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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-11-27 · Heft 48 (27.11.1877) · p. Seite 764

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 48 (27.11.1877)
Date
1877-11-27
Page
Seite 764 (sequence 8)
Language
German
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764. Beerdigungen ist jährlich durchschnittlich 60. Der Transport der Särge und der Preis der Grabstätten, der der Stadt Nivelles zu bezahlen ist, beläuft sich auf eine jährliche Ausgabe von 18,000 Frcs. für den Consistorialsprengel. So berichtet die Indäpemlance beige. Holland. Rotterdam, 14. Nov. (Privatmitth.) Als Religionslehrer der israel. Sträflinge allhier, bereits 27 Jahr, von der Regierung angestellt, bin ich seitdem oft Augenzeuge davon gewesen, wie manchem dieser Sträflinge beim Anblick der jemaligen Peßachkost, die großentheils auf Rechnung unserer hochlöblichen Regierung denselben gereicht wird, aus doppelten Gründen Thränen entrollt sind: nämlich vor Freude, daß er auch im Gefängniß bei ungesäuertem Brode dem allgütigen Gott Israels für das einstige gnadenreiche Geschenk seiner nationalen Freiheit danken kann, und vor Schmerz, daß er durch einen Fehlttitt auf eine Zeit lang seiner individuellen Freiheit verlustig geworden ist. Und vor vier Jahren, als die Regierung meine Anstellung auch auf zum Zellengefängniß, wie damals eines eingerichtet wurde, Berurtheilte ausdehnte — während ich fest überzeugt war, daß die öde und enge Einsamkeit den Israeliten viel harter als jeden anderen Verbrecher drückt, besonders wenn noch ein Fünkchen Jsraelitenthum in seinem Busen glimmt, so er in seiner finstern Lage auch an den nniwri- Tagen gezwungen ist, seine religiösen Speisegesetze zu übertreten — habe ich beim Justiz-Minister ein Gesuch eingereicht, des Inhalts: „Es geruhe Se. Excellenz, an den israelitischen sogenannten „Zehn Bußtagen" für die Gefangenen isr. Religion allhier, nach deren Ritus bereitete Speise besorgen, und sie dadurch in und nach ihrer Religion stärken zu laffen; weil die erwähnten Tage, als die erste Decade des synagogalen neuen Jahrs, dem Israeliten im Allgemeinen sehr heilig sind. Um sich mit Gott und Menschen zu versöhnen, muß er dann in sich gehen, seinen Lebenswandel untersuchen, jedes Vergehen, sei es noch so gering, innigst bereuen, so weit als möglich thatsächlich vergüten, und in Zukunft sorgfältig vermeiden. Dieses Ziel ist also ganz gleich dem, das die Strafanstalt beim Schuldigen zu erreichen hat; demnach konnte die Gewährung dieser Bitte darin gewiß förderlich sein." — Dieses Gesuch wurde dann auch vom Minister bewilligt, doch mit der Bemerkung, daß von den Staatsmitteln keinerlei Kosten dafür erstattet werden können. Eine Bitte, darauf an den hiesigen israel. Gemeindevorstand gerichtet, um die dazu erforderlichen Kosten auf seine Rechnung nehmen zu wollen, wurde mir abgeschlagen, weil ich jenes Gesuch ohne sein Vorwiffen eingereicht hatte, und derselbe außerdem ven Gegenstand selbst nur gleichgiltig ansieht. — Jedoch einzelne Gemeindemitglieder haben dies ministerielle Zugeständniß aus humanem sowohl als alrs religiösem Gesichtspunkte erfaßt und sich sofort erklärt, alljährlich zur Bestreitung der erforderlichen Kosten mildthätig beizutragen. Selbstredend ermahne ich immer meine büßende Schaar paffend nach Zeit und Umständen, und an den heiligen Bußtagen mache ich sie nun noch besonders darauf aufmerksam, wie unsere Speisegesetze auf unfern sittlichen Charakter Einfluß haben, und wie überhaupt alle mosaischen Euthaltungsvorschriften zu wesentlicher Uebung dienen, um alle unsere Begierden, aus welchen doch die meisten Miffethaten geschehen, zu unserm Heil, immer nach dem Willen Gottes zu zügeln. — So tief meine Zuhörer auch gesunken sein mögen, so ist dennoch nicht selten an den meisten zu erkennen, daß sie tief davon gerührt sind, und habe ich selbst schon .einmal die Genugthuung gehabt, daß Einer, der wegen einiger Verbrechen verurtheilt war, sich dermaßen getroffen fühlte, daß er den Entschluß gefaßt hat, eine entwendete Werthsache, die er noch im Besitz, aber dem Gerichte verschwiegen hatte, durch meine Hand dem rechtmäßigen Eigenthümer zurückgeben zu laffen, und so wörtlich das Gebot (Levit. 5, 23) zu erfüllen. Gewiß wird überall, wo die Regierung einigermaßen unsere Religion berücksichtigt, daffelbe wie hier zu Gunsten der isr. Detinirten zu erlangen sein, und vorzüglich da, wo schon am Peßachfeste denselben rituell erlaubte Speise geliefert wird. Ja, meines Erachtens sollte man, ebenso aus Humanität wie aus Religiösität, noch eher als an Peßachtagen an den Zehn Bußtagen (stillschweigend ist zum Bersöhuungstage bloß für den Abend-Anbiß zu sorgen) für unsre Sträflinge ->D2 Speise zu verschaffen bemüht sein. Und man bedenke doch, daß in den gewöhnlichen Speisen der Gefangenen m und nbn Vorkommen, die auch n-D -'->128 sind, so gut als nösa yntt; lehrt ja die Erfahrung, daß bei irreligiösem Leben in den 9 Borbereitungstagen der Schritt selbst zur Verletzung des hochheiligen Versöhnungstages gar leicht wird!! *) A. D. Lutomirski. Türkei. Koustarrttuopel, 6. November. (Köln. Ztg.) Das gestern von Triest hier eingettoffene Lloydschiff brachte 362 jüdische Flüchtlinge nach der Hauptstadt, welche durch Vermittelung der hiesigen israelitischen Wohlchätigkeitsgesellschaften im Laufe des Tages in verschiedenen leerstehenden Gebäuden, in Galata, Stambul, Haßkiöi nnd Balata, untergebracht wurden. Die Unglücklichen stammen größtentheils aus der Gegend von Kasanlik, wurden bei Gelegenheit des russischen Einfalls mit nach Bukarest I) Wir haben dem geehrten Correspondenten daS volle Wort gelaffen, wenn wir auch manche seiner Ansichten nicht theilen. Man darf nicht vergenen, daß der Herr Corresp. es eben mit Verbrechern zu thun hat, in welchen die Buße zu wecken und zu fördern die Hauptaufgabe ist, und daß dabei die religiöse Anschauung des betr. Thciles i des Volkes ersahrungsmaßig zu berücksichtigen ist. l Redaction.

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