 gegen 309,347 Mark 99 Pf. im Jahre 1872. Bei der Berathung über die Frage, ob der jüdische Religionsunterricht obligatorisch werde, haben sich die jüdischen Gemeinde-Instanzen dagegen ausgesprochen. Als Gründe führen sie an, „daß das religiöse Leben unter den Juden nur durch die Freiheit und nicht durch den Zwang gefördert werden könne. Die Einführung eines obligatorischen Unterrichts könnte dahin führen, daß eine bestimmte Partei die Schulen beherrschen würde. Die jüd. Familienväter haben in Preußen von jeher das Recht gehabt, ihre Kinder in der Religion zu erziehen, wie sie es nach pflichtmäßigem Ermeffen für gut erachteten, und dieses Recht soll ihnen gewahrt bleiben." Daß diese Phrasen gegen die Nothwendigkeit eines geordneten Schulunterrichtes nicht stichhaltig sind, wird jeder practische Schulmann sofort erkennen. Wir wollen hier nicht fragen, warum die beiden Instanzen der Verwaltung der jüdischen Gemeinde zu Berlin nicht dieselbe „religiöse Freiheit" bewahrt wissen wollten. als es sich um das Austrittsgesetz handelte, gegen welches sie vielmehr in einer sehr gediegenen Denkschrift petitionirten? Hier handelte es sich ja um die „religiöse Freiheit" der Erwachsenen, während die liebe Jugend in der Erziehung niemals einer völligen Freiheit überlassen werden kann. Wir verweisen vielmehr auf das Resultat des in die Berliner Gymnasien ohne Obligatorium eingeführten Religionsunterrichtes in dem Berichte, welchen hierüber der Leitartikel in vor. Nr. enthielt. In den Oberclaffen der Gymnasien gerade zu Berlin ist der Besuch des bett. Religionsunterrichtes ein kläglicher, weil die Schüler ihn entweder überhaupt oder weil zu gleicher Zeit andere facultative DiSciplinen unterrichtet werden, nicht besuchen. Der Einwand, daß sich eine bestimmte religiöse Richtung geltend machen könnte, ist darum irrelevant, weil die Eltern auch bei dem Obligatorium das Recht behalten, ihre Kinder dispensiren zu lassen, wenn sie Nachweisen, daß diese einen anderweitigen genügenden Religionsunterricht erhalten. Wir stehen auch nicht an, offen als unsre Meinung auszusprechen, daß wir einen Religionsunterricht für diese Gymnasialclaffen selbst mit einer einseitigen Richtung bei Weitem vorziehen — gar keinem Religionsunterrichte, wodurch in den letzten Jahrzehnten der Nihilismus in der sg. gebildeten Jugend unsrer Glaubensgenoffen so vielfach Platz gegriffen. Erfreulicher sind die Mittheilungen aus dem Bereiche der Wohlthätigkeir. An Legaten und Geschenken für die Wohlthätigkeitsanstalten hat die Gemeinde aus den Jahren 1873 bis einschließlich 1877 folgende Beiträge zu verzeichnen: Zu Zwecken der Armenpflege 66,300 M., bei der Krankenverpflegungsanstalt 87,013 M. 48 Pf., beim Siechenhause 53,400 M., bei der Alterversorgungsanstalt 140,994 M., bei dem Reichenheim'schen Gemeindewaisenhause 39,450 M., Summa 387,157 Mk. 48 Pf. Schließlich ladet der Vorstand die Mitglieder zu der am 29. Nov. d. I. stattfindenden Repräsentantenwahl ein. — Am 15. Abends um 7 Uhr fand ein Versuch statt, den inneren Raum der großen Synagoge in der Oranienburgerstraße mit electrischem Lichte zu beleuchten. Ein in der Telegraphenbauanstalt der bekannten Firma Siemens u. Halske gefertigter Apparat resp. Maschine sollte bei dieser Gelegenheit die erste Probe bestehen. Obgleich alle Vorrichtungen provisorisch waren und die Maschine deshalb ihre Functionen nicht zur vollen Entwickelung bringen konnte, darf der Beleuchtungsversuch doch als vollkommen gelungen bezeichnet werden. Von der Maschine, welche im Seitenhof der Synagoge aufgestellt war, gingen Drahtleitungeu nach zwei der oberen Lichtfenster des Gebäudes. Das Mittelschiff

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.