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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-11-27 · Heft 48 (27.11.1877) · p. Seite 763

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 48 (27.11.1877)
Date
1877-11-27
Page
Seite 763 (sequence 7)
Language
German
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763 fordern, wenn nach der Entscheidung des Obertribunals eine solche noch nicht da ist? Jndeß auch hier, wie in Brüssel, fürchten die von Liberalen Gewählten bei ihren Wählern anzufioßen, wenn sie sich in irgend einer Weise der Angelegenheiten ihrer Religion annehmen. Soweit wir die Mehrheit der deutschen Liberalen kennen, irren sie sich darin; denn die allgemeine Gesinnung geht dahin aus, daß was dem Einen recht, dem Andern billig ist. — Berlin, 18. November. (Privatm.) Wie der „Reichsanzeiger" dieser Tage mittheilte, ist am 14. d. M. eine Handelsconvention zwischen Deutschland und Rumänien unterzeichnet worden. Dieselbe soll, wie man hört, auf dem Grundsätze gegenseitiger Bewilligung der Rechte der meistbegünstigten Nationen beruhen. In politischen Kreisen macht dieser Vorgang einiges Aufsehen, da man den Abschluß eines solchen Vertrages gerade unter den gegenwärtigen Verhältnisien nicht erwartete. Jndeß soll in der Form eine Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens vermieden sein. Dies ist für uns ziemlich gleichgültig. Eine andere Frage aber ist, ob in dem Vertrage eine die Juden ausschließende Formel, wie in dem Vertrage zwischen Oesterreich- Ungarn und Rumänien vorkommt. Wir müssen dies abwarten, bis der Wortlaut des Vertrages, der ja auch vor den Reichstag kommen muß, näher bekannt geworden. Wir glauben nicht, daß eine derartige Formel ausgenommen worden ist. Doch müssen wir aufmerksam darauf bleiben. Man wird sich erinnern, daß der Redacteur dieser Zeitung gleich bei dem Beginne der bez. Unterhandlungen sich petitionirend an das Präsidium des deutschen Reichskanzleramtes und an das Ministerium des Auswärtigen gewandt hat, und daß damals officiöse Blätter Worte der Beruhigung aussprachen. Bonn, 15. November. (Privatmittheil.) Ich fühle mich verpflichtet, meinen geschätzten Freunden in Botuschan (Rumänien) meinen herzlichen Dank, insbesondere dem Herrn Schuldirector Hillel Kahane und seinem Lehrkörper für die (auch kalligraphisch) ausgezeichnete hebräische Adresse, Herrn Religionslehrer Teller für sein schön hebräisches, Herrn Lehrer I. Sußmann für sein tief empfundenes deutsches Gedicht, sowie dem Regionalcomitö der Alliance isra61ite daselbst für feine anerkennende Adresse auszusprechen. Diese Schriftstücke werden mir stets theuer bleiben, wenn ich auch dem geäußerten Wunsche, sie in dieser Zeitung abdrucken zu lassen, nicht nachzukommen vermag, da die Zeit dazu vorüber und der Raum nicht vorhanden ist. vr. Ludwig Philippson. Aus dem Elsaß, 15. November. Die Arek. isr. enthalten folgende Beschwerde, bei der wir uns nicht enthalten können vorauszusetzen, daß der wirkliche Sachverhalt doch ein anderer sei. Es heißt da: „Die Zöglinge des Rabbiner-Seminars von Paris, welche aus dem Elsaß stammen, und sich dieses Jahr wie die vorhergehenden in ihr Geburtsland begaben, um die Ferienzeit im Schooße ihrer Familien zu verbringen, sahen sich aufgefordert, ohne Aufschub sich zu entfernen: die preußische Behörde hatte ihnen den selbst zeitweiligen Aufenthalt untersagt, und dies ohne einen Schatten von Vorwand." Wir werden die Bestäligung erwarten. — Nach den statistischen Tabellen bestehen im Elsaß 574 katholische Schulen, 30 protestantische, 8 jüdische und 30 gemischte. In Lothringen bestehen 1004 katholische, 26 protestantische, 9 jüdische und 5 gemischte. Oesterreich - Ungarn. Pest, im November. Am 1. d. M. wurde in dem neu errichteten israelmschen Landes-Taubstummen-Jnstitut allhier die Auf- und Uebernahme der Zöglinge durchgeführt. Das Ergebniß derselben war für die genannte Anstalt nur theilweise ein befriedigendes. Befriedigend insofern, als sie, soweit der geübte Blick des Fachmannes ein vorläufiges Urtheil gestattet, bildungsfähiges Material erhielt. Unbefriedigend, weil nur ein sehr kleiner Procentsatz sich als zahlungsfähig erwies. Die Sache der Taubstummen selbst präsentirte sich gelegentlich dieser Aufnahme in einem recht dürftigen Gewände, denn kaum 8 Procent derselben sind in der Lage, ihre Erhaltungskosten an eine Bildungsanstalt zu entrichten, und aller Wahrscheinlichkeit nach sind kaum 20 Procent derselben in Lehranstalten untergebracht. Bedenkt man, welchem traurigen Schicksale der unerzogene, ungebildete Taubstumme entgegengeht und welche Summe an nützlichen Arbeitern der menschlichen Gesellschaft durch Vernachlässigung dieser unglücklichen Geschöpfe entgeht, so kann man nur bedauern, daß das 19. Jahrhundert, die Zeit der Humanität, der Gleichberechtigung und der nüchternen Berechnung, auf diesem Gebiete so Unzureichendes leistet. Was hat denn der arme Biersinnige verbrochen, daß man ihn inhuman vernachlässigt, ihm das Recht auf Erziehung und Bildung versagt und auf seine Leistungsfähigkeit verzichtet? Die genannte Anstalt hat für das folgende Unterrichtsjahr 21 Zöglinge ausgenommen und zählt somit, ihre vorjährige Abtheilung hinzugerechnet, 28 Zöglinge. Zur Aufnahme angemeldet wurden 50, es mußte also der größere Theil der Bewerber wegen Mangels an Erhaltungsmitteln zurückgewiesen werden. Sämmtliche neu Aufgenommene sind in dem Alter zwischen 7 und 10 Jahren, 14 derselben sind taub geboren, 7 ertaubten vor ihrem vierten Lebensjahre und 6 derselben haben taubstumme Geschwister. Aus Verwandlschaftsehen stammen 3. Zu einer nützlichen Beschäftigung im Hause wurden 5 angehalten. Belgien. Brüssel, im November. Die Verwaltung der Staatseisenbahn hat den Israeliten Brüssels und des Weichbildes einen besonderen Trauer-Waggon zu Gebote gestellt, zur Uebersührung ihrer Leichen nach dem jüdischen Friedhof von Nivelles, wo jene seit zwei Monaten ihre Leichen bestatten. Die Zahl der jüdischen

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