Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1877)
- Date
- 1877-11-27
- Page
- Seite 761 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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761 auch zu deren Bedauern, keinen Erfolg. Der Antrag, auch für die jüdischen Mädchen in der Mädchen-Bürgerschule einen Religionsunterricht einzuführen, wird gestellt werden, wenn deren Anzahl 20 sein wird. Zu erwähnen ist noch, daß bei Einführung des Religionsunterrichtes in der hoher» Töchterschule Herr Dr. LandSberg verlangt hat, daß der hebräische Unterricht eingeschlossen werde, und als die städtische Schuldeputation solches Ansinnen entschieden zurückwies, genehmigte die hiesige Regierung den Lehrplan mit Hebräisch, d. h. Lesen und Uebersetzen der Gebete, wodurch die jüdischen die höhere Töchterschule besuchenden Mädchen nicht mehr nöthig hatten die Gemeinde-Religionsfchule zu besuchen. Dieser so mühsam erstrebte hebräische Unterricht ist bedauerlicher Weise von vr. Landsberger wieder aufgegeben, und da die Eltern, unzufrieden darüber, die Mädchen nicht in die Religionsschule schicken, haben diese qu. Mädchen vorläufig gar kein Hebräisch. Stahl, Vorsitzender des Gemeinde-Vorstandes. Von Neuwied (a. Rhein) erhielten wir folgenden Bericht: Das hiesige Progymnasium (höhere Bürgerschule) ist immer stark von Schülern jüd. Confession besucht worden. Im Frühjahr 1871 war ihre Zahl auf 23 angewachsen, und nun schien es dem Vorstände der Synagogen - Gemeinde, welcher schon längst die Ertheilung des jüd. Religionsunterrichts an dieser paritätischen städt. Anstalt sehnlichst gewünscht hatte, an der Zeit, darum förmlich uachzusuchen. Das Curatorium der Anstalt, sowie das Stadtverordneten-Collegium genehmigten den Antrag des Vorstandes fast einstimmig und bewilligten für wöchentlich 2 Religionsstunden, welche in der Anstalt ertheilt werden sollten, eine Remuneration von jährlich 40 Thlrn., vorbehaltlich Genehmigung der kgl. Regierung zu Koblenz. Diese erfolgte unter zwei Einschränkungen: a. Die jüdischen Religionsstunden dürfen nicht in den Lehr- und Stundenplan ausgenommen, den Schülern über diesen Unterricht.keine Censuren ertheilt, und b. die Remuneration für Ertheilung desselben nicht aus der Schulcasse bezahlt werden. Am 14. November 1871 wurde der Unterricht von mir in der Anstalt eröffnet. Für ihn waren dieselben Stunden angesetzt, in denen auch an die Schüler der beiden andern Confessionen der Religionsunterricht ertheilt wurde. Jedoch waren zu den von mir zu ertheilenden Stunden nur die Schüler der Sexta, Quinta und Quarta herangezogen; für die beiden Oberclassen war das nicht zu ermöglichen. Im Jahr 1873 wurde das Gehalt des katholischen Religionslehrers, welcher wöchentlich 4 Stunden zu geben hat, von 80 auf 100 Thlr. erhöht. Ohne irgend welchen Antrag meinerseits oder seitens des Vorstandes wurde auch mir die diesbezügliche Aufbesserung zu Theil: 50 Thlr. für 2 Stunden. Im Herbst 1875 petitionirte der Vorstand der Synagogengemeinde um Gleichstellung des jüd. Religionsunterrichts mit dem der übrigen Confessionen, respective Aufnahme desselben in den Lehr- und Stundenplan, Ertheilung der Censuren an die Schüler und Auszahlung des Gehaltes aus der Schulcasse. Nun wurden meine Zeugnisse, durch welche meine Befähigung zur Ertheilung dieses Unterrichts nachgewiesen würde, verlangt. Ich reichte sie ein, und mittels Schreiben vom 30. December 1875 theilte mir das Curatorium der Anstalt mit, daß ich vom königl. Provinzial-Schulcollegium zu Koblenz als commiffarischer Hilfslehrer für den jüd. Religionsunterricht angenommen sei. Die Ertheilung des Unterrichts in den höheren Claffen von Tertia aufwärts wurde versagt, weil ich eine akademische Bildung nicht nachgewiesen hatte. Seit dieser Zeit erhalten die jüdischen Schüler auch über Religion ihre Censur, indem ich zu den betr. Conserenzen jedesmal eingeladen werde, mein Gehalt ist auf den Schuletat übernommen und der Unterricht in die Lehr- und Stundenpläne ausgenommen. Zum Beleg hierfür beehre ich mich. Ihnen unter Kreuzband das „Programm der höheren Bürgerschule vom Frühling 1876" zu übersenden.l) Die gegenwärtige Zahl meiner Religionsschüler in der Anstalt beträgt 18. Seit Michaelis d. I. ist die Anstalt in ein vollständiges Gymnasium verwandelt worden. In meinem Berhältniß zur Anstalt ist hierdurch keine Veränderung eingetreten. In der hiesigen, früher genossenschaftlichen, jetzt städtischen, höheren Mädchenschule mit Lehrerinnen - Seminar (ebenfalls paritätische Anstalt) ertheile ich den Religionsunterricht an die jüdischen Schülerinnen seit deren Gründung. A. Rosenfeld, Elementar- und Religionslehrer an der Synagogengemeinde. Es ist aus diesem Berichte ersichtlich, daß in diesem Falle Alles erreicht worden, was wir zu erstreben haben. Durch die Aufnahme in den Lehrplan und die Censur ist der Unterricht 1) Wir stellen die bezüglichen Satze aus dem angeführten Programm des Herrn Rector Götz hier her, weil sie eben vielleicht noch immer ein Unikum im preußischen Unterrichtswesen bilden. Es heißt S. 14 unter den Vorbemerkungen: „8) Seit Herbst 187t war für die israelitischen Schüler aus VI, V, IV (c. 2»an der Zahl) Religionsunterricht in unferm Schullocal durch den Lehrer der hiesigen isr. Gemeinde Herrn Rosenfeld in 2 Stunden wöchentlich ertheilt und das Honorar dafür aus der StLdtcaffe bezahlt worden. Nach längeren im vorigen Jahre geführten Verhandlungen wurde dieser Religionsunterricht, den neuern Bestimmungen gemäß, in den Lehrplan der Schule mit eingereiht und durch Verfügung des Äöuigl. Prov.-Schulcollegiums vom 6. Decbr. v. Js. die Berufung des Herrn Rosenfeld zur Ertheilung desselben genehmigt. Das von ihm im laufenden Wintersemester Vorgenommene findet sich demnach mit in den nachstehenden Leistungen. Ferner S. 15 unter der Rubrik „Religion". Israel.: VI, V u. IV zusammen: — <Bergt, oben Vorbemerkung $). b) Bibel- und Geschichtsunterricht; ausgewählte Stücke aus den B. B. ESra, Nehemia und Maleachi; nachbiblische Gefch. an die B. B. Esra und Nehemjah anschließend, bis zur Selbstständigkeit des jüdischen Staates unter Simon dem Makabäer. — Ebräische Uebersetzung: Das Tischgebet, die Psalmen 33 und 104. — 2 Std. Lehrer Roienseld.